Vom Bauholze.
g. 101.
VII Vom Aufbewahren der Bauhölzer.
Die Erfahrung hat gelehrt, daß die Bauhölzer, ſowol
die runden Stämme, als auch die geſchnittenen oder be-
hauenen Hölzer, wenn fie lange der Witterung ausgeſeßt
liegen, allmälig ihre Güte verlieren, und zuleßt ganz un-
tauglich werden.
Friſche gefällte Stämme, welche lange mit der feuchten
Erde in Berührung bleiben, werden ſto>ig und verlieren
dadurch an Feſtigkeit.
Die geſchnittenen und beſchlagenen Hölzer verdienen
ganz beſondere Vorſicht bei der Aufbewahrung. Zu dieſem
Behuf errichtet man auf trodenem Grunde luftige Schup-
pen, welche aber gegen das Eindringen des Regens gut ge-
fhüßt ſein müſſen.
Das Holz wird in dieſen Schuppen über einander fo
aufgeſtapelt, daß die untern Hölzer auf hohe Klöße oder
Unterlagen, und zwiſchen die übrigen kleinere Hölzer ge-
fegt werden. Die Hölzer dürfen auch nicht Dicht neben ein-
ander geſchoben werden, ſondern es müſſen Zwiſchenräume
von ein paar Zoll bleiben, damit die Luft alle Außenſeiten
des Holzes beſtreichen kann. Von Zeit zu Zeit muß das
Holz umgeſtapelt werden, wobei die Seite, welche früher
unten gelegen hat, nah oben gelegt werden muß. Um die
Hirnſeiten des Holzes gegen die Einwirkung der Luft zu
fchügen, kann man dieſelbe entweder mit Theer oder Thon
überziehen, oder mit Papier und Mehlkleiſter bekleben laſſen.
Bohlen und Bretter müſſen, ſobald ſie geſchnitten ſind,
aufgeſtapelt, und hiezu ſo viele Querhölzer genommen wer-
den, daß ſie ſi< nicht ſtark durhbiegen können. Werden
fienene Bretter in den Monaten Mai, Juni und Juli ge-
ſchnitten, und nicht forgfältig hohl aufgeflapeli, fo nehmen
fie eine blaue Farbe an, welches durch ein Verftoden der