Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Erster Band)

   
  
  
  
  
284 zweiter Abſchnitt, Bon den Verindungsmaterialien. 
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e. Kennzeichen, ob eine Materie zum Kalkbrennen taug:. 
lih ſei. È 
Um den eigentlichen Kalkgehalt einer Stein- over Erv- 
art zu beſtimmen, kann man fi folgenden Verfahrens be- 
dienen. 
Man bringe einen Theil derſelben mit der gehörigen 
Vorſicht in die Geſtalt eines Pulvers, bemerke deſſen Ge- 
wicht, und trage dad Pulver nach und nach in ungefähr 
dreimal ſo viel reines Scheidewaſſer oder Salzſäure, wenn 
erſteres nicht zur Hand wäre. Die Kalkerde wird durch 
beide Sauren mit Brauſen und Schäumen heftig angegrif- 
fen, und dieſe dem Aufſieden gleiche Bewegung ift der Grund, 
warum das zu unterſuchende Pulver niht mit einmal der 
Sâure zugeſeßt werden kann, weil, wenn das die Säure ent- 
haltene gläſerne Gefäß nicht geräumig genug ſein ſollte, ein 
Ueberwallen entſtehen, und dadurch mehr oder weniger von 
dem zu Unterſuchenden verloren gehen dürfte. Wenn Alles 
eingetragen, und weiter kein Aufbrauſen zu bemerken iſt, ſo 
findet fich die Auflöſung entweder ganz klar und durchſichtig, 
und gibt den Beweis, daß das Pulver aus nichts als Kalk- 
erde beſtehe; oder man bemerkt einen mehr oder minder 
beträchtlihen Bodenſaß, welcher aus andern Ervarten beſteht, 
oder aber noch Kalkerde enthalten kann, zu deren Auflöfung 
die Säure nicht hinreichend iſt. Es wird daher die Flüſſig- 
keit vom Bodenſate in ein anderes gläſernes Gefäß abgegoſ- 
ſen, und jenes mit einer beliebig-n Menge friſchen Scheide- 
waſſers oder Salzſäure von neuem überſchüttet. Geſchieht 
nun weiter Fein merklicher Angriff ver frifchen Säure auf 
ben Bodenfaß, ſo iſt abzunehmen, daß die Beſtandtheile des 
leßtern in der angewandten Säure nicht auflöslich ſind. 
Man nimmt nunmehr ſowohl die zuerſt abgegoſſene Élare So- 
lution, als den zweiten Aufguß mit - dem Bodenſaß, und 
läßt die Flüſſigkeiten vurh ein Filtrum laufen. Dies be- 
fteht aus einer Düte von ungeleimtem Drucd- oder weißem 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
   
     
	        
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