Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Erster Band)

   
  
560 Grundſäße zur Berechnung mehrerer Bauarbeiten 
hb) zu den Dachbalken: 
bei maſſiven Gebäuden, die Auflage, wie bei den Eta- 
gen-Balken; bei hölzernen Gebäuden, außer der Stärke 
der Frontenwände, 1 bis 2 Fuß für die Befeſtigung des 
Geſimſes oder des Traufbretts, oder bei Gebäuden mit 
Lehmziegeln , außer der Stärke der Frontenmauer, noch 
4 bis 6° für das Ueberſtehen der Balken auf beiden 
Fronten hin zu gerechnet. 
Vertrumpfungen von Ganz- oder Halbholz kommen 
nur bei den Treppen oder Schorſteinröhren vor , daher die 
Anzahl der laufenden Fuße gefunden wird, wenn man die 
Breite der Treppenöſfnungen und vie doppelte Länge der 
Schorſteinröhren, ſobald ſolche nicht zwiſchen den Balken durch- 
geführt werden können, zuſammenaddirt. 
Die Summe der Frontenlängen gibt die Fuße des Kreuz- 
holzes zu den Mauerlatten, und bei maffiven Gebäuden 
von 2 oder mehreren Etagen, die Summe der laufenden Fuße 
Scheidewände, nach der Tiefe des Gebäudes, die Anzahl der 
Drtbalfen, oder der Halbhölzer, zwiſchen welche die obe= 
ren maſſiven Wände geftellt, und dadurch mit den unteren 
Mauern verbunden werben. 
3. Holzwände. 
Die Summe der lauf. Fuße zu den Schwellen findet 
man, wenn man fämmtliche Wände fowol nach der Länge, 
als nach der Tiefe mißt und in eine Summe bringt, wöbei 
man die Stärke der Holzwand, die an eine Schwelle ftößt, 
zu den Schwellenlängen für das Ueberblatten hinzurechnen 
muß. Halbholz von ord. ſtarkem, oder ganzes Holz von 
Mittel- Holz wird hierzu gerechnet. 
Mißt man die Längen aller Wände von einerlei Höhe, 
dividirt diefe Summe durch 3, oder 34, als die gewöhnliche 
Entfernung der Stiele, und multiplizirt man dieſen Quozien- 
ten mit der Etagen - Höhe fo gibt das Produkt die Anzahl 
der Fuße zu den Stielen, wozu Kreuzholz von ord. ſtar- 
      
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
      
	        
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