und dex dazu gehörigen Materialien. 565
gel, Alles von ſtarkem Ganzholz; und zu den noh größeren
Hängewerken, eine Hängeſäule, 1 Träger, Spannriegel mit
einem liegenden Stuhl u. f. w., die öfters bei tiefen Gebäu-
ven auch 2 Hängefäulen und 2 Träger erhalten. Oefters
find die Hängefäulen doppelt, durch welche die Kehlbalfen
und Spannriegel gelocht werden, und zwifchen denen nach der
Länge des Gebäudes ein Träger zu liegen kommt. Derglei-
chen Hängefäulen mit ihren Verbindungen werden nur auf
den 3ten und 4ten Balken angenommen, die Träger aber
nah der Länge des Gebäudes durchlaufend gerechnet.
Sprengwerke, wodurch ein horizontal liegender Bal-
fen dur<h Streben fehräg von unten auf, von beiden Seiten
unterſtüßt wird, beſtechen aus einem Balken, bei nicht zu
großer Tieſe aus ord. ſtarkem Holz, bei größerer Tiefe aus
extraſtarkem Holze, und aus 2, öfters auch aus mehreren
Streben , die in kurzen Balken eingreifen. Jn Fällen, wo
nicht allein die Laſt der Balken und De>en zu unterſtützen
iſt , ſondern wo noch größere, auf einer Balkenlage ſtehende
Laſten getragen werden müſſen, werden verzahnte Träger
angebracht. Diefe beftehen aus 3, durch ſägenförmige Ein-
ſchnitte und eiſerne Bolzen zufammengefeßten Hölzern, welche
ebenfalls, fowol unter= ald oberhalb der Balken, angebracht
werden können. Man rechnet daher die laufenden Fuße Die:
ſer Träger doppelt aus ganzem Holze, und zu den unteren
ſtärkeres Holz, welches in der Mitte etwas gekrümmt iſt.
Liegen dieſe Träger über 24 bis 30° frei, dann bedient man
fi) aber mit mehrerer Sicherheit der vorhin erwähnten Hänge:
und Sprengwerke.
5. Berbandftüde im Snnern der Gebäude.
Wenn man mit 3 bis 3%, in die Länge der überwölb-
ten Räume dividirt, fo erhält man die Laget zu den hölger-
nen Fußböden, welche, mit der Tiefe der Keller multiplizirt,
die laufenden Fuße des hierzu erfoderlichen ſtarken Kreuzhol-
zes angeben.
Halbholzzargen werden berechnet , wenn man zu der