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ligions - Unterrichts, und ſoll den moraliſchen Sinn als Gegenſaß
gegen den präponderirenden Verſtand entfchieden entwideln. —
Der Unterricht in Sprachen Fann noch von Solchen benußt werden,
welche in der einen oder andern von denen, die in dieſem Inſtitute
gelehrt werden , noch zurüc find, — Als rein pr aktiſche Uebun-
gen ſind die Arbeiten im Laboratorium, in den Werkſtätten und bei
dem Straßen- und Waſſerbau anzuſehen. — Wenn einzelne SchÜ-
ler noch ein drittes Jahr in der Gewerbeſchule verbleiben wollen,
fo haben ſie theils einzelne Vorträge zu wiederholen, theils fich in den
Werkſtätten praktiſch zu vervollkommnen, theils einen zweiten Curſus
ber Maſchinenkunde und Maſchinenbau, ſo wie auch Vorleſungen über
die Encyklopädie des Induſtrie - Maſchinenweſens anzuhören. —
Die Handels ſchule ſoll diejenigen Zöglinge ausbilden,
welche fich dem Handelsſtande widmen wollen. Sie müſſen das
Alter von 16 Jahren erreicht haben und weiter nichts als die Kennt-
niſſe befigen, welche die Borſchule ertheilt. Der Curſus iſ nur ein-
jährig. Die Fächer, die in dieſer Anſtalt behandelt werden , ſind
zum Theil hon oben unter den Handelswiſſenſchaften berührt wor-
den. Hier bleibt noch nachzutragen, daß unter den Comptoirwiſſen-
ſchaften das Buchhalten , die Handels-Correſpondenz und die fauf-
männifche Arithmetik zu verſtehen iſ, und neben den Handelswiſſen-
ſchaften au< noch in der deutſchen , franzöſiſchen und engliſchen
Sprache, fo wie in dem Schreiben und Zeichnen unterrichtet wird.
Dieſe Abtheilung der Gewerbeſchule iſt zwar ziemlich ſtark beſucht,
allein nur von wenigen Schülern , die ſih zu Kaufleuten bilden;
meiſt von ſolchen, die nachher als Poſtanſtellte u. f. w. in den
Staatsdienſt übergehen wollen. Kaufleute und Profeſſoren ſind durch
dieſe Schule nicht ganz befriedigt, während hingegen beſonders über
die Sngenieur-, Bau: und Forftichule nur eine Stimme ber Aner:
fennung und des Lobes gehört wird,
Die Ingenieur: Schule, deren Vorſtand der in allen
Zweigen des mathematiſchen Unterrichts wohlbewanderte Hofrath
Ladomus iſ, dient zur Bildung ſolcher Zöglinge, die fich für den
Staatödienft im Waſſer - und Straßenbau, oder für ein bürger:
liches Gewerbe befähigen wollen, zu deſſen Betrieb vorzugsweiſe
mechaniſch -te<niſ<e Kenntniſſe verlangt werdenz doch iſt
das Erſtere der Hauptzwe>. — Ihr Curſus iſ dreijährig.
Die Bauſchule aber hat einen fünfjährigen Curſus und
zerfällt in zwei Abtheilungen , deren umtere den gewöhnlichen Werk:
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