Full text: Nachrichten über das Gewerbeschulwesen in Preußen und Sachsen, auch Stuttgart, Nürnberg und Karlsruhe

  
Provinz Sachſen: 
in Naumburg (Negierungsbezirk Merſeburg) 
| b 9), 
- Erfurt; 
Provinz Weftphalen: 
in Münfter, 
- Bielefeld (Regierungsbezir® Minden), 
- Hagen (Regierungsbezirk Arensberg) ; 
Rheinprovinz: 
in Cöln, 
- Elberfeld (Negierungsbezir® Düſſeldorf), 
= ZTrier , 
- Aachen. 
C 2. 
Unentgeldlicher Unterricht. Ausnahmen. 
Die Zöglinge des Inſtituts, arme ſo wenig wie reiche, ent= 
richten irgend ein Honorar, Der Unterricht wird auf Koſten des 
Staates ertheilt. — Dies iſ indeſſen nicht bei allen Provinzial- 
Gewerbeſchulen ohne Ausnahme der Fall. Das Honorar iſt je- 
doh, wo ein ſolches erhoben wird, ſtets äußerſt geringfügig, ſo 
daß es ſelbſt ſehr Unbemittelte bezahlen können. 
Dieſe Ungleichmäßigkeit hat ihren Grund in gewiſſen örtlichen 
Verhältniſſen, welche die Regierungsbehörden zu der Ueberzeugung 
brachten , daß der vorgeſeßte Zwe> beſſer, oder wenigſtens ebenſo 
gut erreicht werden würde, wenn man ein Honorar erlegen laſſe. — 
Es iſt z. B. vorgekommen , daß wohlhabende Eltern Anſiand nah- 
men, ihre Söhne auf die Gewerbefchule zu ſchi>en , weil die un- 
entgeldliche Ertheilung des Unterrichts ihnen die Anſtalt gewiſſer- 
maßen als Armenſchule erſcheinen ließz fie verkannten das wahr- 
haft Edle und Wohlthuende, welches in dieſer Gleichheit vor 
der Wiſſenſchaft liegtz ihr Dünkel ſträubte ſih dagegen und 
fo fah fi die Behörde, wollte ſie anders ihre Beſtrebungen mit 
der Krone des Gelingens geſ<hmüd>t ſehen , genöthigt , fich dieſem 
Vorurtheile zu fügen. — Nicht weniger machte ſich auch die Be- 
merkung geltend, daß ein Honorar, fei ed auch noch ſo unbedeu- 
tend, ſtets ein Stachel des Eigennußes, ſowohl für die Eltern, 
wie für die Zöglinge ſelbſt ſei , indem dadurch bei jenen die Sorge 
ir 
Nur
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.