Full text: Nachrichten über das Gewerbeschulwesen in Preußen und Sachsen, auch Stuttgart, Nürnberg und Karlsruhe

  
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der Beaufſichtigung geſteigert und dieſe im Allgemeinen zu einer 
rüdſichtsvollern Fügſamkeit angetrieben würden. — Uebrigens 
gilt die Erſtattung eines Honorars, wo ſie immer eingeführt iſt, 
nur für eine Ausnahmez koſtenfreie Ertheilung des Unter- 
richts bleibt Regel. Dies iſt eines der angenommenen Mit: 
tel zur Ermunterung des Gewerbfleißes, 
$. 8, 
Stellung und Bezahlung der Lehrer. 
Die Lehrer (Profeſſoren u. |. w.) erhalten ihre Befoldung vom 
Staate. 
Ihre Lehrthätigkeit beruht auf einem einjährigen Dienft 
contracte, welcher von beiden Seiten ein halbes Jahr vorher gekün- 
digt werden fann, 
Die Lehrer am Gewerbe-Inſtitut werden ſtundenweiſe be: 
zahlt und dad Honorar richtet fih nach dem Fache, für welches 
ſie angeſtellt find, So beträgt ed z.B. für Chemie und Phyſik 
2 preuß. Thlr.z 11/, Thlr. für Mathematik, Mechanik und Ma- 
ſchinenbaulehre, und 1 Thlr. für den Unterricht im Zeichnen, — 
Die Repetenten erhalten ebenfalls für die Stunde 1 Thlr. , und 
zwar ohne Unterſchied des Gegenſtandes, den ſie mit den Schülern 
vornehmen. 
Bei den Provinzial: Gewerbfchulen wird die Höhe des Hono- 
rars der Lehrer mit Rückſicht auf die örtlichen Verhältniſſe feſigeſetßt. 
Es iſt nichts Seltenes , bei dieſen Anſtalten ſachverſtändige Män- 
ner zu finden, welche, allein dur< gemeinnüßiges Intereſſe ange- 
trieben, ſih erboten haben , einzelne Lehrgegenſtände unentgeldlich 
vorzutragen, und ſolches pflegt vorzugsweiſe mit der Chemie zu 
geſchehen. 
Dieſe uneigennüßigen Dienſtleiſtungen werden ſtets mit Dank- 
barkeit angenommen. 
$. 4, 
Gleihmäßigkeit des Unterrichts. Mittel, dieſelbe durch: 
zuführen. 
Man hat für zwe>mäßig gefunden , die theoretiſhe mit der 
mechaniſchen Anleitung zu vereinigen. — Zu dieſem Zwede hat 
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