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Zweiter Abſchnitt.
Das Gewerbe-Jnſtitut zu Berlin.
$. 6,
Beſtimmung der Anſtalt. Eintheilung der Zöglinge.
Das berliner Gewerbe - Inſtitut hat die Beſtimmung, jungen
Leuten, Die fich vorzüglich auszeichnen und fich der In-
duſtrie widmen wollen, zur Erlangung aller derjenigen theore:
tifchen Kenntniffe zu verhelfen, welche ihnen für den ermählten
Beruf nothwendig find; zugleich aber auch die praktiſche Aus-
bildung gewiſſer Claſſen von Zöglingen zu vollenden.
Sn Betreff derjenigen Profeffionen, welche vorzugsweife be-
rü>ſihtigt werden, können wir die Eleven in vier Kategorien ein:
theilen :
1) in die der Baugewerke (Maurer, Zimmerleute und
Tiſchler ).
Dieſe erhalten nur theoretiſchen Unterricht , weil man bei ihrer
Aufnahme in die Anſtalt eine ſhon vollendete praktiſche Ausbil-
dung von ihnen verlangt, und fie auch, wenn fie dereinſt aus
dem Lehreurfus austreten, in den Werkſtätten der Hauptftadt viel-
fache Gelegenheit finden, fich noch fernerhin bis zu dem Grade zu
vervollfommnen, den fie für nöthig erachten;
2) in die der Kunflarbeiter in Metall, Stein, Glas, Holz
und Elfenbein, und endlich die der Metallgießer;
3) in die der Färber und Verfertiger von chemiſchen Fabri-
Taten;
4) in die der Mechaniker oder Maſchinenbauer.
Die drei leßten Kategorien erhalten in den Werkſtätten der
Anftalt eine ihrem ſpeciellen Berufe angemeſſene praktiſche Aus-
bildung.
in:
Ermunterungen. Freiſtellen des Staates und der
Seydlibiſhen Stiftung.
Ich habe ſhon oben ($. 2.) gemeldet, daß der Unterricht im
Inſtitut auf Staatskoſten ertheilt werde. Dieſe Freigebigkeit iſt
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