Full text: Nachrichten über das Gewerbeschulwesen in Preußen und Sachsen, auch Stuttgart, Nürnberg und Karlsruhe

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aufgenommen, in einem Alter alſo , in welchem man ſie für reif 
halten kann, um der unmittelbaren Aufficht der Eltern oder deren 
Stellvertreter niht mehr zu bedürfen, Außerordentliche 
Kenntniſſe, und wenn damit unmittelbare Beauf- 
ſichtigung von Seiten der Eltern verknüpft iſ, ver- 
mögen einzig und allein eine Ausnahme von obiger Beſtimmung zu 
bewirken. : 
In wiſſenſchaftlicher Hinſicht verlangt man, daß die Aſpiranten 
hon möglichſt weit in den in der Anſtalt vorkommenden Lehrgegen- 
ſtänden unterrichtet ſeien , ferner daß ſie, zu leichterm Fortkommen 
in dem erwählten Berufe , einen hinlänglihen Umfang derjenigen 
Kenntnifje befigen, welche man mit der Bezeichnung „allgemeine 
Schulbildung‘! zu umfaſſen pflegt und welche der Zwed der Bürger: 
ſchulen und Gymnafien find. Die unerlaßlichen Anforderungen aber 
find folgende: 
1) Vollſtändige Kenntniß der deutſhen Sprache, ſo daß ſich 
der Schüler ſchriftlich leicht darin ausdruden Fann. 
2) Kenntniß des gemeinen Nechnend, der Geometrie und de3 
Buchftabenrechnens in dem Umfange etwa, wie von dem Secun: 
daner eined Gymnafiums gefordert wird*). 
Außerdem iſ noch eine dritte Bedingung eingeführt, welche 
ſich jedoch nur auf diejenigen Zöglinge bezieht, die fich dem Maurerz, 
Zimmer- und Zifchlergewerbe u. |. w. widmen ($. 6.). Dieſe 
müſſen vor dem Eintriti in die Anſtalt ſchon mit der Erlernung des 
Handwerfsmäßigen fertig fein, und zwar aus zwei Gründen. Da 
nämlich die jungen Leute im Alter von fiebenzehn Sahren eintreten, fo 
würden ſie nah Vollendung des theoretiſchen Curſus zu alt fein, 
um dann erſt ihre praktiſche Ausbildung zu beginnen. Ferner müßte 
man auch befürchten, fie mögten ſih alsdann zu hoch ausgebildet 
dinfen, um in ein Zehrlingsverhältniß einzutreten, und fo in eine 
außer dem Bereiche der Gewerbe liegende Laufbahn übergehen, wo- 
durch ſie theilweiſe den Zwe> vereiteln würden, welchen man fich 
bei der Errichtung des Inſtituts geſeßt hat *). Andererſeits 
*) Dieſe Bedingungen find zwar die gefeglichen, allein ſie werden nicht 
mit Rigorismus aufrecht erhalten , und es wäre auch, was die geometriſchen 
Kenntniſſe betrifft, nicht immer durchführbar, 
Der Herausgeber, 
**) Dieſe Beſtimmungen werden nicht ftets in ihrer ganzen Ausdehnung 
eingehalten, Zuweilen werden auh junge Maurer, Zimmerleute und Tiſch- 
 
	        
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