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mögten daraus“ Eingriffe von Seiten dieſer Anſtalt in den Wir-
kungsfreis - anderer Specialanſtalten entſtehen , welche auf die
Dauer der Wirkſamkeit jeder derſelben zum Nachtheile gereichen
fönnten,
Man muß aus dieſen Gründen um ſo mehr darauf achten , die
feftgefeßten Grenzen aufrecht zu erhalten, weil ber Beſuch jener
Specialanſtalten keine unerlaßliche Bedingung iſ , um zu gewiſſen
Stellen zu gelangen , oder zur Ausübung gewiſſer Gewerbszweige
zugelaſſen zu werden. Es iſ ohne Zweifel hinreichend , ſich mit-
telſt eingeſezter Prúfungscommiſſionen von dem Vorhandenſein der
erforderlichen Kenntniſſe zu überzeugen.
In Betreff der Aſpiranten zu einer Seydlißiſchen Freiſielle gel-
ten noch folgende befondere Bedingungen:
1) Dieſelben dürfen von keinen Eltern aus der Claſſe der
Handwerker abſtammen. Die Verwandten von der mütter-
lichen Seite des Stifters haben, unter übrigens gleichen Verhält-
niſſen , vor anderen Concurrenten den Vorzug.
2) Im Falle fie ſich einem ſolchen techniſchen Gewerbe widmen
wollen, deſſen Ausübung im Inſtitut nicht gelehrt wird, müſſen ſie
ler aufgenommen, welche mit der Erlernung des Handwerks noch nicht den
Anfang gemacht haben. Wenigſtens wird es nicht ſo ſtreng, wie der Herr
Verf, angibt, damit gehalten, und jo befindet ſich z. B. gegenwärtig (1839)
in der zweiten Abtheilung der erſten Claſſe ein Zögling, der fih erft Fünf:
tig dem praftifchen Maurerhandwerke widmen will. — Eleven der Ciſelir-
und Glasſchleiferkunſt kommen nur ſehr ſelten vor ; in dieſem Augenbli>e iſt
auch kein Meiſter für dieſe Fertigkeiten angeſtellt. — Was die Zöglinge der
drei Iegten Kategorien betrifft, ſo erhalten ſie keineswegs alle praktiſchen
Unterricht, ſondern nur die Ausgezeichnetſten, Bevor fie, das Model:
Yiren in Thon abgerechnet, zu irgend einer praftifchen Beſchäftigung zuge-
laſſen werden, müſſen ſie, je nachdem ſie bei ihrem Eintritt in die zweite
oder erſte Claſſe kamen , einen anderthalbjährigen oder zwei und einen halb:
jährigen theoretiſchen Curſus durchmachen. Alsdann wählt der Herr Gez
heimrath Beuth, wie geſagt, die Beſten unter ihnen aus und vertheilt
ſie, je nah dem künftigen Beruf, in das Laboratorium oder in die mecha-
niſche Werkſtatt. Zu Oſtern deſſelben Jahres traten 12- Schüler aus der
erſten Abtheilung aus z 7 davon wurden zum praktiſchen Unterrichte ‚zuge:
laſſen, darunter 2 Chemiker und 5 Mechaniker. Außerdem nehmen durch
Verwendung Sr. königlichen Hoheit des Prinzen A uguſt von Preu-
ßen an demſelben gegenwärtig (1839) noh 9 Artillericofficiere Theil,
welche auch einige theoretiſche Lehrſtunden beſuchen,
D, Herausgeber,
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