Full text: Nachrichten über das Gewerbeschulwesen in Preußen und Sachsen, auch Stuttgart, Nürnberg und Karlsruhe

  
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beweifen, daß fie ein anderes Handwerk erlernt und darin eine zu 
ihrem Fortkommen genügende Fertigkeit erworben haben. 
3) Haben fie fich verbindlich zu machen, den Gefammtbe: 
frag der Stipendien, fo wie die Geldprämien, welche ihnen zuge: 
theilt worden ſein mögten , zurüEzuerſtatten , ſobald ſie die gewerb: 
liche Laufbahn verlaſſen , um in Staatsdienſte Überzutreten. Das 
Aufnahmedocument muß von den Eltern oder den Vormündern des 
Zöglings , wenn dieſer aber perſönlich fehon ſelbſtſtändig iſ, von 
ihm eigenhändig unterzeichnet werden. 
$. 10. 
Anzahl der Zöglinge. 
Die Zahl der Zöglinge beträgt in der Regel 30 in jeder Claſſe. 
Man befürchtet bei einer größern Anzahl die Repetitionen der Unter- 
richtsgegenſtände nicht mit der gehörigen Sorgfalt ausführen zu kôn- 
nen, Da die Erfahrung wiederholt gelehrt hat, daß troß der forg= 
fältigen Auswahl, welche unter den Aſpiranten getroffen wird, man 
dennoch wegen Mangels an hinreichenden Fortſchritten ſtets genöthigt 
iſt, den vierten Theil derſelben wieder zu entlaſſen , fo iſ die Be- 
ſtimmung getroffen worden , die Zahl der Schüler in jeder Claſſe 
für den Anfang auf 40 zu feßen, 
Nur ſelten ereignet es ſih , daß nach drei Monaten mehr als 
die vorſchriftsmäßige Anzahl noh vorhanden wäre. 
s.°H, 
Der Lehreurfus. 
A. Theoretiſcher Unterricht. 
Säammtlicher Unterricht wird in zwei Claſſen ertheilt, und 
zwar in der zweiten oder untern, und der erſten oder 
obern. Lettere zerfällt wieder in zwei Unterabtheilungen. Sn 
der zweiten Claſſe werden folgende Gegenſtände gelehrt : 
1) Zeichnenkunſt in ihrer Anwendung auf die Gewerbe, und 
zwar a) Handzeichnen, angewandt auf Verzierungen ſowohl für 
Bau- wie andere Gegenſtände, als Hausrath, Vaſen, Zeug: 
muſter u. ſt. w.z þ) Linearzeichnungen für Bauten, künſtliche Hand- 
werke und Maſchinenweſen. 
2) Plaſtik. 
 
	        
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