Full text: Nachrichten über das Gewerbeschulwesen in Preußen und Sachsen, auch Stuttgart, Nürnberg und Karlsruhe

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3) in eine Sammlung von Gypsabgüſſen nah Antiken , welche 
wieder in drei beſondere Unterabtheilungen zerfällt : 
a) Die erſie umfaßt Copien von Statuen, Basreliefs, 
Bronzen , Geräthen und Vaſen , entlehnt aus dem Musea 
borbonico, dem britifchen Muſeum , fo wie aus den Muſeen 
zu Florenz und Rom, die ſich nur in den Sammlungen der ber- 
liner Akademie befinden. 
b) Die zweite bietet Copien von architektoniſhen Monu- 
menten dar, welche größtentheils an Ort und Stelle, zu Rom, 
Pompeji, in Sicilien , und zwar eigens für das Inſtitut nach 
den Originalien aufgenommen worden ſind. 
c) Die dritte umfaßt Abdrüde von griechifchen Münzen, 
geſchnittenen Steinen und Cameen von jeder Größe; 
4) in eine ſehr reichhaltige Sammlung phyſikaliſcher , mathe- 
matiſcher und anderer Inſtrumente z 
5) in eine Mineralienſammlung. 
$. 13. 
Disciplin. Ausfhließung der Schüler. 
Das Inſtitut iſt nur für Fähige , Lernbegierige und Jünglinge 
von geſeßtem und zuverläſſigem Betragen errichtet. Wer den hierin 
ausgeſprochenen Anforderungen nicht genügt, wird nicht geduldet. 
Da die Aufnahme allgemein für eine Auszeichnung gilt , ſo hat der 
Schüler unausgefeßt darüber zu wachen, ſi< derſelben würdig zu 
bewähren. Uebrigens iſt wahre Wiſſenſchaftlichkeit 
von wahrhaft ſittlihem Sinne unzertrennlich. 
Das Inſtitut erkennt nach dieſen Grundſäßen nur eine Strafe : 
die Ausfhließung. Diefe wird zu jeder Zeit und ohne 
Recurs an eine höhere Behörde auögeiprocdhen, und 
zwar in folgenden Fällen: 
1) Wenn die Fortſchritte des Zöglings nicht von der Art find, 
daß fie es ihm nicht möglich) machen, dem weitern Unterricht zu 
folgen , oder wenn nah Beendigung des Curſus in der zweiten 
Claſſe ſich ſeine Kenntniſſe zu ſchwach zeigen, um in die erſte über: 
treten zu können. 
2) Wenn das Benehmen des Zöglings nicht den Anforderun- 
gen der ſtrengſten Sittlichkeit und Wohlanſtändigkeit entſpricht. 
  
  
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