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Beſchränkung des praktiſchen Unterrichts auf eine be
ſtimmte Schülerzahl.
Da der Unterricht, welcher nach $. c. in der zweiten und erſten
Claſſe der untern Abtheilung im Holzmodelliren und nach $. d. in
der obern Abtheilung in praktiſch - mechaniſchen Arbeiten, endlich
außer dem Curſus nach $. e. im Thonmodelliren und Graviren er-
theilt wird, in Folge -der dermaligen räumlichen und anderen Ver-
hâltniſſe der Anſtalt auf eine beſtimmte Schülerzahl beſchränkt blei-
ben muß, fo bleibt die Auswahl dieſer Schüler auf den Vorſchlag
des Lehrervereins dem Miniſterium des Innern vorbehalten. Es
wird jedoch dabei allemal auf die durch Talent und Fleiß ausge-
zeichneten Schüler zunächft Nüdficht genommen werden.
$. 8.
Sonntagsfhule,
Der Unterricht der Sonntagsfchule begreift für jeßt:
1) niedere Arithmetik und Geometrie,
2) freies Hand» und geometrifches Zeichnen,
3) deutſche Sprache.
$. hb,
Erforderniſſe beim Eintritt in die Anſtalt.
Um in die Anflalt aufgenommen zu werden, wird erfordert:
a) ein Alter von wenigſtens 14 Iahren,
b) der Nachweis der erfolgten Schußpodenimpfung,
c) gehörige Benugung des frühern Schulunterricht,
und zwar:
1) Kenntniß der vier Nechnungsarten,
2) Kınntnig der Nechtfchreibung der Wortgattungen, der Ber:
bindung der Worte zu Säßen und angemeſſene Fertigkeit
im ſchriftlichen Ausdru>ke der Gedanken ,
d) die erfolgte kirchliche Confirmation.
Ueber die Erforderniſſe unter 2) b) und d) hat der Aufzuneh-
mende durch Beibringung glaubhafter Zeugniſſe fich zu legitimiren.
Dagegen entſcheidet ber das Vorhandenſein des Erforderniſſes
sub €) eine Prúfung , welche an den dazu beſtimmten und jedesmal
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