Full text: Nachrichten über das Gewerbeschulwesen in Preußen und Sachsen, auch Stuttgart, Nürnberg und Karlsruhe

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1884 Thlr. für die Klöppel- und Nähſchulen. 
316 = für die Strohflechte-, Weber - und. Spinnſchulen. 
2200 Thlr. Summe für Klöppel-, Weber-, Nähz, 
Strohflechte- und Spinnſchulen, anſtatt bisher 
2000 Thlr. 
1500 = fúr die Handelslehranſialt zu Leipzig. 
200 - Insgemein. i 
B. 
Das Gefammtauantum von 13,300 Thlen. im 14 Thlr. Fuß 
zur „Belebung und Unterftüßung der Induſtrie" ver: 
theilt ſich folgendermaßen: 
2800 Thlr. zu Prämien, 
3000 = zur Beförderung gewerblicher Unternehmungen. 
3000 - zu Anſchaffung von Maſchinen , zu Reiſeſtipendien, 
Büchern , Muſterſammlungen. 
500 = zu Gewerbeausſtellungen. 
4000 - zur Beförderung der landwirthſchaftlichen Jnduſirie. 
Auf den beiden vorhergegangenen Landtagen erhielt die Regierung 
von den Ständen für jede Finanzperiode die Geſammtſumme von 
20,000 Thlrn. zu Vorſchüſſen an gewerbliche Unternehmer, deren Auf: 
vechterhaltung aus Nüdfichten für den Gefammtwohltand rathfam 
erſchien. Auf dem erſten Landtage wurde feſtgeſeßt, daß dieſe Bor- 
fchüffe zinsfrei, jedoch mit Berüdfiptigung aller den Verhältniſſen 
angemeſſenen Vorſicht , in Bezug auf zu erlangende Rüderflattung 
des Dargelichenen geleiſtet werden ſollten. Um Berluſte , denen 
bei dergleichen Maßregeln ganz vorzubeugen als nicht möglich erkannt 
wurde, zu deden, wurde außerdem ein jährlicher VerluſtdeŒungs- 
fonds von 1000 Thlrn. ausgeworfen. Auf dem zweiten Landtage 
trat dafür eine Veränderung mit dieſen Vorſchüſſen ein, daß die 
Stände verlangten : die Regierung ſolle, bei Bewilligung von der- 
gleichen, nach Befinden eine entweder ſofort oder nah Verfluß 
einiger Jahre eintretende Verzinſung, bis zu 3 vom Hundert jähr- 
lich, bedingen. Die Regierung eröffnete nun beim Landtage 1839/40 
den Ständen, der frühere Verluftvefungsfonds von 1000 Zhlrn. 
jährlich ſei dermalen zu einer Summe von 6000 Thlrn. angeſammelt, 
und bei Gewährung gewerblicher Vorſchüſſe auf deren Sicherſtellung 
ſo ſorgfältig Bedacht genommen worden , daß ein Verluſt, welcher 
dieſen Fonds überſteige, auf keine Weiſe angenommen werden könne, 
 
	        
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