Full text: Praktisches Maschinenrechnen

   
139 — 
Sechzehntes Kapitel. 
Der Schwerpunkt.”) 
Jeden Körper kann man sich aus einer Reihe einzelner 
Körperteilchen bestehend denken. Jedes dieser einzelnen 
Körperteilchen besitzt ein bestimmtes Gewicht, und die Gewichte 
aller dieser Teilchen bilden eine Reihe von parallel und 
senkrecht nach unten gerichteten Kräften, deren Mittelkraft**) 
das Gewicht des ganzen Körpers bildet. 
Den Angriffspunkt dieser Mittelkraft, in welchem also 
das ganze (fewicht des Körpers vereinigt gedacht ist, nennt 
man den Schwerpunkt des Körpers. 
Der Schwerpunkt eines und desselben Körpers behält 
innerhalb des Körpers stets seine Lage bei, man mag den 
Körper drehen oder wenden wie man will, Wird der Schwer- 
punkt eines Körpers auf irgend eine Weise unterstützt oder 
festgehalten, so bleibt der Körper in Ruhe, da die einzelnen 
Körperteilchen in Bezug auf ihr Gewicht in dem Schwerpunkte 
vereinigt gedacht sind, Man sagt deshalb: 
Der Schwerpunkt eines Körpers ist derjenige 
Punkt, in welchem derselbe unterstützt oder fest- 
gehalten werden muls, damit er in jeder Lage 
im Gleichgewicht bleibt. 
Uber die Lage des Schwerpunktes von Linien, Flächen 
und Körpern giebt die im Anhange des Buches befindliche 
Tabelle Aufschlufs; allgemein zu bemerken ist Folgendes: 
Der Schwerpunkt gerader Linien liegt in der Mitte der 
Länge derselben. Hierher gehören gerade Flach- Rund- oder 
Profil-Eisenstangen. 
Der Schwerpunkt regelmäfsiger Flächen liegt im Mittel- 
punkte derselben. Hierher gehören Flächen von der Form 
des Kreises, Quadrates, Rechtecks, regelmälsigen Vielecks u. s. w. 
Als Flächen lassen sich in diesem Sinne auch alle jene Körper 
behandeln, bei welchen die Dicke gegenüber der Breite und 
Länge sehr gering ist; z. B. Blechtafeln, Steinplatten, Bretter 
u. S. W, 
Bei regelmäflsigen Körpern — Würfel, Kugel — liegt 
der Schwerpunkt stets im Mittelpunkte derselben, wobei hier 
sowohl, als bei dem Vorstehenden angenommen ist, dafs die 
*) Siehe Anhang; Tabelle. 
**). Vergl. Kapitel VI, Seite 93.) 
   
   
    
   
  
    
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
    
  
  
  
   
   
   
   
     
	        
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