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Gleichförmig beschleunigt oder verzögert nennt man eine
Bewegung, wenn die zurückgelegten Wege, in gleichen Zeiten,
immer um das Gleiche zu- oder abnehmen.
Ist die Zu- oder Abnahme ungleich, so nennt man die
Bewegung eine ungleichförmig beschleunigte, oder eine ungleich-
förmig verzögerte.
Gleichförmige Bewegung.
Die Länge des Raumes, welchen ein Körper während
seiner Bewegung durchläuft, nennt man seinen Weg. Legt
der Körper in gleichen Zeiten gleiche Wege zurück, so ist
seine Bewegung eine gleichförmige.
Die Gröfse oder Stärke der Bewegung wird durch die
Geschwindigkeit gemessen, mit welcher die Bewegung statt-
gefunden hat. Man versteht unter Geschwindigkeit den Weg,
welchen ein Körper in der Zeiteinheit — in einer Sekunde —
zurücklegt.
Häufig giebt man aber auch die Geschwindigkeit in anderen
Zeiteinheiten, als in Sekunden an. Zu Angaben über die
Umdrehungszahl eines Rades, der Hubzahl einer Maschine
u. s. w. benützt man gewöhnlich die Minute, zu Angaben über
die Geschwindigkeit eines Eisenbahnzuges, eines Schiffes u. s. w.
die Stunde, als Zeiteinheit. Immer steht die Gröfse der Zeit-
einheit im Verhältnis zur Gröfse der Geschwindigkeit, oder
zur Grölse des Weges.
Es kommen, wie ersichtlich, bei der gleichförmigen Be-
wegung nur die drei Grölsen: Zeit, Geschwindigkeit
und Weg in betracht.
Hat ein in gleichförmiger Bewegung befindlicher Körper
eine Geschwindigkeit von 10 m, legt er also in jeder ein-
zelnen Sekunde einen Weg von 10 m Länge zurück, so wird
er in einer Sekunde 1 mal 10 m, in 2 Sekunden 2 mal 10 m,
in 5 Sekunden 5 mal 10 m, in 100 Sekunden 100 mal 10 m
u. s. w. fortgeschritten sein.
Bezeichnet man ganz allgemein mit:
t die Zeit, während welcher die Bewegung vor sich geht;
s den Weg, welcher in dieser Zeit t zurückgelegt wird;
v die Geschwindigkeit, mit welcher der Körper sich fort-
bewegt, so ist der zurückgelegte
Weg: s=v.t == Geschwindigkeit mal Zeit . . . 1)