86 Falck, die klinisch wichtigen Intoxikationen.
$. 137. Sind schon diese mehr äusseren Verhältnisse bei der Pro-
gnostik der Intoxikalionen mit aller Umsicht zu verwerihen, so ist dies
noch mehr der Fall mit den mehr inneren oder organischen Ver-
hältnissen, welche auf die ganze Entwickelung, den Verlauf und Ausgang
der Intoxikationen influenziren. Zu letzteren gehören aber mit Fortzäh-
lung der im vorigen $. begonnenen Numern.
6) Das Alter der vergifteten Menschen. Im Allgemeinen
kann dabei die Regel gelten, dass das kräftige Lebensalter (Mannesalter,
Frauenalter) bei Intoxikationen die günstigste Prognose bedingt, und dass
die Prognose um so schlimmer wird, je mehr das vergiftete Individuum
vom kräftigen Lebensalter entfernt und in der Kindheit oder im Greisen-
älter begriffen ist. Mit Rücksicht darauf hat man z. B. den durch Alko-
hol oder Opium narkotisirten, sowie den durch Arsenik, Blei, Quecksil-
ber erkrankten Kindern und Greisen eine ungünstige Prognose zu stellen,
während dieselbe ungleich günstiger zu stellen ist, wenn Menschen im
kräfiigen Lebensalter von den genannten Giften affieirt werden.
7) Das Geschlecht des vergifteten Menschen. Mit Rück-
sicht darauf hat man vergifteten Individuen männlichen Geschlechies eine
bessere Prognose zu stellen, als vergilleten Individuen weiblichen Ge-
schlechtes, wie dieses schon aus dem Krälteverhältnisse und den consti-
tulionellen Verhältnissen der Männer und Frauen einleuchtet.
8) Die Constitution des vergilteten Menschen. Im All-
gemeinen hat man vergifteten Individuen mit starker Constitution eine
günstigere Prognose zu stellen, als vergifteten Individuen mit mittlerer
oder ganz schwacher Constitution. Ueber die Haltbarkeit dieser progno-
stischen Regel kann kein Zweifel erhoben werden, da die Kräfte- und
Massenverhältnisse der Menschen mit verschiedener Constitulion zu deut-
lich dafür sprechen.
9) Das Temperament des vergifteten Menschen. Mit
Rüchsicht darauf bedarf die Prognose der sorgsamsten Ueberlegung. Im
Allgemeinen hat man indessen die Regel festzuhalten, dass kein Tempe-
rament zu einer absolut ungünstigen Prognose Veranlassung geben darf,
sondern dass jedes Temperament eine um so günstigere oder ungünsli-
gere Prognose motivirt, je mehr oder weniger es die Wirkung des Gif-
tes auszugleichen im Stande ist. So ist z. B. einem sanguinischen Men-
schen, der excilirende oder berauschende Gifte einverleible, eine schlim-
mere Prognose zu stellen, als einem phlegmatischen Menschen, der die-
selben Gifte zu sich nahm und einem phlegmalischen Menschen, der an
Blei oder Quecksilber erkrankte, eine ungünstigere Prognose zu stellen,
als einem sanguinischen oder cholerischen Menschen, der den saturninen
oder merkuriellen Leiden verfiel.
10) Der Ernährungszustand des vergifteten Menschen.
Im Allgemeinen kann hierbei die Regel festgehallen werden, dass - die
Vorhersage um so ungünsliger zu machen ist, je inaniliirier und consu-
mirler das vergiltete Individuum sich finden lässt, was auch ohne bei-
spielsweisen Beleg einleuchten muss.
ll) Gewohnheiten und Idiosynkrasien des vergifteten
Menschen. Die Berücksichtigung dieser Verhältnisse ist von grosser
Wichtigkeit bei der Beantwortung der prognoslischen Fragen. Erfährt
man nämlich, dass ein Mensch, der Gilt nahm, an den Genuss dessel-
ben gewöhnt ist, so hat man demselben eine viel günstigere Prognose
zu stellen als einem Menschen, dessen Reizempfänglichkeit durch Gewohn-
heit nicht abgestumpft wurde und der gegen den Eingriff des Giftes leb-
halter und stärker reagirt. Hat man die Gewissheit, dass ein Mensch,
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