Full text: Intoxicationen, Zoonosen und Syphilis (2. Band, 1. Abtheilung)

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stelle erhebliche toxische Wirkungen zu bemerken sind, während auflal- 
lende constitutionelle Giftwirkungen noch vermisst werden, so ist die Be- 
handlung der Localintoxikation geboten. Die Indicationen, welche sich 
dabei ergeben, sind 
«&) die Indicatio causalis, welche die schleunigste Entfernung und Til- 
sung des applieirten Giftes verlangt; 
8) die Indicatio morbi, welche die Heilung des durch Gift veranlass- 
ten Schadens, des eingetretenen Krankheitszustandes oder Vorgan- 
ges erheischt; und 
y) die Indicatio symptomatum, welche die Berücksichtigung bedeuten- 
der und gefährlicher Symptome verlangt. 
Um die gestellten Indikationen in bester Weise realisiren zu können, 
ist vor allen Dingen eine genaue Diagnose des einverleibten Giftes, der 
Applikationsstelle, der durch das Gift erzeugten Localaffeetion und eine 
genaue Würdigung der beobachteten Symptome von Nöthen und somit 
hat man alles schleunigst zu ihun, was zur Förderung der Diagnose und 
zum klaren Verständniss der ganzen Intoxikation dienen mag. Die Be- 
handlung, welche einzuleiten ist, ist begreiflich nach der Natur des Giftes, 
nach der Natur des Localleidens und nach den aufkommenden Symptomen 
verschieden, weshalb wir die einzelnen Zufälle nach der Reihe der Ap- 
plikationsorte abhandeln müssen. 
‚8.152. a) Ist das Gift auf die versehrten oder unversehrten Hautdecken 
gekommen und hat es daselbst die eine oder andere Dermatopathie erzeugt, 
so ist zur Entfernung und Tilgung des Giftes alles zu ihun, was bereits 
oben bei Gelegenheit der prophylaktischen Behandlung der Intoxikationen 
gerathen wurde. Nicht selten kann indessen die Entfernung und Tilgung 
des Giftes zu nichts nützen, im Gegentheile nur Schmerz, Excoriation und 
Zeitverlust bedingen. In solchen Fällen steht man begreiflich von der Er- 
füllung der Causalindikation ab und schreitet, wie auch sonst, zur Reali- 
sirung der Indicatio morbi. UmLetztere auszuführen muss man nach Ver- 
schiedenheit der Hautleiden äusserst verschieden verfahren. Bei entzünd- 
lichen, erythematösen, erysipelatösen, vesiculösen, bullösen, pustulösen, 
papulösen, ulcerativen Leiden der Hautdecken schlägt man eine diesen 
Affectionen entsprechende Behandlung ein, wie sie die Therapie der Lo- 
calaffectionen lehrt und nimmt noch besonders darauf Rücksicht, ob noch 
besondere Temperaturnoxen zur Mitwirkung gelangten. Im letzteren Falle 
behandelt man das Hautleiden mehr oder weniger als Verbrennung, wo- 
mit nicht selten das ganze Heilgeschäft vollendet ist. Bei manchen toxi- 
schen Dermatopathien treten indessen noch einzelne Symptome in den 
Vordergrund, welche eine ganz besondere Berücksichtigung erheischen, 
wie z. B. unerträgliche Formikation, dem neuralgischem sich nähernder 
Schmerz u. a. m. Ehe man zur Bekämpfung solcher Symptome vorschrei- 
tet, sucht man auf das sorgfältigste das Causalverhältniss derselben zu 
erforschen und nach Massgabe des gefundenen Grunds wählt man zur Be- 
kämpfung desselben bald narkotische, bald schmerzmindernde, bald anli- 
phlogistische Mittel. 
8. 153. b) Ist das Gift auf die Oberfläche der Conjunctiva oder Cornea 
des Auges gelangt und hat es im Contacte mit diesen Theilen eine toxische 
Ophthalmopathie veranlasst, so sorgt man der Indicatio causalis entspre- 
chend für die Beseitigung und Tilgung des vielleicht noch vorhandenen 
Gifts, und zwar in der Weise, wie es bei der Prophylaxe der Intoxika- 
tionen oben angegeben wurde. Indessen auch hier kommt et nicht sel- 
 
	        
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