Full text: Intoxicationen, Zoonosen und Syphilis (2. Band, 1. Abtheilung)

  
38 Falk, die klinisch wichtigen Intoxicationen, 
wie zur Genüge aus den zuweilen wahrhaft wunderthätigen Wirkungen 
der Zug- und“ Senfpflaster gegen spastische und andere Affectionen der 
Brust- und Unterleibsorgane hervorgeht. 
8. 75. Sind es also die reizenden Gifte, welche durch die Nerven- 
ausbreitungen der Applikationsstelle hindurch entfernte Wirkungen zu 
Stande bringen, während die andern Gifte auf diesem Wege entfernte 
Wirkungen nicht erzeugen, so drängt sich jetzt die Frage an, ob die ir- 
ritirenden Gifte durch die peripherischen Nerv enausbreitungen aufgenommen 
und als solche durch die Nervenröhren forttransporlirt werden; oder ob 
ihre ferne Wirkung in anderer Weise geschieht. Diese Frage erledigt sich 
schon mit der Thatache, dass das Nervensystem, soweit es bekannt ge- 
worden ist, keineswegs auf die Fortführung der Gifte eingerichtet ist. Hier- 
nach können wir uns nicht entschliessen, eine Fortleitung der irritirenden 
Gifte durch die Nervenbahnen zu den fernen Organen hin anzunehmen, 
sondern wir glauben annehmen zu müssen, dass nur der durch die irri- 
tirenden Gifte bewirkte Reiz zu den fernen Organen fortgeführt und ge- 
leitet wird. 
$. 76. Wie schon oben bemerkt wurde, sollen nach der zweiten 
Fundamentalanschauung die Gifte von der Applikationsstelle durch die Ge- 
fässe in das Blut und in die Lymphe aufgenommen und zu den entfernten 
Organen fortgeführt werden. Daselbst angekommen , sollen die Gifte die 
sogenannten entfernten Wirkungen in ähnlicher Weise zu Stande bringen, 
wie es bei den örtlichen Wirkungen der Gifte geschieht. Wie lässt sich 
nun diese Anschauung, die die Resorption und den Transport der Gifte 
zulässt, rechtfertigen? 
8. 77. Als erstes Argument für die Richtigkeit der erwähnten An- 
sicht ist anzuführen, dass die fernen Wirkungen der Gifte in dem Grade 
und Maasse auftauchen, als dieselben an den Applikationsstellen unter- 
gehen und verschwinden. Man überzeugt sich davon, wenn man mit Giften 
in zweifacher Weise experimentirt. Bringt man nämlich ein stark wirkendes 
Gift, wie z. B. Schlangengift, Woorara, Upas, Strychnin u. dgl. auf die 
verletzte Haut eines grösseren Thieres, dem man nach geschehener. In- 
fection sofort Schröpfköpfe auf die vergiftete Wunde aufsetzt, so bleibt 
die Vergiftung so lange aus, als die aspiratorisch wirkenden und die Re- 
sorption behindernden Schröpfköpfe sitzen bleiben und stellt sich kurze 
Zeit nach der Entfernung der Schröpfköpfe ein, zum Beweis, dass mit der 
Erhaltung und dem Untergange der Gifte an den Applicationsstellen die 
Wirkungen derselben ausbleiben oder kommen. Man kann sich aber auch 
durch chemische Testmittel, beziehungsweise durch die quantitative chemi- 
sche Analyse davon überzeugen, dass die Wirkung der Gifte umgekehrt 
proportional mit deren Untergang an den Applikationsstellen in der Ferne 
aufkommen. Bringt man nämlich in den leeren Magen, oder in den Pleura- 
sack, oder in den Peritonealsack, oder in das Unterhautzellgewebe eines 
Kaninchens ein leicht nachweisbares Gift, wie z. B. Brucin, das mit Sal- 
petersäure oder Chlor eine blutrothe Masse bildet, oder wie z. B. Klee- 
säure, Chlorbaryum, Arsenik, die selbst quantitativ zu bestimmen sind, 
so kann man sich bei dem Eintritte der vollen Intoxicationssymptome, oder 
des Todes leicht davon überzeugen, dass die an der Applikationsstelle 
niedergelegte Dose des Giftes gänzlich geschwunden oder merklich gemin- 
dert ist, was bei vorsichtiger Behandlung der Versuchsthiere nur durch 
Resorption und Ueberführung in das Blut geschehen kann. Im Angesichte 
solche 
haav 
mit de 
wie d 
halt a 
konnte 
die St 
Stoffe 
{ 
als Aı 
stellen 
gelege 
z.B. ı 
Blute, 
so in 
Gelün; 
So ka 
plieirte 
dem I 
in der 
anderı 
schich 
den e 
dem I 
Organ 
heran 
Annal 
sind. 
specif 
nicht, 
ten lä 
raliscl 
dern 
gewin 
gene 
Blute 
ist): 8 
Bedar 
ist ab 
hochv 
der t« 
derge 
Thiere 
die fe 
Blutei 
rührte 
Thier: 
von \ 
das I 
des \ 
in ne
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.