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DOPPELHAUS AM KANAL
64. Doppelhaus am Kanal 21-22.
Gestaltung der Schauseite nach Schinkel
guten Gründen an dieser Stelle zu begegnen, wo sie nach
Meinung des Ministeriums zunächst eintreten konnten.
Sein Gutachten hatte beim König den gewünschten
Erfolg.
Am. 20. September 1821 schrieb Schinkel an Albrecht
zunächst in der Frage des Kirchturms in Charlotten-
burg und fuhr dann fort:
«Zweitens beehre ich mich ergebenst die Mappe mit den
Entwürfen der Happe und Röhrichtschen Häuser zu
Potsdam zurückzureichen, indem ich untertänigst be-
merke, daß die von mir bei Gelegenheit der Untersuchung
dieser Bauten an Ort und Stelle entworfene Fassade nur
in bezug auf mein damals ausgestelltes Gutachten be-
arbeitet wurde und die darin nicht angegebenen Gegen-
stände vollkommen nach der von den Regierungsbau-
meistern projektierten Art verbleiben. Es gehört hierhin
auch das Dach, welches ein Ziegeldach wird von mäßiger
Höhe, wie die von der Regierung eingereichte Zeichnung
es angibt. In Bleistiftlinien habe ich auf meinem Entwurf
die Dachhöhe jetzt angegeben, wie sie sich in der perspek-
tivischen Ansicht von der Siraße etwa zeigen wird. Hier-
durch wird das Gebäude mit den Nachbarhäusern über-
einstimmend werden. »
Der Geheime Kabinettsrat legte dem König diese
Mitteilung vor, und bereits am 27. September erfolgte
eine Kabinettsorder Friedrich Wilhelms III., die den
Abschluß der gesamten Verhandlungen bildet: «Auf
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den von der Regierung am 3. Juni dieses Jahres er-
statteten Bericht bestimme ich hierdurch, daß das
Röhrichtsche Haus zum Neubau auf den Bauetat für
Potsdam gebracht und nach der Zeichnung des Ge-
heimen ÖOberbaurats Schinkel mit dem Happeschen
Hause zusammen gebaut werden soll.»
Das Röhrichtsche Haus wurde mit Nummer 21 zu-
sammen fertig und war im Frühjahr 1824 beziehbar.
Der Kostenaufwand für beide Häuser betrug die nicht
unerhebliche Summe von 36625 Talern.
Die Außenseite des Doppelhauses zählt im ganzen
18 Fensterachsen im Oberstock. Sie ist nur wenig
entstellt durch ein später ausgebrochenes Dach-
fenster über dem rechten (östlichen) Eckteil und
durch einen Balkon über der Eingangstür des linken
(westlichen). Das Gebäude hat einen Mittelteil von
14 Fensterachsen in beiden Geschossen und zwei Vor-
sprünge an den Ecken, die unten die Haustüren,
oben zwei durch drei Pfeiler zusammengefaßte Fenster
enthalten. Am Mittelteil enthält ein glatter, nicht allzu
niedriger Sockel die vierzehn einfach eingeschnittenen
rechteckigen Kellerfenster. Ein kräftiges schlichtes
Gesims, das aber nicht auf die Risalite übergreift, trennt
ihn vom Untergeschoß. Dies wird durch waagerechte
Quaderlinien bestimmt, gegen die lotrechte Fugen
zurücktreten. Ein Gurtgesims über den Fenstern, die
ohne Sturz und Rahmung erscheinen, greift auf die Vor-