Full text: Potsdam ([Band 1])

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ZIVILKASINO 
  
46. Das Zivilkasino 
«Euer Hochwohlgeboren... übersenden wir hierbei ganz 
ergebenst eine Handzeichnung, welche die Ansicht des 
Karrees in der Waisenstraße links zwischen der Pflug- 
(Charlotten-) und Brandenburger Straße darstellt, 
wenn dasselbe nach unserm Vorschlage in dem Imme- 
diatbericht vom 30. Mai in einer Seite unbebaut bleibt 
und zwischen den beiden Eckhäusern durch eine Mauer 
geschlossen, oder wenn in der Mitte des Raumes 
zwischen beiden Eckhäusern ein einzeln stehendes 
Haus erbaut wird. Das Eckhaus an der Pflugstraße 
gehört zu den unter des Königs Friedrichs des Großen 
Majestät aufgeführten Gebäuden und befindet sich 
in ganz brauchbarem Stande. Wenn also ein un- 
regelmäßiges Ansehen vermieden werden soll, wird auf 
jeden Fall das Eckhaus an der Brandenburger Straße 
in gleicher Größe und ähnlichem Stil neu erbaut werden 
müssen und es vorzüglich auf eine Entscheidung darüber 
ankommen, ob die dazwischen liegenden fünf Häuser 
ebenfalls wieder erbaut oder der Raum auf eine der von 
uns vorgeschlagenen Arten benutzt werden soll. » 
Die beigelegte Zeichnung mit Klappe zeigt die ganze 
Straßenfront. Das Eckhaus an der Brandenburger 
Straße ist dem friderizianischen an der Charlottenstraße 
in zweistöckiger Form angeglichen. Der Garten liegt, 
mit Pappeln bepflanzt, in seiner gesamten Ausdehnung 
zwischen den beiden Eckhäusern ;er wird durch ein Gitter 
von der Straße geschieden, das in der Mitte ein Tor mit 
Gitterflügeln aufweist. Der zweite durch Aufheben der 
Klappe erkennbare Entwurf zeigt in der Mitte der 
Gartenanlage ein Siebenachsenhaus mit kleinem Unter- 
stock, viereckigen Fenstern im Oberstock, von einem 
Zeltdach überdeckt. Das kleine Gebäude wird rechts 
und links von je sechs Pappeln flankiert, die die Verbin- 
dung mit den beiden Eckhäusern herstellen. Der König 
beauftragte am 3. Juli 1816 die Regierung, mit den 
Eigentümern von fünf Häusern in Verhandlung zwecks 
Ankauf zu treten. Einen Beschluß über die Straßen- 
gestaltung behielt er sich vor. Am 13. März 1817 erbat 
die Regierung die Genehmigung der Kaufsumme und 
gleichzeitig um die Ermächtigung, mit den Eigentümern 
zu verhandeln. Sie machte schon damals auf die 
sumpfige Beschaffenheit des Bodens der Baustellen auf- 
merksam, — die alten Häuser ständen auf Pfahlrosten, 
der einen ungünstigen Baugrund darstelle, so daß der 
Kostenanschlag durch ungeahnte Zufälle leicht über- 
schritten werden könne. 
Nunmehr schritt man zum Ankauf der Grundstücke. 
Durch die Verträge vom 3. Oktober und 4. Dezember 
1817 wurden die Häuser für den Preußischen Fiskus 
zu dem nunmehrigen Kaufpreis von 10125 Talern an- 
gekauft. Am 27. April 1818 erging eine Kabinetts- 
order Friedrich Wilhelms, durch die er dem Ankauf 
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