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Leibnitz (Gottfried Wilhelm, Freih. v.), einer der ausgezeichnetſten Den-
fer und Gelehrten Deutſchlands, wurde zu Leipzig den 3. Juli 1646 geb. Sein
Vater war daſelbſt Prof. der Rechtsgelehrſamkeit, ſtarb aber, ehe der Sohn das 6.
Jahr vollendet hatte. £, beſuchte die Nicolaifchule feiner Vaterftadt bis zum
15. J., jedoch ohne genaue Befolgung des Lectionsplanes, da ihn unter ben römi:
ſchen Schriftſtellern Livius und Virgil ganz feſſelten; den Lebtern wußte er faſt
auswendig und konnte noh im ſpäten Alter ganze Geſänge aus demſelben herſa-
gen. Leichtigkeit der Auffaſſung und der Darſtellung zeichnete ihn bald aus. Schon
im 15. J. fing er an, die akademiſchen Collegia in Leipzig zu beſuhenz und obwol
ſein Hauptſtudium die Rechtögelehrfamteit fein follte, trieb er doch befonders Ma:
thematik und Philoſophie, worin damals Jakob Thomafius den Unterricht ertheilte.
Er ging auf ein Jahr nah Jena, um den Unterricht des berühmten Mathemati-
fers Ehrhard Weigel zu benugen. Nach ſeiner Rückkunft zu Leipzig wurde er
Baccalaureus der Philoſophie und Magiſter. Er fludirte jegt die griech. Philofo:
phen. Einen glänzenden Beweis feiner Fortſchritte gab er durch die philoſophiſche
Differtation „De prineipio individuationis“, die er (166%) unter Thomafius ver:
theidigte, und welcher mehre juriſtiſche Probeſchriften, 5.3. „De conditionibus”
(1665), und eine ausgezeichnete philoſophiſh-mathematiſche Abhandlung : „De arte
combinatoria‘, folgten. Jm 20. Y. meldete er ſich bei der juriſt. Facultät zum
Doctorat z als man ihn aber, unter dem Vorgeben ſeiner Jugend, zurü>wies, wen-
dete er ſich nah Altorf, wo er mit Ehren promovirte. Man bot ihm fogar eine
außerordentliche juriſtiſhe Profeſſur auf dortiger Univerſität anz allein er zog vor,
fi) nad Nürnberg zu begeben, wo damals viele ausgezeichnete Köpfe vereinigt
waren. Der Verbindung mit einer fich dort aufhaltenden alchymiftifchen Ge:
ſellſchaft entriß ihn giücklicherweife der Baron von Boineburg, Eurfürftl. mainzi:
ſcher Miniſter, deſſen Bekanntſchaft er machte, und auf deſſen Verſprechen einer
Anſtellung in mainziſchen Dienſten er ſich nah Frankf. a. M. begab. Hier erſchien
(1667) ſeine „Nova methodus discendae docendaeque jurisprudentiae“, die
durch Klarheit und Tiefe gleich ſehr anzog, und der, auf Veranlaſſung ſeines Pros
tectors, bald eine publiciſtiſhe Deduction folgte, in welcher L. den Polen zu bewci-
ſen ſucht, daß ſich der Prinz von Neuburg vor allen Übrigen Concurrenten zu ihrem
_ Könige ſchi>e. Nun wurde er, auf Boineburg’s Vortrag, als kurfürſtl. Rath
zum Beifiger der Juſtizkanzlei in Mainz ernannt; aber dies trodene Gefchäft
fonnte feinem wißbegierigen Geiſte keine Nahrung gewähren. Er fuhr daher in ſei-
nen ſchriftſtelleriſchen Bemühungen fort und gab die „Theoria motus abstracti
und die „Theoria motus concreti“ (1671, zwei nur durch die Dreiſtigkeit ihrer
Anſichten ausgezeichnete phyſikaliſche Verſuche), wie auh ſeine gegen die Angriffe
des Polen Wiſſowatius auf die Lehre von der Dreieinigkeit gerichtete „Sacrosaneta
Trinitas, per nova argumenta logiea defensa” heraus. Unterdeß hatte aber
Paris durch ſeinen literariſhen Glanz ſeine Augen auf ſich gezogen, ſodaß er das
UAnecbieten, den jungen Boineburg dorthin zu begleiten, begierig (1672) ergriff.
Die Zerſtrenungen dieſer Hauptſtadt entfremdeten ihn jebocy den Wiffenfchaften
nichl ; er beſchäftigte ſich hier beſonders mit der Mathematik und genoß namentlich
den Umgang des berühmten Huygens, deſſen Erwartungen von ihm er durch Erfin-
dung einer der Pascal’ſchen ähnlichen Rehnenmaſchine entſprah. Nach dem Hin:
ſcheiden ſeines Wohlthäters Boineburg, der 1673 ſtarb, ging L., da ihn jegt nichts
mehr in Paris zurüchielt (nachdem er noc, ein Anerbieten, der dortigen Akademie
als Penfionnair beizutreten, weil damit die Bedingung des Übertritts zur Eathol.
Religion verbunden war, ausgefchlagen hatte), nach England und kam dort mit
Wallis, Bayle, Oldenburg und Newton in die ehrenvollften Verbindungen. Won
hier aus trug er fi) dem Derzoge von Braunfchweig-Lüneburg an, der ihm eine _
Rathsſtelle, eine Penſion und überdieß die Erlaubniß willkürlicher Verlängerung