Full text: Erläuterungen zu den Eisenbeton-Bestimmungen 1932

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$ 11. Einbringen des Eisens. 
1. Das Eisen ist vor der Verwendung von Schmutz, Fett und 
losem Rost zu befreien. 
Besondere Sorgfalt ist darauf zu verwenden, daß die Eisen 
die vorgeschriebene Form und richtige Lage erhalten und die 
durchlaufenden Zug- und Druckeisen (Hauptbewehrung) mit den 
Verteilungseisen und Bügeln gut durch Bindedraht verknüpft 
werden. Ueber das Verbinden der Längseisen und Bügel von 
Säulen durch Schweißen vgl. $ 27 Ziff. 3. 
Der verantwortliche Bauleiter muß vor dem Betonieren die 
planmäßige Anordnung und die Querschnitte der Eisen prüfen. 
Zu Ziffer 1. Wesentlich ist die Bestimmung, daß zu den 
Aufgaben des verantwortlichen Bauleiters (s. S. 29) auch die 
Nachprüfung der planmäßigen Anordnung und der Querschnitte 
der Eisen zählt. Damit ist die Verantwortung für die gesamte 
planmäßige Ausführung zweifelsfrei in eine einzige Hand gelegt. 
2. Während des Betonierens sind die Eisen in der richtigen 
Lage festzuhalten. Es empfiehlt sich, die unteren Eiseneinlagen 
zu diesem Zwecke mit kleinen Betonklötzchen zu unterstützen 
oder aufzuhängen. Bei Bauten, die den Witterungseinflüssen aus- 
gesetzt sind, und bei Decken in nassen Betrieben muß dies immer 
geschehen. Die oberen Decken- und Balkeneisen sind gegen 
Heruntertreten zu sichern. 
3. Die Eisen sind mit der Betonmasse dicht zu umkleiden. 
Bei Verwendung von erdfeuchtem Beton (vgl. $8 Zifi.5a und $9 
Ziff. 3) sind sie mit einer Schicht weichen Betons zu umgeben 
oder unmittelbar vor dem Einbringen des erdfeuchten Betons mit 
Zementmilch einzuschlämmen, wobei darauf zu halten ist, daß die 
Zementmilch beim Einbringen des Betons noch vollkommen frisch 
und nicht abgetrocknet ist. 
4. Wird ein Bauteil mit Eiseneinlagen auf der Unterseite 
unmittelbar auf dem Baugrund hergestellt (z. B. Fundamentplatte), 
so ist dieser vorher mit einer mindestens 5 cm dicken Beton- 
schicht oder mit einer gleichwertigen Schicht (z. B. Ziegelflach- 
schicht) abzudecken. 
Zu Ziffer 4. Diese mindestens 5 cm dicke Betonschicht, die 
ein einwandfreies und sauberes Verlegen und Einbetonieren der 
Eiseneinlagen gewährleisten soll, darf selbstverständlich nicht zur 
Nutzhöhe der Eisenbetonsohle und auch nicht als Betondeck- 
schicht im Sinne von $ ı4 Ziff. 2 gerechnet werden. 
$ 12. Schalungen und Lehrgeriüste!5), 
l. Allgemeine Vorschriften. Alle Rüstungen und Ein- 
schalungen sind tragfähig herzustellen und müssen leicht und 
15) Beim Aufstocken von Gebäuden sind besondere Vorkehrungen 
zur Sicherung der unteren, benutzten. Stockwerke zu treffen. In 
Preußen gelten die vom Preuß. Minister für Volkswohlfahrt er- 
lassenen Bestimmungen vom 7. Februar 1923 — 11.9. Nr.76 — 
(Zentralbl. d. Bauverw. 1923, S. 96). 
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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