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$ 11. Einbringen des Eisens.
1. Das Eisen ist vor der Verwendung von Schmutz, Fett und
losem Rost zu befreien.
Besondere Sorgfalt ist darauf zu verwenden, daß die Eisen
die vorgeschriebene Form und richtige Lage erhalten und die
durchlaufenden Zug- und Druckeisen (Hauptbewehrung) mit den
Verteilungseisen und Bügeln gut durch Bindedraht verknüpft
werden. Ueber das Verbinden der Längseisen und Bügel von
Säulen durch Schweißen vgl. $ 27 Ziff. 3.
Der verantwortliche Bauleiter muß vor dem Betonieren die
planmäßige Anordnung und die Querschnitte der Eisen prüfen.
Zu Ziffer 1. Wesentlich ist die Bestimmung, daß zu den
Aufgaben des verantwortlichen Bauleiters (s. S. 29) auch die
Nachprüfung der planmäßigen Anordnung und der Querschnitte
der Eisen zählt. Damit ist die Verantwortung für die gesamte
planmäßige Ausführung zweifelsfrei in eine einzige Hand gelegt.
2. Während des Betonierens sind die Eisen in der richtigen
Lage festzuhalten. Es empfiehlt sich, die unteren Eiseneinlagen
zu diesem Zwecke mit kleinen Betonklötzchen zu unterstützen
oder aufzuhängen. Bei Bauten, die den Witterungseinflüssen aus-
gesetzt sind, und bei Decken in nassen Betrieben muß dies immer
geschehen. Die oberen Decken- und Balkeneisen sind gegen
Heruntertreten zu sichern.
3. Die Eisen sind mit der Betonmasse dicht zu umkleiden.
Bei Verwendung von erdfeuchtem Beton (vgl. $8 Zifi.5a und $9
Ziff. 3) sind sie mit einer Schicht weichen Betons zu umgeben
oder unmittelbar vor dem Einbringen des erdfeuchten Betons mit
Zementmilch einzuschlämmen, wobei darauf zu halten ist, daß die
Zementmilch beim Einbringen des Betons noch vollkommen frisch
und nicht abgetrocknet ist.
4. Wird ein Bauteil mit Eiseneinlagen auf der Unterseite
unmittelbar auf dem Baugrund hergestellt (z. B. Fundamentplatte),
so ist dieser vorher mit einer mindestens 5 cm dicken Beton-
schicht oder mit einer gleichwertigen Schicht (z. B. Ziegelflach-
schicht) abzudecken.
Zu Ziffer 4. Diese mindestens 5 cm dicke Betonschicht, die
ein einwandfreies und sauberes Verlegen und Einbetonieren der
Eiseneinlagen gewährleisten soll, darf selbstverständlich nicht zur
Nutzhöhe der Eisenbetonsohle und auch nicht als Betondeck-
schicht im Sinne von $ ı4 Ziff. 2 gerechnet werden.
$ 12. Schalungen und Lehrgeriüste!5),
l. Allgemeine Vorschriften. Alle Rüstungen und Ein-
schalungen sind tragfähig herzustellen und müssen leicht und
15) Beim Aufstocken von Gebäuden sind besondere Vorkehrungen
zur Sicherung der unteren, benutzten. Stockwerke zu treffen. In
Preußen gelten die vom Preuß. Minister für Volkswohlfahrt er-
lassenen Bestimmungen vom 7. Februar 1923 — 11.9. Nr.76 —
(Zentralbl. d. Bauverw. 1923, S. 96).