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gefahrlos wieder entfernt werden können. Ihre Abmessungen
müssen so gewählt sein, daß sie ausreichend widerstandsfähig
gegen die einwirkenden Kräfte sind. Hierbei ist besonders zu
beachten, daß weicher: Beton und vor allem Gußbeton wegen
ihrer mehr oder weniger flüssigen Beschaffenheit einen hohen
seitlichen Druck auf die Schalungen ausüben, so daß bei ihnen
auf die Standfestigkeit der Schalungen besonderer Wert gelegt
werden muß.
Die Stützen oder Lehrbogen sind auf Keile, Sandtöpfe,
Schrauben oder andere Ausrüstungsvorrichtungen zu stellen, durch
deren allmähliches Lüften die Rüstung langsam ohne Stöße und
Erschütterungen gesenkt werden kann.
Es ist verboten, Baustoffe auf Einschalungen abzustürzen oder
in unzulässiger Menge auf ihnen aufzustapeln.
Vor dem Einbringen des Betons sind die Schalungen zu
reinigen und wenn nötig anzunässen; Fremdkörper im Innern der
Schalungen sind zu beseitigen. Schalungen von Säulen müssen
am Fuß und am Ansatz der Auskragungen, tiefe Balkenschalungen
an der Unterseite Reinigungsöffnungen haben.
Ehe und während betoniert wird, sind die Einschalungen und
ihre Unterlagen genau nachzuprüfen.
2. Schalungsstützen. Zu den Stützen sollen möglichst
gerade gewachsene Hölzer genommen werden. Geringere Zopf-
dicken als 7 em sind unzulässig. Wenn nötig sind die Knicklängen
durch waagerechte Zangen oder durch doppelte Kreuzstreben nach
zwei zueinander senkrechten Richtungen zu vermindern. Bei
Zweifeln kann ein Nachweis der Standsicherheit der Stützen ver-
langt werden.
Von den Stützen der Schalungen üblicher Eisenbeton-
konstruktionen im Hochbau darf unter Platten nur jede zweite,
unter Balken nur jede dritte Stütze gestoßen sein. Die gestoßenen
Stützen sind möglichst gleichmäßig zu verteilen. Mehr als einmal
gestoßene Stützen sind unzulässig. Die Schnittflächen gestoßener
lotrechter Stützen müssen waagerecht sein und dicht aufeinander
passen. An der Stoßstelle sind sie durch aufgenagelte, mindestens
0,70 m lange, hölzerne Laschen gegen Ausbiegen und Knicken zu
siehern. Bei Stützen aus Rundbolz sind drei, bei solchen aus
Vierkantholz vier Laschen für jeden Stoß zu verwenden. Wegen
der Knickzefahr darf der Stoß nicht ins mittlere Drittel der Stütze
gelegt werden. Das Einpressen der Stützen in die Lagerhölzer
ist, wenn nötig, durch Zwischenlagen aus Hartholz oder Eisen
zu vermindern.
Stützen mit Ausziehvorrichtung oder eiserner Verlängerung
gelten als nicht gestoßen, wenn die Verbindung haltbar und
wirksam ist.
Die Stützen sind im Stockwerkbau so anzuordnen, daß die
Last der oberen Stützen unmittelbar auf die darunterstehenden
übertragen wird.
Besondere Aufmerksamkeit ist der sachgemäßen Verteilung
der Stützenlasten auf den Erdboden zuzuwenden. Die Stützen
müssen eine unverrückbare Unterlage erhalten (z. B. dicke Bretter,
Bohlen, Kanthölzer.. Bei nicht tragfähigem oder gefrorenem
Untergrunde sind besondere Sicherungen anzuwenden.
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