Full text: Erläuterungen zu den Eisenbeton-Bestimmungen 1932

     
   
   
  
    
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
    
  
    
    
    
Regeln kennt, aber im gegebenen Augenblick seine Ent- 
schließungen unter voller Würdigung aller Umstände 
und unter ureigener Verantwortung trifft. 
An den zuerst ausgeschalten Wandflächen der Pfeiler und 
Balken kann durch Anschlagen und Anspitzen festgestellt werden, 
ob der Beton wenigstens an der Außenfläche genügend erhärtet 
ist. Hat der Verbundkörper sich bereits so weit gefestigt, daß 
er sich selbst frei trägt, also keiner Unterstützung mehr bedarf, 
so ist dies in der Regel auch daran zu erkennen, daß die 
Schalungsstützen beim Anschlagen nicht mehr „brummen‘“, 
sondern einen höheren Klang ergeben oder vielfach locker werden. 
Auf die in $ 3 unter 2. vorgesehene Meldepflicht (auf Ver- 
langen der Baupolizei) sei hingewiesen. 
Da die in$ ı2 und $ ı3 gegebenen Anweisungen als Regeln 
für Herstellung der Schalung und für das Ausschalen „in den 
Kreisen der einschlägigen Techniker bekannt und als 
richtig anerkannt sind“ (s. S. ı3), z. B. auch hinsichtlich der 
Notstützen ($ ı2 Ziff. 3 und $ ı3 Ziff. ı u. 3), sind sie als 
„allgemein anerkannte Regeln der Baukunst“ anzusehen (vgl. 
RStGB. $ 330 und unsere Erläuterungen S. 12). 
Nach $ ı3 Ziff. 2 letzter Absatz kann die Baupolizei die 
Entscheidung über die Ausschalungsfristen von dem Ausfall der 
sogenannten Erhärtungsprüfung abhängig machen. Sie ist 
mit Probekörpern durchzuführen, die unter den gleichen Be- 
dingungen wie der Beton im Bauwerk im Freien erhärtet sind. 
Hierfür eignen sich besonders die sogenannten Probebalken 
(s. auch Teil D, Vorbemerkungen, Ziff, 2 c). In den „Leitsätzen 
für die Bauüberwachung im Eisenbetonbau“, aufgestellt 1932 
vom Deutschen Beton-Verein, wird als Probebalken der des 
Heftes 19, S 5, Abb. 7, vorgeschlagen. 
III. $ ı4. Grundsätze für die bauliche Ausbildung. 
1. Eiseneinlagen. 
a) Haken der Eiseneinlagen. Die Zugeisen müssen an ihren 
Enden halbkreisförmige oder spitzwinklige Haken erhalten, 
deren lichter Durchmesser mindestens gleich dem 2,5fachen 
Eisendurchmesseriist. Bei Säulen empfiehlt es sich, die Längs- 
eisen mit kurzen rechtwinkligen Haken zu versehen. 
b) Derlichte Krüämmungshalbmesser vonabgebogenen 
Eisen muß mindestens das öfache desEisendurchmesserssein. 
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