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In der Druckplatte sind zur Lastverteilung quer zu den Rippen
auf 1m Rippenlänge mindestens 3 Rundeisen von 7 mm Durch-
messer oder eine größere Anzahl dünnerer Eisen mit gleichem
Gesamtquerschnitt anzuordnen.
Die Tragfähigkeit der Platte zwischen den Rippen ist auf
Anfordern nachzuweisen. Dies muß stets geschehen, wenn Einzel-
lasten in Frage kommen.
4. Die Rippen müssen mindestens 5 cm breit sein. Für den
Eisenabstand in den Rippen gilt $25 Ziff. 5, Abs. 2.
In den Rippen müssen Bügel liegen, wenn der lichte Rippen-
abstand größer als 40 cm ist.
Durchlaufende Rippendecken müssen im Bereiche der negativen
Momente, die von den Rippen nicht mehr aufgenommen werden
können, entsprechend ausgestaltet werden. Ueber den Stützen
dürfen aber keine besonderen Druckeisen in den Rippen zugelegt
werden. Für die aufgebogenen Eisen durchlaufender Rippendecken
gilt $ 22 Ziff. 4, letzter Absatz.
. 5. Querrippen. Die Decken mit Hauptbewehrung nach
einer Richtung müssen zur Lastverteilung Querrippen von gleichem
Querschnitt und mit gleicher Bewehrung wie die Tragrippen er-
halten, und zwar bei Deckenstützweiten von 4 bis 6 m eine Quer-
rippe, bei Stützweiten über 6m mindestens zwei. Bestehen die
Füllkörper aus gebrannten Hohlsteinen oder gleich festen anderen
Baustoffen, so sind lastverteilende Querrippen entbehrlich.
Einzellasten sind durch Anordnung von Querrippen oder
andere geeignete Maßnahmen auf eine ausreichende Zahl von
Rippen zu verteilen.
6. Ueber die Ausbildung der Auflager vgl. $22 Ziff. 5.
Für einen ausreichenden Betonquerschnitt an der Unterseite der
Rippendecke ist zu sorgen.
Die Tiefe eines Auflagers auf Mauerwerk muß mindestens
15 cm sein. Füllkörpereinlagen dürfen nicht in Wände eingreifen.
g. Die Rippendecken
haben sich als eine Sonderform der leichten Eisenbetondecken
besonders in Groß-Berlin und anderen Großstädten, sowie im
rheinischen Gebiet der Bimserzeugnisse entwickelt und sind in
großem Umfang besonders für Wohnungs- und Siedlungsbauten,
Schulen, Krankenhäuser, Geschäfts- und Büroräume, z. B. Post-
gebäude (unter Betrieb- undLagerräumen) usw. angewendet worden,
also überall dort, wo starke Einzellasten oder sehr hohe Verkehrs-
lasten (wie beı Fabriken, Speichern u. dgl) nicht vorliegen*). In
unseren Bestimmungen konnten ihnen daher gewisse Erleichte-
rungen zugebilligt werden. Die Begriffsfestsetzung für die Rippen-
decken, insbesondere im Vergleich mit denreinen Eisenbetondecken
Zu Ziffer 1. Begriffsbestimmung
*) Ausführliche Beschreibungen s. Handb. f. Eisenbetonbau, 3. Aufl.,
XI. Bd., Hochbau I, ı. Kap. Berlin 1923, Wilh. Ernst & Sohn, und Beton-
Kalender 1932, II, Teil, Berlin 1931, Wilh. Ernst & Sohn,