298 A. $ 24, Zu Ziff. 6. & 25.
noch nicht ausgeführt sind, kann mit den zugehörigen Auflasten für den
Fall der Belastung durch Eigengewicht selbstverständlich nicht gerechnet
werden. Die Decke verformt sich dann beim Ausrüsten wie bei frei
drehbarer Endauflagerung. Nur die Verkehrslastmomente können dann
durch eine Endeinspannung gegebenenfalls vermindert werden.
c) Die in den „Hochbaubestimmungen 1919*)“ vorgeschriebenen
zulässigen Druckspannungen für Mauerwerk beruhen auf Druck-
versuchen bei mittiger Kraftwirkung. Da es sich hier aber um Kanten-
pressungen bei außermittigem Kraftangriff handelt, empfiehlt es sich, bevor
genauere Versuchsergebnisse vorliegen, die Hälfte dieser Werte der
Hochbaubestimmungen als 0, (Gl. 77) zugrunde zu legen, also für Mauer-
werk erster Klasse in Kalkmörtel (1 Rtl. Kalk: 3 Rtl. Sand) anstatt 10 kg/cm?
nur 5 kg/cm?**).
d) Da Kalkmörtel bekanntlich nur geringe Zug- und Scherfestig-
keit aufweist, ist er für die Auflagerung derartiger Eisenbetontragwerke
überhaupt nicht geeignet. Vielmehr muß gefordert werden, daß mindestens
fünf Schichten des Mauerwerks über und unter den Lagerfugen in sog.
verlängertem Zementmörtel ausgeführt werden (1 Rtl. Zement:
2 Rtl. Kalk: 8 Rtl. Sand). Hierfür ist dann als Kantenpressung =
= 7 kg/cm? zulässig.
$ 25. Balken und Plattenbalken.
1. Die Stützweite ist
a) bei beiderseits frei aufliegenden oder eingespannten Balken
die Entfernung der Auflagermitten,
b) bei außergewöhnlich großen Auflagerlängen die um 5%
vergrößerte Lichtweite,
c) bei durchlaufenden Balken die Entfernung zwischen den
Mitten der Stützen und Unterzüge.
Ist die Länge eines Auflagers ausnahmsweise geringer als
5% der Lichtweite, so ist die Sicherheit des Auflagers nach-
zuweisen.
2. Plattendicke bei Plattenbalken. Als Druckgurt
eines Plattenbalkens dürfen Platten nur dann in Rechnung
gestellt werden, wenn sie mindestens 7 cm dick sind. Für die
Mindestdicke bei Plattenbalken unter Durchfahrten und befahr-
baren Hof-Kellerdecken gilt $ 22 Ziff. 2, Abs. 2.
3. Mitwirkende Plattenbreite bei Plattenbalken.
a) Beim Bemessen von Plattenbalken und beim Nach-
weis der auftretenden Spannungen darf ein Druck-
”) Bestimmungen über die bei Hochbauten anzunehmenden Belastungen
und über die zulässigen Beanspruchungen der Baustoffe vom 24. Dezember
1919, ı1. Aufl. Berlin 1932, Wilh. Ernst & Sohn.
**) In dem Beispiel von Kleinlogel, Eisenbetonrippendecken a. a. O,,
S. 21, schwanken diese Kantenpressungen von 1,2 bis 4,6 kg/cm?.
sind
dure