Full text: Erläuterungen zu den Eisenbeton-Bestimmungen 1932

  
  
240 R..$:25, Zu Zi. S, 
Zu Ziffer 5. Bewehrung der Platten und Platten. 
balken. 
a) Die sog. Krag- oder Konsoleisen sind wie bisher bei 
Geschoßdecken nach Abb. 66 vorgeschrieben, um den Zusammen- 
hang zwischen Haupt- 
balken und Deckenplatte 
wenn die Platte nur in 
einer Richtung bewehrt ist. 
Da hier wie bei den kreuz- 
weise bewehrten Platten 
negative Momente ent- 
' stehen, sind diese Konsol- 
Htmrie eisen oben anzuordnen. Bei 
A= Haupfbalken _B=Nebenbalken den sog. Dachdecken oder 
Abb. 66. Konsoleisen im Grundriß, Untergehängten Decken, die 
nur bei Ausbesserungs- und 
Reinigungsarbeiten begangen werden, tritt 5 mm ® an Stelle von 
zmm ® bei dem gleichen Abstand von ı2,5 cm. Die Länge 
dieser Eisen ist aus Bild ı7 zu ersehen, 
b) Lichter Eisenabstand wie bisher (vgl. Bild 4, S. 133): 
ı. gleich dem Eisendurchmesser d,, aber mindestens 2 cm. 
2. Ist der lichte Eisenabstand ausnahmsweise kleiner, so 
muß besonders feiner und fetter Mörtel zur dichten Umhüllung 
der Eisen verwendet werden. 
Ärageısen Tmm? 
ın 15cm Abstand 
  
c) Die Angaben über die Anzahlder Lagen der Eisen 
gelten „im allgemeinen“, d.h. für die üblichen Hochbauten. Zu den 
„in besonderen Fällen“ zulässigen Ausnahmen gehören u. a. sehr 
hohe und schmale Balken, wie sie neuerdings z, B. als weitgespannte 
Unterzüge bei Tonnen-Schalendächern verwendet werden. 
d) In Balken und Plattenbalken sind (wie bisher) stets 
Bügel anzuordnen. Bei doppelter Bewehrung sei besonders 
darauf hingewiesen, daß sowohl die Zugeisen als auch die Druck- 
eisen durch Bügel umschlossen werden müssen. Wegen Einzel- 
heiten über Formen und Durchmesser von Bügeln s. Handbuch des 
Deutschen Beton-Vereins, 1. Bd., S. 451 bis 453*). 
*) Entwurf und Berechnung von Eisenbetonbauten, I. Bd. 4. Kap. 
Rüth, Konstruktionsgrundsätze. Stuttgart 1926, Konrad Wittwer. 
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