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A. $ 26. 241
$ 26. Pilzdecken.
1. Begriffsbestimmung. Pilzdecken sind kreuzweise
bewehrte Eisenbetonplatten, die ohne Vermittlung von Balken
unmittelbar auf Eisenbetonsäulen ruhen und mit diesen biege-
fest verbunden sind.
2. Mindestabmessungen (Bild 18 bis 20).
Die Plattendicke d darf nicht kleiner als 15 cm sein. Bei
Dachdecken sind mit Genehmigung der Baupolizei Ausnahmen
zulässig.
Um die biegefeste Verbindung von Platte und Säule zu er-
möglichen, soll die Achsenlänge des Säulenquerschnittes
nicht kleiner sein als !/,, der in gleicher Richtuug gemessenen
Stützweite /, mindestens aber 30 cm, wobei / von Säulenmitte zu
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B- + Bild 18, 19 u. 20.
Säulenmitte gemessen wird, und auch nicht kleiner als !/,, der
Stockwerkhöhe A,. Bei Decken ohne Verstärkung (Bild 18) muß
die Achsenlänge des Säulenkopfes, an der Unterkante der Decken-
platte gemessen, mindestens °?/,l betragen. Für Decken mit Ver-
stärkung gelten die Maße der Bilder 19 und 20.
Die Teile des Säulenkopfes, die unterhalb einer Neigung von
45° gegen die Waagerechte liegen, dürfen nicht zur Spannungs-
übertragung herangezogen werden und gelten beim Spannungs-
nachweis als nicht vorhanden (vgl. Bild 20).
3. Angaben über die Berechnung. Pilzdecken dürfen
mit folgendem Näherungsverfahren berechnet werden®). Die
28) Sind die Stützenabstände in allen Feldern einer Reihe
gleich oder nur so ungleich, daß der kleinste noch mindestens 0,8
des größten ist, so dürfen auch Näherungsgleichungen angewandt
werden, wie sie für bestimmte Voraussetzungen in den Bestimmun-
gen des Deutschen Ausschusses für Eisenbeton von 1925, Teil A $ 17
Ziff.9 angegeben waren. (Vgl. z.B. Gehler: Erläuterungen mit
Beispielen zu den Eisenbetonbestimmungen 1925, 4. Aufl., Berlin
1927, Verlag Wilh. Ernst & Sohn, $S. 140ff.)
Gehler, Erläuterungen. 5. Aufl. 16