36 A. Ss, Zu Fußnote 6 u. 8.
presse geprüft werden, deren Zuverlässigkeit von einer staatlichen
Prüfungsanstalt5) bescheinigt ist. Die Prüfung der Druckpresse
ist jedes Jahr zu wiederholen.
Zu Fußnote 6 und 8. Der Runderlaß des Preußischen
Ministers der öffentl. Arbeiten vom ı6. April 1904 — III. B.
2786 — und der des Preußischen Ministers für Volks-
wohlfahrt vom 2ı. März ıg923 betr. Prüfung von Probe-
würfeln bei Beton- und Eisenbetonbauten — II, 9. 206 —
sei auszugweise im Wortlaut wiedergegeben.
1. Runderlaß vom 16. April 1904 gelegentlich der Einführung
der Eisenbetonbestimmungen 1904. ,... Die Frage, wer die Kosten der
Prüfung der Baustoffe, der Ueberwachung der Bauausführung und der
Abnahme der Bauten oder Bauteile zu tragen hat, ist nach den in den
Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes vom ıı. Januar 1897 (Bd. 31
S. 310) und vom 23. Januar 1900 (Pr. V. Bl. XXI S. 422) aufgestellten
Grundsätzen zu beantworten. Danach handelt es sich hierbei um Auf-
wendungen, welche die zur Leistung der Kosten für die örtliche Polizei-
verwaltung Verpflichteten zu tragen haben. Hierdurch wird jedoch nicht
ausgeschlossen, daß Bauherren und Unternehmer freiwillig Kosten über-
nehmen, wie sie etwa durch die ihrerseits bewirkte Beibringung von
Zeugnissen amtlicher Prüfungsanstalten, durch die Herstellung von Probe-
körpern u. a. entstehen. Soweit die Durchführung der Bestimmungen
kommunalen Baupolizeiverwaltungen obliegt, können die notwendig
werdenden Mehraufwendungen bei der Bemessung der Sätze der gemäß
$S 6 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 zu erhebenden
“
Baupolizeigebühren berücksichtigt werden .
2. Runderlaß vom 21. März 1923.
a) „Betr. Bauvorlagen.... Danach sind die Unternehmer wohl
berechtigt, die Prüfung auf eigenen Pressen vorzunehmen, wenn diese
auf ihre Richtigkeit geprüft sind. Verpflichtet sind dagegen die Unter-
nehmer zur Erfüllung dieser letzteren Voraussetzung ... . Im allgemeinen
wird es genügen, wenn ein Vertreter der Baupolizeibehörde der Prüfung
beiwohnt und die Innehaltung der im Anhang (jetzt Teil D) angegebenen
Regeln überwacht... Erstrecken sich berechtigte Zweifel auf die
Zuverlässigkeit der Maschinen und deren Handhabung, so kann die
Baupolizeibehörde die Prüfung der Würfel durch ein staatliches Prüfungs-
amt fordern, für deren Kosten dann ohne weiteres der Unternehmer auf-
zukommen hat...
Daß die Kosten für den Nachweis der Druckfestigkeit — auch in solchen
Streitfällen — der Unternehmer zu tragen hat, kann nicht zweifelhaft sein,
da derartige Nachweise zu den Bauvorlagen für einen zu genehmigenden
Bau gehören, deren Anfertigung lediglich Sache des Unternehmers ist.
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