Full text: Erläuterungen zu den Eisenbeton-Bestimmungen 1932

  
  
42 A. 87, Zu Zift. ı. 
Da sich der Erstarrungsbeginn eines Zementes ändern kann, 
muß sich der verantwortliche Bauleiter durch Abbindeversuche 
vergewissern, daß nur normalbindender Zement verwendet wird 
(vgl. Zementnormen $8u.$9 Ziff. 3). 
Ferner muß er die Raumbeständigkeit des Zementes wiederholt 
durch den vorläufigen Raumbeständigkeitsversuch (Kochversuch) 
prüfen. Es wird empfohlen, gleichzeitig die endgültige Raum- 
beständigkeitsprüfung durchzuführen (vgl. Zementnormen 8 u. 
$9 Ziff. 4). 
Tonerdezemente dürfen zugelassen werden, wenn sie normal- 
bindend und raumbeständig sind und mindestens die Normen- 
festigkeiten des hochwertigen Zementes haben. Tonerdezement 
darf nicht mit anderem Zement oder mit Kalk vermischt werden. 
DerZement ist in der Ursprungspackung(Fabrikpackung)auf der 
Verwendungsstelle anzuliefern und gegen Feuchtigkeit zu schützen. 
Zu Ziffer 1. Zement. Portlandzement*), Eisenport- 
landzement**) und Hochofenzement***) sind grundsätzlich 
als vollwertige Bindemittel für Eisenbetonbauten anzusehen. 
Die bisherigen Normen für Portlandzement (1909), Eisen- 
portlandzement (1909) und Hochofenzement (1917) sind durch 
die neuen Normen 1932 abgelöst worden+). Das Reichsverkehrs- 
ministerium hat sie am 8. April 1932 anerkannt. 
Nach den neuen Normen muß eine Ueberwachung der 
Zementwerke durch die Vereinslaboratorien oder durch ein staat- 
liches Materialprüfungsamt erfolgen. Als Kennzeichen hierfür 
tragen die Säcke das neu geschaffene „Zeichen der Normen- 
überwachung“ (s. Fußnote 8a), außerdem aber die Firma oder 
*) Der „Verein Deutscher Portland - Cement - Fabrikanten“ umfaßt 
fast sämtliche größeren Portlandzementfabrikanten Deutschlands, und zwar 
95 Werke: Sitz der Vereinsleitung: Höver bei Hannover, des Vereins- 
laboratoriums: Berlin-Karlshorst, Dönhoffstraße 38, und der „Zentralstelle 
zur Förderung der Deutschen Portland-Zement-Industrie“: Berlin-Char- 
lottenburg, Knesebeckstraße 30. Nähere Angaben siehe „Zement-Kalender“, 
Herausgeber Dr.=Sntg. Riepert (Zementverlag, Berlin- Charlottenburg). 
*#=) Der „Verein deutscher Eisenportlandzement-Werke“ umfaßt ıoMit- 
glieder. Der Sitz des Vereins sowie des Vereinslaboratoriums ist Düssel- 
dorf 10, Eckstraße-17. Nähere Angaben sind zu finden in: „Eisenportland- 
zement“. Taschenbuch. VI. Auflage 1931 (Düsseldorf, Verlag Stahl- 
eisen m.b.H.). 
**) Der „Verein deutscher Hochofenzementwerke“ umfaßt ıı Mit- 
glieder. Der Sitz des Vereins sowie des Vereinslaboratoriums (Forschungs- 
institut der Hütten-Zementindustrie) ist Düsseldorf 98, Roßstraße 107. 
Nähere Angaben sind zu finden in: Dr. R. Grün „Der Hochofenzement 
und seine Verwendung“, 4. Aufl. Berlin 1928 (Verlag Zement und Beton 
G:m.b.B)) 
7) Deutsche Normen für Portlandzement, Eisenportlandzement und 
Hochofenzement 1932, Berlin 1932, Wilh. Ernst & Sohn.
	        
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