48 A. 87, Zu Ziff. 1.
a) [Vorläufige Prüfung. Es wird in den Eisenbetonbestimmungen Sa
($ 7 Ziff. 1, Abs. 4) der wiederholt durchzuführende Kochversuch ge- ne
fordert, während die endgültige Raumbeständigkeitsprüfung empfohlen gen
wird. Ein Zementkuchen (s. Erstarrungsbeginn unter a) lagert mindestens [
24 Stunden im feuchten Kar
Kasten, wird sodann von Aid
der Glasplatte gelöst und lange
mit der ebenen Seite nach Ad
oben in einen mit kaltem Daese
Wasser gefüllten Topf ge- vs
legt. In etwa ı5 Minuten N
wird das Wasser zum Sieden N
gebracht. Nach 2stündigem Fuel
Kochen muß der Kuchen a
noch scharfkantig, unver-
krümmt und rißfrei sein =
($ S der Zementnormen). Bun |
Wird diese vorläufige Raum- anehe
beständigkeitsprobe nicht ann:
bestanden, so ist sie mit Ghaxeı
Zement zu wiederholen, der on
Abb. 4a. Zementkuchen mit Treibrissen. 3 Tage lang in einer etwa
5 cm dicken Schicht offen (e.
ausgebreitet gelegen hat, 3
weil ein etwas abgelagerter Mörte
Zement die Kochprobe 8% V
besser zu bestehen pflegt, =——
als ein frischer Zement.] 5
b) EndgültigeRaum- Hi
a beständigkeitsprüfung
Abb. 4b. Verkrümmung infolge Treibens. (5 9 Ziff. 4 der Zement- 2 —
normen). [Lagerung der
Kuchen: ı Tag feuchter Druck
Kasten + 27 Tage unter Zug
Wasser. Beobachtungszeit:
3 bis 28 Tage. Verkrüm- Druck
mungen oder klaffende Zug
Kantenrisse allein oder in
5 ? Verbindung mit Netzrissen
Abb. 4c. Abblätterung infolge Treibens. at I
Abb. ga bis d. d. h. die Kuchen zerklüften er
Unterschied zwischen Treiberscheinungen unter allmählicher Locke- BR
und Schwindrissen von Zement. rung des zuerst gewonnenen mer