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3. Aufl.
A287, Zu Zi. 2. 65
Lassen sich wesentliche Aenderungen nicht vermeiden,
so müssen die gewährleisteten Eigenschaften des Betons
(vgl. $ 2 Ziff. 1 und $ 29 Ziff. 1) von neuem nachgewiesen
werden.
Zu b) Kornzusammensetzung der Zuschläge
und Mörtel.
A. Begriffsfestsetzungen und Anforderungen.
Es empfiehlt sich, zwischen Sand-Zuschlägen (Körnung
o bis 7 mm) und gröberen Zuschlägen oder Kies-Zuschlägen
(Körnung 7 bis 30 mm), kurz zwischen „Sand“ und „Kies“ zu
unterteilen (s. Abb. 8). Als Mörtel bezeichnet man die Mischung
von Zement, Sand und Wasser (also ohne Kies, Splitt oder
Steinschlag). Führen wir als Bezeichnung der Trockenge wichte
von Zement @z, von Sand @ga und von Beton Gz ein, so können
wir als Mörtelgehalt des Betons
_.G@z+ sa
(7) MB— e
bezeichnen, wobei also der Einfluß des Wassers ausgeschaltet ist.
Hierbei wird unter Trockengewicht von Kiesbeton Gs=Gz+t GKXs
und von Splittbeton Gs=Gz+Gxs+ Gs, verstanden, wenn
das Trockengewicht des Kiessandes mit Gxs und das des Splitts
mit Gg» bezeichnet wird.
Die Menge des Mörtels, die durch den Mörtelgehalt
(Gl. 7) gekennzeichnet wird, ist neben seiner Kornzusammen-
setzung für die Dichtigkeit (Wasserundurchlässigkeit) von großer
Bedeutung. Das Eisen ist naturgemäß gegen Rosten um so
sicherer geschützt, je besser es im Mörtel eingebettet wird, je
reichlicher also die Mörtelmenge ist. Hierzu kommt die weitere
Voraussetzung, daß der Mörtel auch die nötige Menge an Binde-
mitteln enthält, also den nötigen Zementgehalt. Als Zement-
gehalt des Mörtels möge das Verhältnis der Trockengewichte
des Zementes Gz und des Mörtels (Gz+ G'sa), also
(8) je
m @y-+ QOsa
bezeichnet werden.
Als Beispiel mögen die beiden Mischungsverhältnisse (nach Raum-
teilen) ı Zement:4 Kiessand und ı Zement: 3 Kiessand : 3 Splitt hinsicht-
lich des Mörtelgehaltes des Betons (Gl. 7) und des Zementgehaltes des
Mörtels (Gl. 8) verglichen werden. Durch Absieben des Kiessandes sei
ı)
Gehler, Erläuterungen. 5. Aufl.