Full text: A bis Arad (Band 1)

   
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Activhandel und Paſſivhandel | Actuarius 173 
Werthpapier, Waaren, Geräthſchaften, Maſchinen uud Werkzeuge, Häuſer und Grundſtücke 
ſowie außenſtehende Forderungen; Paſſiva ſind die noh zu löſenden Verbindlichkeiten über= 
haupt, wie Schulden, Wechſelaccepte, rückſtändige Steuern u. ſt. w. Um wieviel die Activa die 
Paſſiva überſteigen, darin beſteht das eigentliche Vermögen. Ueberſteigen die Paſſiva die 
Activa, ſo iſt Juſolvenz da. 
Activhandel und Paſſivhandel. Mit dem erſtern Worte wurde früher der Ausfuhr- 
handel, mit dem Leßtern der Einfuhrhandel bezeichnet. Da jedoch die Nationen einander nichts 
ſchenken, ſo iſt keine Einfuhr ohne Ausfuhr und keine Ausfuhr ohne Einfuhr denkbar. Activ- 
handel bezeichnet jest vielmehr den ftärkern, thätigen Antheil am Handel, den ein Volk nimmt, 
welches ſowol Ausfuhr wie Einfuhr vorzugsweiſe mit eigenen Kapitalen und Arbeitskräften 
betreibt, während ein Volk, das ſich ſeine Erzeugniſſe von Fremden abholen und ſeinen Bedarf 
an fremden Waaren zubringen läßt, einen Paſſivhandel führt. Der lettere iſt leichter und 
gefahrloſer ;- der erſtere eignet ſih mehr für reiche und in Betreff der Transportmittel be- 
günſtigte Länder. Wo miteinander verkehrende Nationen Aus- und Einfuhr wetteifernd be- 
ſorgen, hört dieſer Unterſchied auf. 
Acton, eine engl. Familie, die ſhon zu Anfang des 14. Zahrh. in Shropſhire angeſeſſen 
war. Edward A. auf Aldonham- Hall wurde 17. Jan. 1644 als treuer Anhänger Karl's LT. 
zum Baronet erhoben. — A. (Sir John Francis. Edward), Premierminiſter Ferdinand?s IV. 
von Neapel, ſtammte von einem jüngern Sohne des zweiten Baronets und wurde 1. Oct. 1737 
zu Beſançon geboren, wohin ſein Vater übergeſiedelt war. Da er als Katholik vom engl. 
Staatsdienſt ausgeſchloſſen blieb, trat er erſt in die franz., dann in die toscan. Marine, wo 
er 1774 als Fregattenkapitän die von Spanien und Toscana gemeinſam unternommene Expe- 
dition gegen die Barbaresken leitete und eine Anzahl von Spaniern aus der Sklaverei befreite. 
Deshalb in neapolit. Dienſte berufen, erwarb er ſich die Gunſt der Königin Marie Karoline 
und wurde nacheinander Marine-, Kriegs-, Finanz- und endlich dirigirender Premierminiſter. 
Im Bunde mit dem engl. Geſandten Hamilton und deſſen ränkeſüchtiger Gemahlin regierte 
er das Land nah Willkür, führte eine geheime Staatspolizei ein, welche die Gefängniſſe mit 
politiſch Verdächtigen füllte, und brachte nach der Revolution von 1798 zahlreiche Schlachtopfer 
aufs Schaffot und an den Galgen. Auf Betrieb Frankreichs 1803 von ſeinen Aemtern ent- 
fernt, zugleich aber in den Fürſtenſtand erhoben, trat ex bald wieder in ſeine frühere Stellung 
ein, die er bis zum Einmarſch der Franzoſen in Neapel im Febr. 1806 und der Flucht der 
fönigl. Familie nach Sicilien behauptete. Von allen gehaßt und verachtet, ſtarb er zu Palermo 
12. Aug. 1811. Durch den Tod ſeines Vetters, Sir Richard A., war ihm vorher auch die 
engl. Baronetswürde zugefallen. Sein zweiter Sohn war der Cardinal Charles A.— A. (Sir 
Ferdinaud Nichard Edward), des Miniſters älteſter Sohn, geb. 24. Iuli 1801, heirathete 
1832 Marie Luiſe, einzige Tochter Emmerich Joſeph's, Herzogs von Dalberg, und nahm 1833 
den Namen Dalberg an. Er ſtarb in Paris 31. Jan. 1837 mit Hinterlaſſung eines Sohns: 
Sir John Emeric Edward Dalberg-A., geb. 1833, welcher den Baronetstitel und Al- 
donham=Houfe erbte. Derſelbe begleitete 1856 ſeinen Stiefvater, den Grafen Granville, zur 
Krönung des ruſſ. Kaiſers nah Moskau, und wurde 1859 für Carlow ins Parlament gewählt, 
wo er ſich den gemäßigten Liberalen zugeſellte. Als Organ der kleinen Fraction unter ſeinen 
Slaubensgenoffen, die fi den ultramontanen Beitrebungen widerfeßt, gründete er 1861 die 
«Home and Foreign Review», in welder er die Echtheit der von ihm herausgegebenen, 
Sriedrih d. Gr. zugeſchriebenen « Matinées royales » (Lond. 1863) vertheidigt hat, was 
namentlich in Deutſchland eine lebhafte Polemik erregte. 
Actor. iſt nah röm. Sprachgebrauch der Kläger, d. h. überhaupt derjenige, der vor Gericht 
die Anerkennung eines Anſpruchs betreibt, denn auh der Beklagte ſeinerſeits kann wieder A. 
ſein. Im ſpätern Recht tritt die Bezeichnung aber aud) fiir diejenigen Stellvertreter auf, welche 
nicht von der proceßſührenden Partei ſelbſt beſtellt ſind, ſondern von dem Vertreter dieſer 
Partei, z. B. dem Vormund, dem Curator, dem Magiſtrat der Stadt u. ſt. w. Solcher Ber- 
treter erhält dann zu ſeinem Ausweis ein Actorium als Vollmachtsurkunde. Die ganze 
Unterſcheidung iſt aber nur eine Pedanterie, und es iſt viel einfacher, dieſen A. unter der ge- 
wöhnlichen Bezeichnung Procurator (f. d.) oder Stellvertreter mit zu umfaſſen. 
Actuarius, Gerichts\reiber, iſ derjenige Beamte, der über die gerichtlichen Vor- 
gänge glaubhaſte Niederſchriften anfertigt, die ſogenannten Protokolle (1.2.). Diefe feine Haupt- 
aufgabe verfolgt den Zwe, das Geſchehene unbefangen feſtzuſtellen und dadurch cine Controle 
zu liefern, welche um ſo nöthiger in den Fällen wird, wo auf Grund dieſer Niederſchriften die 
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
   
   
   
   
	        
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