Full text: A bis Arad (Band 1)

174 Actum ut supra Acupunctur 
gerichtliche Entſcheidung gefällt werden ſoll. Namentlich in Strafſachen, wo ſo leicht der 
Richter in Irrthümer fallen könnte, die von der traurigſten Wirkung wären, iſt die Zuziehung 
eines ſelbſtändigen, beeidigten Gerichtsſchreibers ein unabweisbares Erforderniß guter Juftiz- 
pflege. Es Läßt fich daher nicht verantworten, wenn die Gefeßgebung dem Unterfuchungs- 
richter geſtattet, ſelbſt das Protokoll zu führen, oder den Gerichts\chreiber nicht anweiſt, ſeine 
eigene Auffaſſung von dem Vorgange niederzuſchreiben, ſondern ihn an das Dictat des Rich- 
ters bindet. Die neuern Geſetze gehen in der Regel von der ſelbſtändigen Wirkſamkeit des A. 
aus und geſtatten dem Richter nicht einmal im Behinderungsfall des A, das Protokoll ſelbſt zu 
führen. Soll der A. wirklih Selbſtändigkeit haben, ſo iſt auch erforderlich, daß er ein ſtändiger 
Beamter, nicht ein bloßer Lohnſchreiber des Richters ſei, und daß er niht mit dem Richter in 
ſolchen verwandtſchaftlichen Beziehungen ſtehe oder bei der Sache ſelbſt ſo betheiligt ſei, daß ſich 
von ihm ein unbefangenes Urtheil niht erwarten läßt. Rechtsfenntniſſe ſind hierbei nicht noth- 
wendig, obſchon es regelmäßig den Anfang der Amtslaufbahn bildet, bei einem Gerichte als A. 
oder Protokollant einzutreten. Nothwendig dagegen iſt vorgängige Beeidigung und die Fähigkeit, 
alle einſhlagenden Vorgänge richtig zu verſtehen und getreu niederzuſchreiben. In dieſer Hinſicht 
wird der A. wieder von den Betheiligten beauffichtigt, denn diefe müſſen nachher um Genehmigung 
ſeiner Niederſchrift ausdrüklih angegangen werden. Außerdem hat der A. noch andere, mehr 
untergeordnete Pflichten, als: die Acten (ſ. d.) zu ſammeln, zu ordnen und aufzubewahren, aus 
ihnen Expeditionen zu machen, Negiſtraturen anzufertigen, die Gerichtskoſten einzukaſſiren u. fw. 
Bei großen Gerichten fallen alle dieſe Nebenarbeiten wieder eigenen Beamten zu. 
Actum ut supra, d. 5. fo gefchehen wie oben (tim Eingange), iſ eine bei Abfaſſung von 
PBrotofollen gebräuchliche Redeweiſe, 
Actus (lat.) nennt man jede öffentliche und feierliche, beſonders gerichtliche Handlung. 
Bei den Nömern verſtand man unter A. rerum die Zeit, in welcher die Gerichte thätig waren, 
die Geſchäftszeit im Gegenſatz zu den Gerichtsferien. Auch hieß A. ein Längenmaß, welches 
urſprünglich der Länge der Furche, die von den Pflugftieren in einem Anlaufe gezogen werden 
fonnte, gleichfam, ſpäter aber auf 120 F. feſtgeſeßt wurde. Denſelben Namen führte auh 
das Geviertmaß des einfachen A., welches der Hälfte eines Jugerum entſprah. — Gegen- 
wärtig bezeichnet man mit A. vorzugsweiſe die öffentlichen Schulfeterlichkeiten, bei welchen ge- 
wöhnlich Reden von ſeiten der Lehrer und Schüler vorgetragen werden. 
Acupunctux, abgeleitet von acus (Nadel) und punctura (Stich), heißt das Heilverfahren, 
bei welchem man durch Einſtechen oder Einklopfen metallener Nadeln in weiche Theile des Kör- 
pers lähmungsartige, krampfhafte, rheumatiſche Krankheiten u. f. w. zu heilen verſucht. Die 
Operation iſt, gut ausgeführt, nicht ſehr ſhmerzhaft, von keiner Blutung und Geſchwulſt be= 
gleitet, und in der Hand des rationellen Arztes von großer, zum Theil überraſchender Wirk- 
ſamkeit. Man wählt dazu ſtählerne, ſilberne und goldene Nadeln, und es ſcheint allerdings 
etwas auf das Metall anzukommen, aus welchem die Nadel beſteht. Die Erfindung der A. 
wird den Chineſen und Japaneſen zugeſchrieben, deren Aerzte ſie noh jezt mit großer Ge- 
ichikfichkeit ausführen, die fie fi durch Mebungen an einem mit den Einftichsftellen bezeidj- 
neten Phantom von Holz oder Bappe zu erwerben fuchen. In Europa wurde die A. im 
17. Jahrh. bekannt, aber gänzlih wieder vergeſſen, bis in neuerer Zeit einige franz. Aerzte 
die Operation verſuchten, anprieſen und Nachahmer fanden. Jett iſ man zu einer gemäßig- 
tern, rihtigern Würdigung des Mittels zurückgekehrt, und hat daſſelbe dur<h Verbindung mit 
der Elektricität und dem Galvanismus (Elektro- und Galvanopunctur) weſentlih in feiner 
Wirkung erhöht, Man ſticht hierbei zwei Nadeln in paſſender Entfernung voneinander ein, 
verbindet je eine mit einem Pole eines ſtromerzeugenden Apparats und leitet ſomit den eleftri= 
ſchen Strom dur die zwiſchen beiden Nadeln gelegenen Theile. In dieſer Weiſe hat man 
die A. zur Heilung von Puls- und Blutadergeſchwülſten, von Hodengeſhwülſten, grauem 
Staar u, f. w. zum Theil mit Erfolg benugt. Die einfache A. wird in der Chirurgie vielfach 
angewandt, um beweglich geheilte Knochenbrüche (Pſeudarthroſen) zur Bildung fefter Knochen- 
maſſe anzuregen, um die bet Wafferfuchten im Unterhautzellgewebe oder in gewiſſen Höhlen 
angeſammelte Flüſſigkeit zu entleeren, um heilſame Entzündungen anzuregen u. |. w. Der 
neuerdings in Mode gekommene Baunfcheidtismus ift eine Verbindung der A. mit der 
Anwendung einer hautreizenden Flüſſigkeit. Mittels eines beſondern Inſtruments ſtößt man 
zahlreiche Nadeln in die Haut und reibt dann die Stichwunden mit einem reizenden Dele eint. 
Die Folge ift eine mehr oder minder heftige Hautentzündung. Das Ganze iſt nichts weiter 
als ein ſehr kräftiger Hautreiz (\. d.) und wirkt lediglich als ſolcher. In der Hand des Arztes 
    
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
   
   
  
  
  
  
   
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
   
  
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