190 Additionalacte Adel
Additionalacte (Acte additionnel, d. i. Zufatsacte) hieß das ephemere Berfaffungsgefet
vom 22. April 1815, welches Napoleon nach feiner Nidfehr von Elba, während der fogenannten
Hundert Tage, in der Form eines Zuſatzes zu den Conſtitutionen des Kaiſerreichs gab. Die
liberalen Parteien hatten eine auf die Grundſätze der Vollsfreiheit gegründete neue Verfaſſung
verlangt und zum Theil erwartet, und fanden fich durch jene Acte verlegt und enttäuſcht, welche
die Verfaſſung des geſtürzten Kaiſerreichs nur um Sinne der Charte Ludwig’s XVII, modi-
ficirte. Die A. bewilligte eine erbliche Pairsfammer und eine Deputirtenfammer mit fünf-
jähriger Wahlperiode. Der Kaiſer und die beiden Kammern zuſammen ſollten die gefetsgebende
Gewalt ausüben, Die octroyirte Acte ward nachträglich einer Volksabſtimmung unterworfen,
welche 1,304206 Votanten ergab, von denen 1,300000 mit Ja, die übrigen mit Nein geſtimmt
hatten. Die feierlihe Proclamation des Reſultats erfolgte 1. Juni 1816 in einem Maifelde
im Beiſein des Kaiſers, der großen Staatskörper, der Deputationen der Wahlcollegien und der
Armee. Niemand wagte fic gegen das leere Gepränge zu äußern. Doch brachten die Wahlen
die liberalſten und tüchtigſten Männer in die Kammer. Die Armee zog vom Maifelde in den
Krieg, Napoleon folgte ihr ſieben Tage ſpäter. (S. Frankreich.)
Adel, Es liegt im Menſchen der natürliche Trieb, fh, auszuzeichnen, andere zu über-
trefſen, andererſeits aber wieder eine gewiſſe natürliche Billigkeit des Anerkennens und Gelten-
laſſens ſolcher, die fich auf irgendeine Weife auszeichnen. Aus dieſen beiden Richtungen der
menſchlichen Natur, welche geſchichtlich faſt bei allen Völkern, und zwar ebenſowol im noh
rohen als im civiliſirten Zuſtande auftreten, wird es erklärbar, daß beinahe überall und zu
allen Zeiten aus der Allgemeinheit oder Maſſe des Volks eine beſondere Geſellſchaftsflaſſe ſich
ausgeſchieden hat. Ja dieſem Sinne ſpricht man wohl von einem A. der Geſinnung, einer
adelihen Denk- oder Handlungsweiſe. Dieſem natürlichen Zuge des Menſchen glaubte man
nachzukommen, wenn man in manchen Ländern einen ſogenannten Verdienſtadel ſchuf: per-
ſönliche Auszeichnungen, die mit gewiſſen höhetn Beamtungen oder mit der Zuertheilung be-
ſtimmter Ehrenzeichen, Orden, verbunden wurden, nur daß hierbei niht immer die von oben
getroffene Wahl mit der Schätzung durch die öffentlihe Meinung zuſammentraf, und daher ein
ſolcher, angeblich nur dem wirklichen perſönlichen Verdienſte zu verdankender A. dennoch öfters
in ſeiner tiefern Berechtigung angezweifelt ward. Auf der andern Seite ſpricht man auch wol
von einem focialen oder Meinungsadel, worunter man die auszeihnende Geltung verſteht,
welche die öffentliche Meinung einzelnen Perſonen oder ganzen Klaſſen wegen gewiſſer Vorzüge,
die ſie haben, zugeſteht. Hierher gehört einestheils die fogenannte Geldariftofratie oder der
Geldadel, anderntheils die Ariſtokratie des Geiſtes oder der Geiſtesadel, wobei man ſtill-
Ihmweigend freilich, aber nicht immer zutreffend, vorauszufeten pflegt, daß das eine oder das
andere dur perſönliche Thätigkeit und Anſtrengung erworben, alſo verdient fer.
Alle folche und ähnliche Fälle treffen jedoh dasjenige noh nicht, was man heutzutage all-
gemein unter dem Begriff A. verſteht. Denn bei dieſem Worte denkt man in der Regel an
derartige gefellfchaftliche Auszeihnungèn, privatrechtliche oder polit. Bevorzugungen, welche
von ihren Trägern nicht ſelbſt erworben, vielmehr ohne deren Zuthun durch Geburt und Ab-
ſtammung ihnen zugefallen ſind. Unter A. verſtehen wir demnach einen Erb- oder Geburts-
adel, denn auch der neuverliehene oder Briefadel hat den Zwe>, einen Geburtsadel zu be-
gründen, in einen ſolchen überzugehen und erhält erſt dadurch ſeine rechte Bedeutung, da ex fonft
von dem rein perſönlichen Verdienſtadel ſih nicht unterſcheiden würde. Es war daher nur con-
ſequent, wenn man früher bei Verleihung des Briefadels zuweilen dem Neugeadelten ſogleich
eine beſtimmte Reihe von Ahnen beilegte, gewiſſermaßen ſeine Vorfahren noch im Grabe adelte.
Um die Entftehung einer folhen erblichen Auszeichnung begreiflich zu finden, muß man
ſich eine andere pſychol. und geſellſchaftlihe Thatſache vergegenwärtigen, nämlich die ſehr
allgemein verbreitete Anſicht von einer gewiſſen Stetigkeit und ſozuſagen Weſensgemeinſchaft
zwiſchen Aeltern und Kindern, Vorfahren und Nachkommen. Geſchichtlich können wir die Ent-
ſtehungsart eines ſolchen A. yielleicht bei keinem Volke deutlicher wahrnehmen als bei den alten
Germanen. Tacitus in ſeinem berühmten Buche von den Sitten der Deutſchen erzählt, wie
ſelbſt Jünglingen die Verdienſte ihrer Vorfahren einen höhern Nang unter ihren Altersgenoſſen
verſchafft hätten, und die ganze Art, wie er den Begriff des A. gebraucht, nicht als einer beſon-
dern Geſellſchaftsklaſſe, ſondern nur als einer Bevorzugung gewiſſer Familien in der allgemeinen
Meinung, läßt uns glauben, daß bei den alten Germanen (wie wahrſcheinlich bei ſchr vielen
Völkerſchaften in dem erſten Stadium der Cultur) hervorragende Tüchtigkeit des einzelnen
und eine deshalb ihm zu Theil gewordene höhere Schäßung unwillkürlich im Volke die Erwar-
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