Full text: A bis E (1. Band)

  
164 Baiern 
ſhulen (244,000 Fl.); eine neue Geſchäftsordnung für die Deputirtenkammer; 
die Einlöfung der Patrimonialgerichtsbarkeiten gegen Entſchädigung der Gutsbes 
ſiger, obgleich dieſe in einer Verordnung von 1829 ausdrü>li< für unſtatthaft ers 
Elärt worden war, nun aber der Nation über 5 Millionen Eoften wird; endlich ein 
Sefeg über die Prüfung des vorgelegten Entwurfs einer neuen Proceßordnung und 
eines revidieten Strafgefegbuchs durch ſtändiſche Commiſſionen. Auch auf die 
ſem Landtage waren zahlreiche Anträge und Wünſche, zur Verbeſſerung der Lage 
des Landes in allen Theilen der öffentlichen Verwaltung, in der Volkskam- 
mer vernommen worden. Ein nicht geringer Theil derſelben erſtarb unter der Ver- 
weigerung der zu ihrem Vortrag an die Regierung verfaſſungsmäßig erfoderlichen 
Zuſtimmung der Erbkammer. Ein anderer Theil wurde im Landtagsabſchiede mit 
der dictatoriſchen Bemerkung der Jncompetenz der Stände niedergeſchlagen, und 
ein dritter Theil mit der Verheißung näherer Erwägung abgefertigt. Unter die 
legtern Anträge verdienen beſonders folgende gezählt zu werden : der Antrag auf 
beſſere Beſtimmung über Entſcheidung der Competenzconflicte, Bearbeitung eines 
allgemeinen Civilgefegbucy8, eines Dandelsgefegbuchs, einer Sammlung der no 
gültigen Verwaltungsverordnungen, einer Advokatenordnung, der Belebung des 
Creditvereins, Reviſion der Sportel- und Stempelgefege, der Biertaxe, des Rech- 
nungsweſens, Beſeitigung der Cabinetsregierung, Verbeſſerung des Poſtweſens 
und der Forſtverwaltung, Beſchränkung der fis8caliſchen Vorrechte und der Práz 
rogative zu Ausſchließung von Abgeordneten, Unabhängigkeit und Selbſtändigkeit 
der conſtitutionnellen Miniſter, Verwirklichung der miniſteriellen Verantwortlich- 
keit, firengere Auftechthaltung der Gefege über Religions- und Gewiſſensfrei- 
heit, befonders ducch nachdrücklichere Beſtrafung der Übergriffe der katholiſchen 
Geiſtlichkeit, Unmittelbar nah Endigung des Landtages erfolgte eine Veränderung 
des Minifteriums. 
Als eine neue willkommene Erſcheinung în dem parlamentariſchen Leben 
Baierns zeigten ſich in dieſem Landtage die, wiewol nur im Auszuge und ohne 
Nennung der Sprecher gedru>ten Verhandlungen der Kammer der Neichsräthe, 
Ein früherer Verfuch (1819) zu diefer Halböffentlichkeit war bald nach feinem 
Beginnen wieder aufgegeben worden. Es iſt immer ſchon ein Gewinn, wenn da, 
wo gewöhnlich alles in Heimlichkeit verkehrt wird, nur erſt einmal ein Schritt 
geſchieht, das ſo beliebte und behagliche Jncognito in etwas aufzugeben; allmälig 
entwöhnt man ſich der Menſchenſcheu, und wird zutraulich. Und in der That haben 
manche dieſer bairiſchen Pairs keineswegs Urſache, das Licht zu ſcheuen. Man lieſt. 
mit Vergnügen in dieſen Protokollauszúgen Erklärungen über Preßfreiheit, Df: 
fentlichkeit, Majeſtätsrechte, Conſtitutionalität, Staatsökonomie, welche ebenſo 
lichtvoll als hôchſt freimüthig ſind, obgleich es auch nicht an Bekenntniſſen großer 
Beſchränktheit und der craſſeſten Servilität fehlt. Jn ihren Beſchlüſſen blieb in- 
deſſen dieſe Kammer ſtets ihren alten Grundſägen der Stabilität, der Reaction 
gegen jede Bewegung, der Vertheidigung und Erweiterung ihrer Privilegien und 
der Unterwerfung unter die Dietate der Krone treu. Außer dem, nur zu ſehr verfpds 
tet ausgegebenen, Abdru> der Verhandlungen der Volkskammer, und einer kút- 
zern Überſicht ihrer Arbeiten, erſchienen im Laufe dieſes Landtages mehre Flug: 
ſchriften, unter welchen ſich die des Hofraths Behr zu Würzburg und des Obere 
juſtizraths Hornthal zu Bamberg durch gründliche und würdige Behandlung ihres 
Gegenſtandes vor andern auszeichnen. Während die „Münchner politiſche Zei- 
tung“ das Organ der Regierung war, lieferten der Graf von Benzel-Sternau in 
ſeinem „Verfaſſungsfreund““, Eiſenmann in feinem , Bairifchen Volksblatt“, Wirth 
in ſeiner „Deutſchen Tribune“ und Siebenpfeiffer in feinem „Nheinbaiern” und 
„Weſtboten“ gediegene Artikel im Geiſte der Oppoſition, worunter die beiden Leg: 
tern ſich nicht immer von Übertreibung frei hielten. Mehre unbedeutende Localblät: 
  
tit 
  
  
HN 
  
( 
TT) 
Hl 
then
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.