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ſhulen (244,000 Fl.); eine neue Geſchäftsordnung für die Deputirtenkammer;
die Einlöfung der Patrimonialgerichtsbarkeiten gegen Entſchädigung der Gutsbes
ſiger, obgleich dieſe in einer Verordnung von 1829 ausdrü>li< für unſtatthaft ers
Elärt worden war, nun aber der Nation über 5 Millionen Eoften wird; endlich ein
Sefeg über die Prüfung des vorgelegten Entwurfs einer neuen Proceßordnung und
eines revidieten Strafgefegbuchs durch ſtändiſche Commiſſionen. Auch auf die
ſem Landtage waren zahlreiche Anträge und Wünſche, zur Verbeſſerung der Lage
des Landes in allen Theilen der öffentlichen Verwaltung, in der Volkskam-
mer vernommen worden. Ein nicht geringer Theil derſelben erſtarb unter der Ver-
weigerung der zu ihrem Vortrag an die Regierung verfaſſungsmäßig erfoderlichen
Zuſtimmung der Erbkammer. Ein anderer Theil wurde im Landtagsabſchiede mit
der dictatoriſchen Bemerkung der Jncompetenz der Stände niedergeſchlagen, und
ein dritter Theil mit der Verheißung näherer Erwägung abgefertigt. Unter die
legtern Anträge verdienen beſonders folgende gezählt zu werden : der Antrag auf
beſſere Beſtimmung über Entſcheidung der Competenzconflicte, Bearbeitung eines
allgemeinen Civilgefegbucy8, eines Dandelsgefegbuchs, einer Sammlung der no
gültigen Verwaltungsverordnungen, einer Advokatenordnung, der Belebung des
Creditvereins, Reviſion der Sportel- und Stempelgefege, der Biertaxe, des Rech-
nungsweſens, Beſeitigung der Cabinetsregierung, Verbeſſerung des Poſtweſens
und der Forſtverwaltung, Beſchränkung der fis8caliſchen Vorrechte und der Práz
rogative zu Ausſchließung von Abgeordneten, Unabhängigkeit und Selbſtändigkeit
der conſtitutionnellen Miniſter, Verwirklichung der miniſteriellen Verantwortlich-
keit, firengere Auftechthaltung der Gefege über Religions- und Gewiſſensfrei-
heit, befonders ducch nachdrücklichere Beſtrafung der Übergriffe der katholiſchen
Geiſtlichkeit, Unmittelbar nah Endigung des Landtages erfolgte eine Veränderung
des Minifteriums.
Als eine neue willkommene Erſcheinung în dem parlamentariſchen Leben
Baierns zeigten ſich in dieſem Landtage die, wiewol nur im Auszuge und ohne
Nennung der Sprecher gedru>ten Verhandlungen der Kammer der Neichsräthe,
Ein früherer Verfuch (1819) zu diefer Halböffentlichkeit war bald nach feinem
Beginnen wieder aufgegeben worden. Es iſt immer ſchon ein Gewinn, wenn da,
wo gewöhnlich alles in Heimlichkeit verkehrt wird, nur erſt einmal ein Schritt
geſchieht, das ſo beliebte und behagliche Jncognito in etwas aufzugeben; allmälig
entwöhnt man ſich der Menſchenſcheu, und wird zutraulich. Und in der That haben
manche dieſer bairiſchen Pairs keineswegs Urſache, das Licht zu ſcheuen. Man lieſt.
mit Vergnügen in dieſen Protokollauszúgen Erklärungen über Preßfreiheit, Df:
fentlichkeit, Majeſtätsrechte, Conſtitutionalität, Staatsökonomie, welche ebenſo
lichtvoll als hôchſt freimüthig ſind, obgleich es auch nicht an Bekenntniſſen großer
Beſchränktheit und der craſſeſten Servilität fehlt. Jn ihren Beſchlüſſen blieb in-
deſſen dieſe Kammer ſtets ihren alten Grundſägen der Stabilität, der Reaction
gegen jede Bewegung, der Vertheidigung und Erweiterung ihrer Privilegien und
der Unterwerfung unter die Dietate der Krone treu. Außer dem, nur zu ſehr verfpds
tet ausgegebenen, Abdru> der Verhandlungen der Volkskammer, und einer kút-
zern Überſicht ihrer Arbeiten, erſchienen im Laufe dieſes Landtages mehre Flug:
ſchriften, unter welchen ſich die des Hofraths Behr zu Würzburg und des Obere
juſtizraths Hornthal zu Bamberg durch gründliche und würdige Behandlung ihres
Gegenſtandes vor andern auszeichnen. Während die „Münchner politiſche Zei-
tung“ das Organ der Regierung war, lieferten der Graf von Benzel-Sternau in
ſeinem „Verfaſſungsfreund““, Eiſenmann in feinem , Bairifchen Volksblatt“, Wirth
in ſeiner „Deutſchen Tribune“ und Siebenpfeiffer in feinem „Nheinbaiern” und
„Weſtboten“ gediegene Artikel im Geiſte der Oppoſition, worunter die beiden Leg:
tern ſich nicht immer von Übertreibung frei hielten. Mehre unbedeutende Localblät:
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