Adrianopel (Einnahme und Friede von) 23
für alle mit der Pforte befreundete Mächte ausdrü>klih bedungen. Nach dem 8.
Art. ſollte die Pforte dem ru}. Handelsſtande für ſeine ſeit 1806 durch die
Maßregeln der Pforte erlittenen Verluſte binnen 18 Monaten als Entſchädigung
1,500,000 holländ. Dukaten und überdies eine noch zu beſtimmende Geldentſchä-
digung für die von Rußland aufgewendeten Kriegskoſten zahlen. Das politiſche
Daſein Griechenlands (. d.), von Rußland gemeinſchaftlich mit den alliirten
Mächten England und Frankreich beſtimmt, ward im 10. Art. unbedingt von der
Pforte anerkannt, indem ſie dem Pacificationsvertrage vom 6. Jul. 1827 und der
Acte vom 22. März 1829 beitrat, Rußland verſprach in Folge der Erfüllung der
genannten Bedingungen die beſest gehaltenen türkiſchen Provinzen zu räumen;
doch ſollten die von Seiten Rußlands getroffenen Verwaltungsmaßregeln ohne irs
gend eine türkiſche Einmiſchung bis zur Räumung in Kraft bleiben. Endlich wurde
eine Amneſtie für Alle, welche fich für die eine oder die andere der Eriegführenden
Mächte erklärt hatten , bekannt gemacht, und den gegenſeitigen Unterthanen eine
Friſt von 18 Monaten geſeßt, binnen welcher fie mit ihrer Habe frei auswandern
Eönnten. Sämmtliche Kriegsgefangene wurden gleich nah der Ratification ohne
Austöfung freigegeben. — Die an demfelben 14. Sept. unterzeichneten Sepa:
tatartikel betrafen die Befeſtigung einer dauerhaftern Grundlage der Verwaltung
der Moldau und Walachei, als der Tractat von Akjerman gewährt hatte. Nach den-
ſelben ſollten nun die Hospodare beider Fürftenthümer nicht mehr auf fieben Sahs
zu re, ſondern auf Lebenszeit eingeſest, in der innern Verwaltung der genannten
Wn do Fürſtenthümer ſollte nur ihr Divan zu Rathe gezogen werden, kein benachbarter
E ſh} - türkiſcher Befehlshaber aber ſich fortan mehr einmiſchen. Der Thalweg der Donau
Vorthule, ſollte beide Fürſtenthümer von dem türkiſchen Gebiete ſcheiden, die Pforte abcr
vlg I! jeden befeſtigten Punkt auf dem linken Donauufer aufgeben und allen muſelmän-
i Sanitat] niſchen Unterthanen verbieten, ſich auf jenem Ufer niederzulaſſen. Den ſchon auf
Yo ) IJenem Ufer wohnhaften Türken wurde daher befohlen, binnen 18 Monaten ihr
Grundeigenthum an Eingeborene zu verkaufen. Für die auf den Donauinſeln und
(lh. ſonſtwo anzulegenden Quarantaineanſtalten ſollten beſondere Wächter angeſtellt
werden; auch mußte die Pforte dem Rechte entſagen, ihre Donaufeſtungen und
die Hauptſtadt aus den Fürſtenthümern verproviantiren zu laſſen, und Frohndienſte
zu Feſtungsarbeiten zu requiriren. Dagegen ſollen die Fürſtenthümer außer dem
jährlichen Tribute (Kharadſch und Jdlye und Rekiabye in Gemäßheit des Hatti-
\cheriffs von 1802) der Pforte eine noch zu beſtimmende Geldentſchädigung zahlen,
N Sur auch eine dem jährlichen Tribute gleiche Summe beim Tode, der Entſagung oder
hanni Abſebung der Hospodare entrichten. Den Bewohnern der Moldau und Walachei
n, wurde eine vollfommene Handelsfreiheit für alle Erzeugniffe ihres Bodens und ihs
Mk res Gewerbfleißes zugeftanden, und die Pforte mußte auf den zu zahlenden Tribut
hy volle zwei Jahre nach Abzug der ruſſiſchen Truppen aus jenen Gegenden verzichten.
Die Pforte ernannte je6t, nachdem die Auswechſelung der Natificationen am 28.
Oct. in Adrianopel erfolgt war, Halil Paſcha (Adoptivſohn des Seraskiers Khos-
rew Paſcha) zum außerordentlichen Botſchafter in St.-Petersburg, und gab ihm
den Nedſchib Effendi als Botſchaftsrath mit. Beide gingen mit einem glänzenden
Gefolge und reichen Geſchenken im Dec. 1829 über Odeſſa nach St.-Petersburg.
Die Pforte hoffte dadurch den Erlaß oder Nachlaß einiger Bedingungen zu bewir:
fen; allein blos an der Kriegskoſten-Entſchädigungsſumme von 10 Mill. Dukaten
wurden in Folge der Convention zu Petersburg vom 15, Mai 1830 der Pforte
3 Millionen erlaſſen, und die Zahlungsfriſt verlängert. Überhaupt war die Vollz
„ie ziehung des Friedens von Seiten der Pforte mit vielen Schwierigkeiten verbunden.
# Der Paſcha von Skutari, Muftapha, hatte feine Streitkräfte mit denen des Pas
¡0% ſcha von Widdin vereinigt, und wagte es, mit 30,000 M. im Rüden der ruf.
ua) Armee, vonSophia aus, am 10. Oct. angriffsweiſe gegen Adrianopel vorzudringen,
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