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Dänemark 571
berathende Provinzialſtände in dem Königreiche, ſowie in den Herzogthümern
Schleswig und Holſtein , zu errichten (in Lauenburg beſteht aus alter Zeit her eine
ſtändiſche Verfaſſung), jebt fo weit gediehen ſei, daß die allgemeinen Beſtim-
mungen zur öffentlichen Kunde gebracht werden Eönnten. Alle Grundbeſiger im
den Städten und auf dem Lande, ſowie diejenigen Erbpachter, welche, den däniſchen
Gefegen zufolge, gleiche Rechte mit Grundbeſißern haben, ſind demnach wahlbe-
rechtigt und wahlfähigz nur können Grundbeſiter, die zugleich königliche Beamte
ſind, die Wahl zu Repräſentanten nicht ohne vorhergehende Erlaubniß des Kö-
nigs annehmen. Jeder Geſetzentwurf, der eine Veränderung der perſönlichen oder
Eigenthumsrechte der Unterthanen bezwe>t, oder auf die Steuern und alle ander
öffentlichen Abgaben und Gefälle Beziehung hat, muß den Ständen, die fich in der
Regel alle zwei Jahre, und ſonſt außerordentlich, wenn die Umſtände ſolches erfo-
dern, verſammeln, zur nähern Erwägung und zum Gutachten vorgelegt werden,
ehe derſelbe geſetzliche Wirkung erhalten darf. Außerdem können die verſammelten
Stánde àus eignem Antriebe Vorſtellungen und Vorſchläge thun wegen Verän-
derung der beſtehenden Geſebe und der übrigen Staatseinrichtungen, wegen einge-
fhlichener Misbräuche und fehlerhafter Adminiſtration; endlich ſind ſie auch er:
mächtigt, in die Verwaltung der Communalangelegenheiten auf eine näher zu er-
wägende und feſtzuſezende Weiſe thâtig einzugreifen. Einſichtsvolle Männer wer-
den aus den verſchiedenen Theilen des Reichs zuſammenberufen, um die Gegen-
ſtände dieſes Verfaſſungsweſens, bevor die vollendete Geſezgebung über daſſelbe
zur endlichen Ausführung kommt, zu unterſuchen und zu prüfen. Dieſe vorläufige
Bekanntmachung von der Grundlage für die Errichtung berathender Stände in den
dänifchen Staaten wurde, wie es in Hinſicht allgemeiner Anordnungen für die ge-
ſammten Theile des Reichs gewöhnlich der Fall iſt, in dániſcher, deutſcher und is-
Ländifcher Sprache gedru>t und vertheilt. Mehre Schriften, und darunter einige
ſehr gründliche, haben dieſe Sache bereits öffentlich beſprochen.
Der öffentliche ſowie der Privatcredit iſt in den lebten Jahren in ſtetem
Steigen geweſen, und die Staatspapiere ſowie die Bankzettel gehen jegt meis
ſtens al pari mit Silber. Nach den für das Geldweſen ſo ſtörenden unab-
wendbaren Folgen der legten Kriege (1807 — 14) fand man es angemeſſe-
ner, anſtatt die öffentlichen Auflagen zum Behuf des augenbli>lichen Bedürf-
niſſes der Finanzen zu vermehren, fich lieber, während man jene Abgaber fogar
in gewiffer Nüdficht verminderte, mittels Staatsanleihen bis auf beſſere Zei:
ten zu helfen. . Erſt die Zukunft wird darüber völlig belehren können, inwiefern
dieſe Maßregel in jeder Hinſicht die heilſamſte war. Eine Thatſache aber iſt,
daß die Staatsſchuld Dänemarks mittels glücklicher Operationen feit 1825 zu
mäßigen Zinfen (4 Proc.) und ſehr erträglichen Abtragsterminen feſtgeſtellt iſt.
(S.Möftings.) Unter mehren, die Förderung des in- und ausländifchen Ber:
£ehrs beabfichtigenden Verfügungen find vorzüglich zu erwähnen: die Anlage einer
neuen Landſtraße zwiſchen Kiel und Hamburg, angefangen 1830; die 1829 voll
endete Hafenanlage bei Helfingör, eine Unternehmung von der größten Wichtigkeit
fir die Oftfeefahrt aller Nationen; der neue Hafen der kleinen Seeſtadt Frederifs-
havn auf der gefahrvollen Nordoſtküſte Jütlands (angefangen 1830 und bereits
bedeutend vorgeſchritten), und die jährliche Unterhaltung eines Leuchtfeuerſchiffs
ſeit 1827, zur Warnung vor dem Zrindelen, dem gefährlichſter. Grunde des
Kattegats, welche lebtere für die Schifffahrt fo wohlthätige Verfügung, die vielen
Menſchen Leben und Eigenthum gerettet hat, und von einer bedeutenden Un:
zahl engliſcher Schi ffscapitaine unterſchriebene Dankadreſſe an den König von
Dánemark veranlaßt hat. Bei der Marine iſt vorzüglich der Bau einer neuen
Flotte mit Eifer betrieben worden; fie zählt jest 6 Linienfchiffe (von 84 — 60
Kanonen), 16 Fregatten (von 46 — 90 Kanonen) und mehre Briggs. In Flug-