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Deutſchländ 667
Worte bedachte, welche eine Verfaſſung foderten, die „allen Claſſen der Staats-
bürger“ einen Antheil an der ſtändiſchen Wirkſamkéit ſichern ſollte, konnte in den
alten Ständen, welché nur die Jntereſſen von Genöſſenſchaften vertraten, keines
wegs die Rechtsgewährungen finden, welche nach dem Geiſte jener Anträge den
Völkern zugedacht waren. Aus dieſem Geiſte war denn auch in ſeinen Grund-
zúgen das Staatsgrundgeſeß des Herzogthums Naſſau, und mehr noch die ba-
diſche Verfaſſung hervorgegangen, deren freigebige Gewährungen bereits im De-
cêmber 1814 verkündigt wurden, ja dieſen freiſinnigen Geiſt darf man ſelbſt in
der angeführten preußiſchen Verordnung ſuchen, wenn fie ausdrü>>lih eine „Mez
präſentation des Volks“ verſpricht. i
Die auf dieſe Grundſägze gebauten Verfaſſungen, welche in mehren Bundes-
ſtaaten feit 1816 in Wirkſamkeit traten, waren für die Entwickelung des politiſchen
Geiſtés in Deutfchland von entfcheidender Michtigkeit, und alle Blide richteten ſich
auf die neuen Ständeverfammlungen, die unter ganz ungewohnten Formen die
Angelegenheiten des Volks öffentlich verhandelten, und der freien Geſinnung das
freie Wort geſtattéten, und bald ward auch in den Gemächern, wo noch Prälaten,
Ritterſchaft und Städte ſich in ſchwerfälligen Formen bewegten, wie 18418 im Kö:
nigreich Sachſen, die Foderung wahreËVolksvertretung laut. Die junge Freiheit
regte ihre Flügel ſo rüſtig, daß bald Argwohn erwachte. Die einzelnen deutſchen
Staaten, welche die Bahn des conſtitutionnellen Lebens betreten hatten, wurden
denjenigen, die weniger oder gar nichts gethan, verdächtig. Man fürchtete für das
monarchiſhe Princip, das man für. die Grundlage der europäifchen Staatengefell-
ſhaft erklärt hatte, man fah in der Entwidelung ber gefesmäßigen Freiheit ein
fehreendes Emporfteigen der Demokratie, und ungludtiche Ereigniffe, Folgen fana=
tiſcher Erregung, die mit der Ausbildung des Staatslebeng nichts gemein hatten, ga=
ben einen willéommenen Vorwand,jene fröhlich gedèihende Entwi>kelung zu hemmen.
Der Argwohn gegen die Fortſchritte des conſtitutionnellen Geiſtes ergriff bald auch
Diejenigen, die ihn in den Honigmonaten ihres vielleicht aufrichtigen Bundes mit
der Freiheit gewe>t hatten. Wie viel auch fremder Einfluß zur Erregung des Mis-
trauens gewirft Haben ntag, es gab im Junern der Staaten ſelbſt gefährliche Feinde
der neuen Einrichtungen, die deſto thätiger waren, je mehr ſie ihre angemaßten
Vorrechte dur den endlich anerkannten Grundfag der Recytsgleichheit bedroht
ſahen. Die Ariſtokratie, die 1815 den Augenbli> für günſtig hielt, zur Beſchü-
zung ihrer Vorrechte eine dur<h ganz Deutſchland verbreitete, von Landesgrenzen
unabhängige, enge Verbrüderung vorzuſchlagen, bildete wirklich eine „Kette, die
jede Beſchränkung des Adelthums zu vereiteln bemüht war, und es konnte ihr um
ſó leichter gelingen, je mehr ein altes Vorurtheil, auf Montesquieu’s misverſtande-
nen Ausſpruch ſich flügend: Point de noblesse, point de monarque, bei den
Mächtigen noh immer Anklang fand. Sie wurde dabet felbft in den conſtitution-
nellen Staaten durch die Verfaſſung begünſtigt, da man feit 1814, wo Naffau
das Zweikammernſyſtem in Déutſchland einführte, faſt überall nicht bedacht hatte,
daß eine Ständéverſammlüng das geſammte Volk, als eine politiſche Einheit, ver-
treten ſoll, und die Spaltung in eine Zweiheit, wie die Erfahrung ſeitdem genü-
gend bewieſen hat, deſto nachtheiliger auf die Entwickelung freithümlicher Staats-
einrihtungen wirkt, je mehr Kaſtenintereſſen auf der „„Herrenbank“ ſigen. Auch
find fie anderwärts wol eine mächtige Bundesgenoſſin in der Hierarchie, welche,
gleichfalls rü@wärts ſtrebend, auf den Punkt kommen wollte, wo fie vor dem neu
aufgepußten Altar der erſtarkten Ritterhand freundliche Dienſte leiſten konnte.
Dié Hemmungen, die das Verhältniß der Ariſtofratie zu dem Staatsbürgerthum
dém Aufkommen des conſtitutionnellen Lebens in Deutſchland entgegenſeßte, wur-
den aber beſonders durch die allgemeinen politiſchen Verhältniſſe wirkſam. Die Län-
der, wo das Repráſentativſyſtem eingeführt war und in der öffentlichen Meinung