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die leitende Hand geheimer, der beginnenden neuen Ordnung der Dinge feindlichen
Aufroiegler deutete, vielleicht nicht ganz leer war und ſelbſt in der, vor der Behörde
ausgeſprochenen Vermuthung von dem Einfluſſe einiger Bösgeſinnten eine Stüge
zu finden fhien. Die Bewegung wurde durch das kräftige Einſchreiten der Com-
munalgarde, die an dieſem Tage den Werth und die Tüchtigkeit der neuen Anſtalt
erprobte, ohne alle Mitwirkung der Befagung fchnell unterdrückt.
Die neue Ordnung des Gemeinweſens gewann indeß eine feſtere Geſtalt,
und um die Mitte des Octobers war nach der, am 1. erlaſſenen Verordnung
(ſ. Sachſen) die Wahl der, für ſämmtliche Stadttheile beſtimmten 66 Wort-
führer der Gemeinde vollzogen. Die Einführung derſelben follte durch eine Eird)=
liche Feier erhöht werden, und es wurde der 31. Oct. dazu beſtimmt, da die
Behörde, mit verſtändiger Rückſicht auf den Wunſch des Volkes, das Reforma-
tionsfeſt feierlicher als gewöhnlich zu begehen, verordnet hatte, daß jener Tag nicht
bloß als ein Feſt. dev Glaubensfreiheit, ſondern auch als ein Danffeſt für die Wie-
derherſtelung der Ordnung, Eintracht und Ruhe, als ein Feſt der neuen Bürger-
ordnung, gefeiert werden ſollte. Jn den Frühſtunden wurden die Vertreter der Gez
meinde in ihren neuen Beruf eingeführt, und als fie, im feftlichen Zuge aus der
Hauptkirche zurü>kehrend, in das von der Communalgarde auf dem Marktplase
gebildete Viereck traten, wo auc) der Mitregent mit feinem Bruder erfchien, wurde
taufendflimmig ein Danklied geſungen. Eine feſtliche Beleuchtung beſchloß den
Tag, den auch die katholiſchen Bewohner als Glieder ei n er bürgerlichen Gemeinde
mit den Proteſtanten feierten, und wie dieſe Eintracht manche leuchtende Jnſchrift
ausſprach, ſo deuteten auf die neue Aera des Staatslebens die Worte, welche über
zwei aus Hermelin hervorblickenden Händen, die eine dritte, aus blauem Gewand
hervorragend, umfchloß, am Ständehaufe glänzten: Principibus populus communi
foedere junctus. (52)
Dreſch: (Georg Leonhard Bernhard von), geb. am 20. März 1786 zu
Forchheim , fudirte zu Würzburg und Bamberg, wo er 1807 Doctor der Rechte
wurde. Er trat 1808 als Privatdocent zu Heidelberg auf und wurde 1810 als
Profeſſor nah Tübingen berufen, wo er Rechtsphiloſophie, Geſchichte des
Kirchenrechts und ſpäter deutſches Bundesrecht vortrug, auch die Stellen eines
Bibliothekars, Bücherfiscals und Cenſors bekleidete; er erhielt 1816 den wür-
tembergifchen Berdienft:, 1820 den Kronenorden und folgte 1822 dem Ruf
an die Univerſität zu Landshut, wo er Staats:, Bundes: und Kirchenrecht lehrte.
Er folgte der Univerfität bei deren Verfegung nach München, mo er zugleich als
Oberbibliothekar angeſtellt und ſpäter Hofrath wurde. Als Abgeordneter der Uni:
verſität wohnte er den Landtagen von 1825, 1828 und 1831 bei, und erprobte
ſich als eifrigen Verfechter des miniſteriellen Syſtems, wofür er nah dem Schluſſe
der lesten Ständeverſammlung mit dem Civilverdienſkorden geziert wurde. Bei
ſeiner Vertheidigung der miniſteriellen Cenſurordonnanz widerfuhr ihm das Mis-
geſchi>, eines Widerſpruchs ſeiner Erklärung mit ſeinen vom Lehrſtuhl aus ver-
kündigten Anſichten überwiefen zu werden. : Bei einem manierten Vortrag und
einer allzu angeſtrengten Bemühung, ſeine Überzeugung Andern aufzudringen, ges
lang e8 ihm auf der Nednerbühne nicht, Eindrud zu machen, und in feiner gereiz=
ten Stimmung wurde er oft verleßend. Eine der erſten unter ſeinen hiſtoriſchen,
juriſtiſchen und ſtaatswiſſenſchaftlichen Schriften iſt die gekrönte Preisſchrift :
„Über die Dauer der Völkerverträge“ (Landshut 1808). Seiner „Überſicht der
allgemeinen politiſchen Geſchichte, insbeſondere Europens“ (3 Bde., Weimar
1811—16) folgte das für verſchiedene Unterrichtsſtufen beſtimmte „Lehrbuch der
allgemeinen Geſchichte“ (èrſter Curſus Weimar 1818 und 1821, zweiter Curſus
1818 und 1824), welches er in der Schrift: „Über den methodiſchen Unterricht
in der aligemeinen Geſchichte und die zwe>mäßigſten Hülfsmittel dazu“ (Weimar
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