Full text: Forstwirthschaft (Heft 68)

  
   
  
   
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
   
  
    
  
  
   
  
  
  
   
  
  
  
    
   
  
  
   
  
  
  
   
  
  
  
   
  
  
  
   
   
  
   
   
   
    
   
  
   
   
   
   
     
   
SD 
Forftwirthfchaft. 
Grund- und Waldgebiete in der Hand einzelner mächtiger Lehenvafallen war 
auch dem Entftehen von Bergbau- und Hüttenbetrieb fehr förderlich, deren Auf- 
blühen die nachhaltige Deckung grofser Holz- und Kohlenbedürfniffe bedingt. 
Es wurde bereits darauf hingewiefen, dafs auf die Entwicklung der 
Eigenthumsverhältniffe, defsgleichen auf die Bewirthfchaftung und Benützung des 
Waldes, die Begründung und der rafche Auffchwung zahlreicher Städte einen 
hervorragenden Einflufs nahm. Die königlichen Pfalzen, die Bifchoffitze, die ein- 
Aufsreichen Klöfter, Abteien und Stifte waren, da fich bei denfelben mehrmals im 
Jahre gröfsere Volksmengen zufammenfanden, wichtige Knotenpunkte für Ver- 
kehr und Handel der damaligen Zeit. Sie wurden der Kern von Anfıedlungen, 
welche fich rafch erweiterten und aufblühten und fchliefslich, je nach ihrer 
geographifchen Lage, mächtige Gemeinwefen bildeten. 
In den Umgebungen der Städte mufste der Wald auf allen hiezu geeigneten 
Bodenflächen dem Feldbaue weichen. Aus den grofsen Bedürfniffen der fich 
ftetig erweiternden Städte an Bau- und Brennholz ergaben fich ftets fteigende 
Anforderungen an den in feiner räumlichen Ausdehnung befchränkteren Wald, in 
welchem die Holzfällungen fort und fort in entfernteren Befländen und Orten 
eröffnet werden mufsten. 
Holzfchwemmen, Weganlagen u. f. w. wurden eingerichtet, ein lebhafter 
Holzhandel fowohl nach den benachbarten Städten, als auch nach entfernteren 
Abfatzorten entftand. Ganz neue Gefichtspunkte über den Werth und die Bedeu- 
tung des Waldes eröffneten fich und führten fchliefslich zu einer fchonenderen 
und pfleglicheren Behandlung desfelben. 
In Bezug auf die Einflufsnahme und Thätigkeit der geiftlichen Körper- 
fchaften, der Stifte, Abteien und Klöfter, auf die Entwicklung des Waldwefens, 
müfste oft Gefagtes wiederholt werden. Man nennt fie mit Recht die Pionniere der 
Colonifation und der Bodencultur. „Wüfter Verlaffenheit haben die Mönche mit 
ihren eigenen Händen den Boden entzogen, während die Eroberung felbft oft 
kaum gefichert war.“ 
An die Bedeutung und das Wefen des Waldwirthfchafts-Betriebes jener 
Zeit werden wir allerdings nicht einen Mafsftab anlegen können, welcher aus 
den Verhältniffen der Gegenwart abgeleitet worden ift. 
Die nach ihren verfchiedenen Zweigen mannigfaltig gegliederten Cultur- 
zuftfände einzelner Landgebiete müffen für beftimmte Zeitperioden als ein 
Ganzes aufgefafst und der wirthfchaftliche Zufammenhang der einzelnen Glieder 
diefer vielgeftaltigen Verkehrs- und Induftrie Organismen forgfältig geprüft und 
erwogen werden. 
Suchen wir nach einem Anhaltspunkt, um das Wefen des forftlichen 
Wirthfchaftsbetriebes jener längft vergangenen Zeitperiode beurtheilen zu 
können, fo finden wir diefen zunächft in dem Inhalte der zahlreichen Wirth- 
fchaftsordnungen, welche von geiftlichen und weltlichen Waldeigenthümern, 
es mögen diefe nun fchon einzelne Perfonen oder Körperfchaften, Gemein- 
den u.f. w. gewefen fein, für die Behandlung ihres Befitzthumes aufgeftellt 
worden find, denen fich eben fo zanlreiche Bann- und Forfttaidingbücher, Weifs- 
thimer, Märkergedinge u. f. w. anfchliefsen, 
Die Verfaffer der in Rede ftekenden Wirthfchaftsordnungen, waren zu 
einer eingehenden Unterfuchung aller jener Umftände und Einrichtungen ge- 
drängt, welche durch das beabfichtigte Normale geordnet werden follten, um 
Vortheile in Bezug auf die Benützung der Wälder, deren Anzucht und Pflege zu 
erreichen, oder drohenden Uebelftänden rechtzeitig zu begegnen. 
Unzweifelhaft zeigen uns diefe Wirthfchaftsordnungen den Forftwirth- 
fchafts-Betrieb in feiner Kindheit; die Weifsthümer, Forfttaidingbücher, Märker- 
gedinge jedoch enthalten eine Aufzählung beftandener Gebräuche und Voll- 
zugsvorfchriften für die Durchführung dermannigfaltigften, an verfchiedenen Orten 
üblichen Forftnutzungen, dafs fie im Zufammenhange mit den alten Wirthfchafts-
	        
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