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Forftwirthfchaft.
Grund- und Waldgebiete in der Hand einzelner mächtiger Lehenvafallen war
auch dem Entftehen von Bergbau- und Hüttenbetrieb fehr förderlich, deren Auf-
blühen die nachhaltige Deckung grofser Holz- und Kohlenbedürfniffe bedingt.
Es wurde bereits darauf hingewiefen, dafs auf die Entwicklung der
Eigenthumsverhältniffe, defsgleichen auf die Bewirthfchaftung und Benützung des
Waldes, die Begründung und der rafche Auffchwung zahlreicher Städte einen
hervorragenden Einflufs nahm. Die königlichen Pfalzen, die Bifchoffitze, die ein-
Aufsreichen Klöfter, Abteien und Stifte waren, da fich bei denfelben mehrmals im
Jahre gröfsere Volksmengen zufammenfanden, wichtige Knotenpunkte für Ver-
kehr und Handel der damaligen Zeit. Sie wurden der Kern von Anfıedlungen,
welche fich rafch erweiterten und aufblühten und fchliefslich, je nach ihrer
geographifchen Lage, mächtige Gemeinwefen bildeten.
In den Umgebungen der Städte mufste der Wald auf allen hiezu geeigneten
Bodenflächen dem Feldbaue weichen. Aus den grofsen Bedürfniffen der fich
ftetig erweiternden Städte an Bau- und Brennholz ergaben fich ftets fteigende
Anforderungen an den in feiner räumlichen Ausdehnung befchränkteren Wald, in
welchem die Holzfällungen fort und fort in entfernteren Befländen und Orten
eröffnet werden mufsten.
Holzfchwemmen, Weganlagen u. f. w. wurden eingerichtet, ein lebhafter
Holzhandel fowohl nach den benachbarten Städten, als auch nach entfernteren
Abfatzorten entftand. Ganz neue Gefichtspunkte über den Werth und die Bedeu-
tung des Waldes eröffneten fich und führten fchliefslich zu einer fchonenderen
und pfleglicheren Behandlung desfelben.
In Bezug auf die Einflufsnahme und Thätigkeit der geiftlichen Körper-
fchaften, der Stifte, Abteien und Klöfter, auf die Entwicklung des Waldwefens,
müfste oft Gefagtes wiederholt werden. Man nennt fie mit Recht die Pionniere der
Colonifation und der Bodencultur. „Wüfter Verlaffenheit haben die Mönche mit
ihren eigenen Händen den Boden entzogen, während die Eroberung felbft oft
kaum gefichert war.“
An die Bedeutung und das Wefen des Waldwirthfchafts-Betriebes jener
Zeit werden wir allerdings nicht einen Mafsftab anlegen können, welcher aus
den Verhältniffen der Gegenwart abgeleitet worden ift.
Die nach ihren verfchiedenen Zweigen mannigfaltig gegliederten Cultur-
zuftfände einzelner Landgebiete müffen für beftimmte Zeitperioden als ein
Ganzes aufgefafst und der wirthfchaftliche Zufammenhang der einzelnen Glieder
diefer vielgeftaltigen Verkehrs- und Induftrie Organismen forgfältig geprüft und
erwogen werden.
Suchen wir nach einem Anhaltspunkt, um das Wefen des forftlichen
Wirthfchaftsbetriebes jener längft vergangenen Zeitperiode beurtheilen zu
können, fo finden wir diefen zunächft in dem Inhalte der zahlreichen Wirth-
fchaftsordnungen, welche von geiftlichen und weltlichen Waldeigenthümern,
es mögen diefe nun fchon einzelne Perfonen oder Körperfchaften, Gemein-
den u.f. w. gewefen fein, für die Behandlung ihres Befitzthumes aufgeftellt
worden find, denen fich eben fo zanlreiche Bann- und Forfttaidingbücher, Weifs-
thimer, Märkergedinge u. f. w. anfchliefsen,
Die Verfaffer der in Rede ftekenden Wirthfchaftsordnungen, waren zu
einer eingehenden Unterfuchung aller jener Umftände und Einrichtungen ge-
drängt, welche durch das beabfichtigte Normale geordnet werden follten, um
Vortheile in Bezug auf die Benützung der Wälder, deren Anzucht und Pflege zu
erreichen, oder drohenden Uebelftänden rechtzeitig zu begegnen.
Unzweifelhaft zeigen uns diefe Wirthfchaftsordnungen den Forftwirth-
fchafts-Betrieb in feiner Kindheit; die Weifsthümer, Forfttaidingbücher, Märker-
gedinge jedoch enthalten eine Aufzählung beftandener Gebräuche und Voll-
zugsvorfchriften für die Durchführung dermannigfaltigften, an verfchiedenen Orten
üblichen Forftnutzungen, dafs fie im Zufammenhange mit den alten Wirthfchafts-