Full text: Forstwirthschaft (Heft 68)

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Forftwirthfchaft. 1 
Bald nachdem Kaifer Maximilian I. durch die Erwerbung der Graffchaften 
Görz und Gradiska wichtige Küftengebiete an fein Haus gebracht hatte, wendete 
er feine volle Aufmerkfamkeit der Erhaltung der für den Schiffbau werthvollen 
Eichenwälder des Karftes zu. Schon im Jahre 1507 verordnete er, dafs den 
Bewohnern von Trieft der Bezug von Schiffbauholz nur nach der zuvor erhaltenen 
landesfürftlichen Erlaubnifs zu geftatten fei. 
Die Angabe, welche fich in der oben genannten Abhandlung über die 
Forftwirthfchaft im öfterreichifchen Küftenlande vorfindet, dafs Kaifer Karl V. am 
23. September 1522 der Stadt Trieft ein Privilegium zum Bezuge von Eichen am 
Triefter und Görzer Karfte ertheilte, dürfte auf einem Irrthume beruhen. 
Bekanntlich hatte Kaifer Carl V. durch die Ländertheilungs-Verträge ddto. 
Worms 28. April 1521, und Brüffel 30. Jänner, ı. und 18. März 1522, die gefammten 
öfterreichifchen Länder feinem Bruder Ferdinand abgetreten. Es erfcheint fomit 
als höchft zweifelhaft, dafs der Kaifer noch im September 1522 Verfügungen 
erlaffen hat, und zwar Verfügungen, welche mit den beftehenden Rechtsübungen 
in Widerfpruch waren, über Befitzungen, deren Herr er damals gar nicht mehr 
war. Die fernere Angabe, dafs Kaifer Ferdinand I. diefes Privilegium im Jahre 1571 
beftätigte, ift unverkennbar ein Irrthum, indem diefer Kaifer fchon im Jahre 1564 
geftorben war. 
Um eine beffere Forftbehandlung zu erzielen, beftellte Ferdinand I. im 
Jahre 1533 den Girolamo di Zara als Oberwaldmeifter für Görz, den Karft und 
Iftrien. Die Venetianer fuchten damals, ihre eigenen Wälder fchonend, den 
Schiftbau-Holzbedarf aus den Forften am Karft und der Umgebung von Gradiska 
zu decken, daher der neuernannte Waldmeifter namentlich dahin feine Aufmerk- 
famkeit und energifche Einflufsnahme richtete. Unterm 31. Auguft 1555 eıtheilte 
der Kaifer feinem damaligen Waldmeifter in Friaul, Ifterreich (Iftrien) und Karft, 
Wolfgang Patron, eine höchft eingehende Inftrudtion, welche von der grofsen 
Bedeutung Zeugnifs gibt, die er diefem Theile feines Befitzes beilegte. Wald- 
meifter Paradeifer, Nachfolger Patron’s, trachtete namentlich, die fchädliche Wald- 
weide der Gemeinden einzuftellen und die Holzfällungen für den Bedarf der 
Unterthanen zu reguliren. 
Von allen Seiten, felbft von den Görzer Ständen, wurden laute Klagen 
gegen derartige Neuerungen, welche doch nur die Herftellung von Ordnung und 
die Schonung und Erhaltung der Wälder bezweckten, erhoben. 
Erzherzog Carl von Steiermark, dem nach dem Tode feines Vaters, des 
Kaifers Ferdinand I., die Küftenländer zufielen, der fich als ein befonders forg- 
fältiger Adminiftrator der Kammergüter hervorthat, ordnete eine Commiffion in 
die Karftwälder ab und rügte die wahrgenommenen Mifsbräuche in der Verwal- 
tung ernftlich. 
Die Aufmerkfamkeit der nachfolgenden Landesfürften und ihrer Regie- 
rungen wurden durch Angelegenheiten von dem höchften Belange nach anderen 
Richtungen in Anfpruch genommen. Ausgedehnte Gebiete der Karftwälder erlagen 
endlich einer Mifswirthfchaft, welcher fie fchutzlos anheimgegeben waren. Die 
Wiederbewaldung umfangreicher Oeden ift nunmehr eine Aufgabe von der her- 
vorragendften Bedeutung, und zwar nicht blos in forfttechnifcher Richtung, 
fondern ebenfo gut in wichtigen Beziehungen der öffentlichen Verwaltung und 
Rechtspflege. 
Kleinere Experimente zur Aufforftung von Karftöden wurden fchon in den 
Vierziger-Jahren gemacht, jedoch gebührt dem Stadtmagiftrat von Trieft das Ver- 
dienft, im Jahre 1857 den Verfuch einer gröfseren Waldcultur unter Anwendung 
von Schwarzföhrenfamen, und zwar bei Baffovizza oberhalb Trieft gemacht 
zu haben. 
Die Regierung, beziehungsweife die Statthalterei von Trieft, liefs im Jahre 
1804 die erften gröfseren Aufforftungen, vorherrfchend durch Schwarzföhren- 
anfaaten ausführen. Namentlich war es der damalige Statthalter, Baron Ernft von 
       
    
     
   
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
    
   
  
  
   
   
  
  
    
    
  
  
    
  
  
  
  
  
   
  
   
  
  
  
   
  
  
   
	        
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