Full text: Forstwirthschaft (Heft 68)

   
   
  
    
   
   
  
  
   
   
    
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
   
  
  
  
  
   
   
  
  
  
   
    
    
  
  
  
    
14 Johann Newald. 
Kellersperg, welcher in den Jahren 1865, ı866 und 1867 diefer Angelegenheit 
feine volle Aufmerkfamkeit zuwendete. Erhebliche Mengen von Schwarzföhren- 
famen wurden hiezu von der niederöfterreichifchen Domäne Gutenftein 
bezogen. 
Im Herbfte des Jahres ı865 conftatirte der öftrreichifche Reichs-Forft- 
verein gelegentlich einer Wanderverfammlung am Karfte folgende drei Momente: 
1. Selb die ödeften Strecken des Karftes find culturfähig, indem fich 
zwifchen dem nackten Fels fehr produdtives Erdreich befindet und die gewöhn- 
liche Bora kein unbedingtes Hindernifs des Baumwuchfes ift. 
2. Ein grofser Theil des Karftes befteht aus blos devaftirtem Walde, der 
nur derSchonung vor dem Zahne des Weideviehes und vor der Hacke der Infaffen 
bedarf, um von felbft wieder zu gutem Walde heranzuwachfen. 
3. Das, was bisher für die Wiederbewaldung des Karftes, fei es von der 
Stadt Trieft, fei es von der Statthalterei, fei es von einzelnen Privaten, gefchah, 
ift höchft beachtenswerth und lehrreich. 
Entfcheidend war die vom Reichs-Forftvereine ausgegangene Änregung 
zur Beftellung eines Forfttechnikers für die Leitung und Ueberwachung der Auf- 
forftungsgefchäfte und die Durchführung aller Arbeiten, auf Grundlage eines feft- 
geftellten Planes, für eine mehrere Jahre umfaffende Aufforftungsperiode. Die 
für die Unterftützung der Karftbewaldung erforderlichen Mittel wurden von der 
Regierung beantragt und vom Reichsrathe genehmiget, und fohin die nothwen- 
digen Ueberwachungsorgane beftellt, welche im Jahre ı868 dem Forftinfpector 
Simon Scharnaggl untergeordnet wurden. 
Es darf nicht befremden, dafs ein Unternehmen von dem Umfange der 
Karftbewaldung viele Hinderniffe zu überwinden hat, bis ihm von allen Seiten 
ein das Gelingen wefentlich förderndes Vertrauen entgegengebracht werden 
wird. Sind fchon die Schwierigkeiten, welche fich aus den geognoftifchen und 
geologifchen Verhältniffen, aus dem Einfluffe der Lage und aus klimatifchen 
Beziehungen ergeben, ausreichend, um den Muth bewundern zu laffen, mit dem 
man an die Bekämpfung aller diefer Schwierigkeiten fchreitet, fo find die aus den 
wirthfchaftlichen Verhältniffen der betreffenden 201 Karftgemeinden aus recht- 
lichen und politifch-adminiftrativen Zuftänden refultirenden Eigenthümlichkeiten 
nicht weniger geeignet, um dem ganzen Unternehmen den Charakter wahrer 
Grofsartigkeit aufzudrücken. 
In dem Mafse, als es gelingen wird, durch gute Refultate das Mifstrauen 
der Gemeinden zu befiegen, — in dem Mafse diefe felbft dem Aufforftungsunter- 
nehmen thatkräftig und fördernd an die Seite treten werden, — in dem Mafse 
fohin die verfchiedenen Arbeiten aus dem Stadium blofser Verfuche heraustreten 
werden. — in dem Mafse endlich, als fich alle Fragen in Bezug auf die Wahl der 
Holzart, der Culturmethode, des Alters der zu verwendenden Pflanzen etc., 
auf Erfahrungen geftützt, für gegebene Oertlichkeiten mit Sicherheit werden 
beantworten und löfen laffen, — werden die Erfolge rafch an Umfang gewinnen 
und in fich felbft den wirkfamften Sporn zur erweiterten Thätigkeit befitzen. 
Dort, wo man es mit Gemeindegebiet oder mit Grundftücken kleiner 
Wirthfchaftsbefitzer zu thun hat, wird man in der Ueberzahl von Fällen auf die 
Anzucht einer hochftämmigen Holzbeftockung oder fogenannter Hochwälder von 
vornherein verzichten müffen. Eine derart lange Zeit, als zur Erziehung einer 
Hochwaldbeftockung nothwendig ift, könnten die Gemeinden und kleinen Wirth- 
fchaftsbefitzer des Karftes mit der Deckung der Holzbedürfniffe nicht zuwarten. 
Bei diefen Befitzkategorien bleibt nur die Anzucht von, ein baldiges Erträgnifs 
gewährenden, Laubhölzern ausführbar, — Hochwälder, es mögen für ihre Begrün- 
dung Laubhölzer oder Nadelhölzer zur Verwendung kommen, kann nur der 
Staat nachziehen. 
Möge das grofsartige Unternehmen der Karftbewaldung gedeihen zur 
Wohlthat und zum Heile der verarmten Bevölkerung ausgedehnter Küftengebiete, 
 
	        
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