Newald.
Johann
Es kommt wohl nur zu bemerken, dafs dermalen nicht mehr die Abfic
beftehen kann, einen forftlichen W irthfchaftsplan mit dem Gedanken zu A
er werde für die ganze, oft fehr lange Dauer der Umtriebszeit, oder 1
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eine längere Reihe von Jahren umf faffenden Einrichtu gszeitraum fei
auchba arkeitund Geltung bewahren. Den periodifchen Revifionen,
eine nach Bedürfnifs in bald längeren, bald kürzeren Zeiträum I
und durchgeführt werden kann, fällt die Aufgabe zu, den W ae
Berückfichtigung der mittlerweile geänderten Verhältniffe abzuändern
auszubauen. Durch eine corredte Durchführung der periodifchen Revifionen
wird dem Vorwurfe, der beftehende Wirthfchaftsplan beenge die Entwicklung
des Betriebes, jede Berechtigung entzogen.
Der Gedanke, bei der forftlicl hen Ertragsberechnung voı
den ganzen Betrieb umfaffenden Wirthfchafts] planes abzu
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fomit kaum als ein Ausbau des forftlichen Taxationswefen
würden das Eingehen in denfelben nur als einen Rückfchritt bec
Die in grofser Anzahl ausgeftellt gewefenen Operate
einrichtung und Ertragsermittlung der Forfte, deren Verfaffer fich unver
kennbar der Bedeutung ihrer Aufgabe vollftändig bewufst waren, li eferten ohne
Ausnahme den Beweis, dafs man der Aufftellung und rationellen Gliederung eine
Wirthfchaftsplanes als Bafıs fürdie Ertragsberechnung, den höchften w erth ler
Auch das Preisgericht war bei der Beurtheilung der forftlichen Aus
ıngen unv ne mit den Anfchauungen der Ausfteller über diefe hoch
ich tige Frage in Uebereinftimmung, indem es überall dort, wo fich Forftfyftemi
firungs-Operate in le irnashell ungen vorfanden, diefelben einen hervorragen
den Einflufs auf das Gefammturtheil nehmen liefs, anderfeits jedoch eine
erhebliche Zahl derartiger Elaborate in wohlverdienter Weife mit Anerken
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- Wirthfchafts
nungen bedachte.
Von mehreren jener Domänen und Forftadminiftrationen, we Iche gröfs
Operate über Wirthfchaftse inrichtungen und Ertragsberechnungen ausgele gt
hatten, war auch die für den eigentlichen Wirthfchaftsbetrieb hochwichtige
Waldarbeiter-Fragein den Kreis der Erwägungen gez age ı worden.
In allen grofsen En zufammenhängenden Forften, deren Bewirthfehaft g
alljährlich erhebliche Arbeitskräfte zur Techtzeitigen Durchführung aller Mani
pulationsgefchäfte, als da find: Fällung und Vorrichtung des Materiales ih der
Schlägen, Bringung desfelben zu den Trans sportanftalten (W de: ge und Strafsen
Canäle, Bahnen, Schwemmbäche u. f. w.), Ausführung < des Holztransportes mittelft
Trift, Flöfserei, Fuhrwerk, Köhlereibetrieb, Herftellung neuer und Erhal tung
‚eftehender Strafsen und Wege und ihres Zugehörs an Brücken, Durchläfle
Geländern u. f. w., Neu-Ausführung und Reparaturen an Trift- und en
bauten, Uferverficherungen u. f. w. in Anfpruch nimmt, ift es ein Ge
hoher Wichtigkeit, ein verläfsliches, mit den ge
gefchäften vertrautes Arbeitsperfonale rechtzeitig und in ausre
Hand zu haben.
Die Anfiedlung von Waldarbeitern in bald gröfseren, bald k
Colonien, an geeigneten Orten im Innern der grofsen Waldcomplexe follte
diefem Bedürfniffe Rechnung tragen. Es fand dort feit langer Zeit jener Vor
gang ftatt, welcher fich dermalen bei der Anlage und Entwicklung von Fabriken,
Hüttenwerken u. f. w. durch die Herftellung von Arbeiterhäufern und Colonie
vielfach als eine unabweisbare Nothwendigkeit herausttellt.
Wenn es einerfeits dem Gedanken einer umfichtigen Wirthfe -haftspolitik
entfpricht, das Intereffe der Waldarbeiter mit jenem der Waldherren thunlichtt
in Uebereinftimmung zu bringen und diefelben durch Ueberlaffung von Grund
ftücken zur Benutzung gegen mäfsige Pachtzinfe, Geftattung der W aldweide,
Waldftreu und anderer Nutzungen, felbftverftändlich unter Bedachtnahme auf
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