Full text: Forstwirthschaft (Heft 68)

   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
   
     
  
   
    
   
   
  
    
   
     
    
   
  
   
  
   
   
   
    
   
    
  
  
   
  
  
  
  
   
  
  
   
  
  
   
   
  
   
Newald. 
  
Johann 
Es kommt wohl nur zu bemerken, dafs dermalen nicht mehr die Abfic 
beftehen kann, einen forftlichen W irthfchaftsplan mit dem Gedanken zu A 
er werde für die ganze, oft fehr lange Dauer der Umtriebszeit, oder 1 
  
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eine längere Reihe von Jahren umf faffenden Einrichtu gszeitraum fei 
auchba arkeitund Geltung bewahren. Den periodifchen Revifionen, 
eine nach Bedürfnifs in bald längeren, bald kürzeren Zeiträum I 
und durchgeführt werden kann, fällt die Aufgabe zu, den W ae 
Berückfichtigung der mittlerweile geänderten Verhältniffe abzuändern 
auszubauen. Durch eine corredte Durchführung der periodifchen Revifionen 
wird dem Vorwurfe, der beftehende Wirthfchaftsplan beenge die Entwicklung 
des Betriebes, jede Berechtigung entzogen. 
Der Gedanke, bei der forftlicl hen Ertragsberechnung voı 
den ganzen Betrieb umfaffenden Wirthfchafts] planes abzu 
  
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und 
  
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fomit kaum als ein Ausbau des forftlichen Taxationswefen 
würden das Eingehen in denfelben nur als einen Rückfchritt bec 
Die in grofser Anzahl ausgeftellt gewefenen Operate 
einrichtung und Ertragsermittlung der Forfte, deren Verfaffer fich unver 
kennbar der Bedeutung ihrer Aufgabe vollftändig bewufst waren, li eferten ohne 
Ausnahme den Beweis, dafs man der Aufftellung und rationellen Gliederung eine 
Wirthfchaftsplanes als Bafıs fürdie Ertragsberechnung, den höchften w erth ler 
Auch das Preisgericht war bei der Beurtheilung der forftlichen Aus 
ıngen unv ne mit den Anfchauungen der Ausfteller über diefe hoch 
ich tige Frage in Uebereinftimmung, indem es überall dort, wo fich Forftfyftemi 
firungs-Operate in le irnashell ungen vorfanden, diefelben einen hervorragen 
den Einflufs auf das Gefammturtheil nehmen liefs, anderfeits jedoch eine 
erhebliche Zahl derartiger Elaborate in wohlverdienter Weife mit Anerken 
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- Wirthfchafts 
nungen bedachte. 
Von mehreren jener Domänen und Forftadminiftrationen, we Iche gröfs 
Operate über Wirthfchaftse inrichtungen und Ertragsberechnungen ausgele gt 
hatten, war auch die für den eigentlichen Wirthfchaftsbetrieb hochwichtige 
Waldarbeiter-Fragein den Kreis der Erwägungen gez age ı worden. 
In allen grofsen En zufammenhängenden Forften, deren Bewirthfehaft g 
alljährlich erhebliche Arbeitskräfte zur Techtzeitigen Durchführung aller Mani 
pulationsgefchäfte, als da find: Fällung und Vorrichtung des Materiales ih der 
Schlägen, Bringung desfelben zu den Trans sportanftalten (W de: ge und Strafsen 
Canäle, Bahnen, Schwemmbäche u. f. w.), Ausführung < des Holztransportes mittelft 
Trift, Flöfserei, Fuhrwerk, Köhlereibetrieb, Herftellung neuer und Erhal tung 
‚eftehender Strafsen und Wege und ihres Zugehörs an Brücken, Durchläfle 
Geländern u. f. w., Neu-Ausführung und Reparaturen an Trift- und en 
bauten, Uferverficherungen u. f. w. in Anfpruch nimmt, ift es ein Ge 
hoher Wichtigkeit, ein verläfsliches, mit den ge 
gefchäften vertrautes Arbeitsperfonale rechtzeitig und in ausre 
Hand zu haben. 
Die Anfiedlung von Waldarbeitern in bald gröfseren, bald k 
Colonien, an geeigneten Orten im Innern der grofsen Waldcomplexe follte 
diefem Bedürfniffe Rechnung tragen. Es fand dort feit langer Zeit jener Vor 
gang ftatt, welcher fich dermalen bei der Anlage und Entwicklung von Fabriken, 
Hüttenwerken u. f. w. durch die Herftellung von Arbeiterhäufern und Colonie 
vielfach als eine unabweisbare Nothwendigkeit herausttellt. 
Wenn es einerfeits dem Gedanken einer umfichtigen Wirthfe -haftspolitik 
entfpricht, das Intereffe der Waldarbeiter mit jenem der Waldherren thunlichtt 
in Uebereinftimmung zu bringen und diefelben durch Ueberlaffung von Grund 
ftücken zur Benutzung gegen mäfsige Pachtzinfe, Geftattung der W aldweide, 
Waldftreu und anderer Nutzungen, felbftverftändlich unter Bedachtnahme auf 
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