158 J. Die geschichtl. Entwickelung u. d. Culturwerth d. Eisenb.
Was den ersteren Conflict anbelangt, so beruht er bei seinem
Vorkommen keineswegs in der zu mächtig gewordenen Ausdehnung
des Bahnnetzes eines Staates — denn wohl fast niemals wurde
eine schon betriebene öffentliche Bahn gänzlich wieder auf-
gelassen — sondern entweder in der upriehtigen Disposition der
Linie oder des Netzes, oder öfters auch in der zu raschen Entste-
hung des Letzteren. Derlei Confliete erscheinen fast ausnahmslos
nur in der überwuchernden Privatspeeulation und ruhen selbst dann
weniger auf grossem Irrthume, als auf der Sucht, entgegen allem
Wirthschaftsgesetze mit wenig Arbeit viel Reichthum zu er werben;
und diese Sucht wiederum findet zumeist seinen Ausgangspunkt in
der unglücklichen Verwechslung des Baues und des Betriebes einer
Bahn als eigentliches, nationalökonomisches Wirthschaftsobjeet.
Was den anderen der genannten hauptsächliehsten Confliete
anbelangt, so erscheint er vorzugsweise in der Form der national-
ökonomischen Tariffrage, also einer bedeutsamen Complication,
welche noch ihrer Lösung harrt, ihren Regulator in der Investitur
des Privatcapitales findet und selten mit Analogien rechnen kann,
da hier die Individualität der führende Factor ist.
Endlich den dritten der genannten Confliete betreffend, kann
bemerkt werden, dass sich sein Erscheinen in jenen Streitlehren
spiegelt, welehe die Art der Handhabung des Culturmittels der
Eisenbahnen Seitens des Staates behaupten. Die Schwierigkeiten
dieser letzteren Behauptungen sind sehr gross, denn sie setzen
sich aus der Eigenart des betreffenden Staates und aus den
Momenten des Rechnens mit dem Bestehenden, der Sehwierig-
keit eines Systemüberganges und der Ungeklärtheit der Meinungen
zusammen.
Wie schwerwiegend indess diese und andere Confliete der
üisenbahnen mit unseren Gew ohnheiten, unseren Uebeln, unseren
Anschauungen und unseren momentan gegebenen Verhältnissen
auch sein können, Conflicte, welehe dureh ihr E bbemaass dem
Culturgange in entfernten, uns zurückstehenden Ländern Zeit zum
Nachkommen gestatten, also, dem Gesetze der Contraste unter-
liegend, beitragen zur Nivellirung der Cultur: immer betreffen diese
Conflicte nur Ven&bangikkeien auf dem Wege der Civilisation
und sind nur untergeordnete Hindernisse in jenem ethischen