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I. Fundirungen.
das Eindringen des Wassers, oder aber nur zum Schutze gegen die
Strömung des Wassers angewendet wird.
Fangdamm sowohl, wie Fangmantel können also entweder
eingerammt, oder aber undicht aufgesetzt (in der Literatur oftmals
falsch als „schwimmend“ bezeichnet) werden, je nachdem eine
„Sümpfung“ der Wässer oder eine Arbeit im Wasser beabsichtigt
wird.
Die Wahl des Materiales, welches zu diesen Schutzwandungen
genommen wird, übt selbstverständlich keinen Einfluss auf das System
der Fundirung, wesshalb beispielsweise die Systeme von Moorsom
und Pluyette füglich nicht getrennt werden können.
Ueberblicken wir die chronologische Entwickelung des Systemes
der Fundirungen mittelst Schutzwandungen, so haben wir, von dem
einfachen Thon- und Fangdamme ausgehend, als erste Neuerung
die undicht aufgesetzte Schutzwandung des Capitäns Moorsom zu
verzeichnen, welcher bereits 1837 zu Tewkesbury die Avonbrücke
derart fundirte, dass er unter dem Schutze eines eingelassenen guss-
eisernen Kastens die Betonirung vollzog— ein Gründungsverfahren,
welches von Pluyette 1856 bei der Marnebrücke nächst Nogent
mittelst eines Blechmantels; welches ferner beim Baue der Brücke
St. Michel in Paris 1857, der Brücke Louis Philipp 1860 und
der Brücke de Berey 1863 vermittelst hölzerner Schutzmäntel ;
welches neuerlich durch den Wasserbaudireetor Berg in Bremen
im Jahre 1861 bei der Erbauung von Eisbrechern, weiters im
Jahre 1866 bei der Erbauung der Bremer Brücke über die grosse
Weser im Zuge der Oldenburger Eisenbahn wieder vermittelst Bleeh-
wandung, und zwar in Dimensionen (für den Drehpfeiler) von 72 Fuss
Länge, 43 Fuss Breite und 15 Fuss Höhe angewendet wurde und
welches endlich in noch grösseren Dimensionen von Eads anfänglich
für den Bau der grossen St. Louis-Brücke über den Mississippi
projectirt worden war.
Derlei undiehte Schutzwandungen sind übrigens nicht nur in
Form einfacher Mäntel, sondern auch in Form der sogenannten
schwimmenden Fangdämme im Gebrauch, und erwähnen wir nur
des schwimmenden Fangdammes bei der Fundirung der Coblenzer
Brücke 1862, der Vietoriabrücke zu Montreal 1866, sowie der neuer-
lichen diesfälligen Fundirung des zweiten Strompfeilers der Elbe-