T1. Die Fahrrichtungsanlagen. 189
etzt noch eine zweite Kuppelung nöthig, nämlich jene derlosen Hülse €, C,,
| mit der untersten, festen Hülse. (In der Zeichnung nicht an-
\ gegeben.)
Die Spiralfeder B drückt innen das töllehen D fest an die
S Zackenspitze der Schraubenführung des Stellrades (Figur 318) und
A | wird hierdurch jedes Sehlottern der Scheibe durch Wind nach voll-
ee brachter Drehung verhindert.
nn | Die Drehung kann nur um 90 Grad stattfinden, weilim Momente,
8) | wo das Stellvad sich zu anfängt, der En zurüickgefallenen
R Balaneirgewichte P zunächst gelegene Stift co sich an den Messing-
R 4 stift Z anlegt, denselben mitnimmt und den Hebelarm d mit dem
1 | Prisma in die Gabel g zurückführt. Hierdurch hört das Balaneir-
= gewicht P auf den Hebel Ah, respective y zu wirken auf, die Feder F
RR | kommt zur vollen Wirkung, drückt den Sperrhebel h an die Peri-
% | pherie des Stellrades und bezweckt die Einklinkung des Sperr-
2 I keiles in den nächsten Peripherieeinschnitt und demnach die
; Sistirung einer weiteren Bewegung. |
Derselbe Vorgang wiederholt sich nun bei der Rückstellung |
2 der Scheibe. |
ıh An dieser Stelle muss erklärt werden, warum jeder zweite 1.
an Stift o um etwas (seine halbe Dicke) zurück gesetzt ist. Wenn
am 1. B. die Scheibe bei Ruhestrom auf „Halt“ steht und der Strom in |
let Folge Reissens der Telegraphenleitung dauernd unterbrochen wird,
em T so erfolgt eine Auslösung des Apparates in der oben beschriebenen
R. Weise.
St. Indem jedoch das Prisma von dem nächststehenden Stifte o
h, gegen die Gabel zurückgeführt wird, rutscht der Stift 7 unter dem
nd Stifte o weg, bevor noch das Prisma unter den’ unteren Lappen
ge gelangen konnte, daher das Balaneirgewicht P nochmals abfällt und
'S- ' eine nochmalige Stellung der Scheibe veranlasst. Bei dieser noch-
lie maligen Auslösung kommt der nächstgelegene, vorgesetzte
en Stift o an den Stift /, daher fällt das Prisma in die Gabel vollständig
ein und legt sich an den unteren Stahllappen » an (Figur 318). Auf
an diese Art dreht sich die Scheibe auf „Frei“ und sogleich wieder
en auf „Halt“ zurück, in welch’ letzterer Stellung sie so lange ver-
ch bleibt. bis sie entweder von dem Beamten durch mechanische Aus-