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23 Abſtimmung — Abt
Abſtimmung, Ermittelung des endgiltigen Willens einer Ver-
ſammlung, einer Gemeinſchaft oder auh eines ganzen Volkes über
eine vorliegende Frage, z. B. die Wahl eines Präſidenten. Vergl.
„Allgemeines Stimmrecht“ (Sulkrage universel).
Abſtinenz, Enthaltſamkeit, z. B. in der katholiſchen Kirche von
Fleiſchſpeiſen an Faſttagen.
Abſtoßung, Repulſion, in der Phyſik die der Anziehung
entgegengeſetzte Erſcheinung, z. B. das Entfernen oder Zurücweichen
gleichnamigerBole eines Magnets von einander]. „Magnetismus =.
abſtrahiren, bei einem beſtimmten Gegenſtand gewiſſe Eigen-
ſchaften deſſelben nicht in Betracht ziehen ; — verſchiedene Stoffe
von einander abſondern oder ableiten; — von Etwas abſtra-
hiren, Etwas nicht berücfichtigen, davon abjehen.
abftrakt, im Allgemeinen betrachtet, Gegentheil von konkret.
— Abſtrakte Begriffe (Philof.) find ſolche, welche nur die all:
gemeinen und darum weſentlichſten Merkmale eines Gegenſtandes
enthalten. — Abſtrakte Wiſſenſchaften oder reine I. (reine
Mathematik, reine Bhilofophie u. |. w.) nenntman diejenigen Zweige
des menſchlichen Wiſſens, welche von den ſpeziellen phyſiſchen Eigen-
ſchaften der betrahteten Gegenſtände abſehen (abſtrahiren), — im
Gegenſatze zu den angewandten oder praktiſchen Wiſſenſchaften (an-
gewandte Mathematik, ang. Philoſophie u. |. w.), welche die Geſeße
der reinen Wiſſenſchaften auf das Gebiet der unmittelbaren Er-
fahrung übertragen. — Abſtrakten heißen hölzerne Stäbchen an:
der Orgelklaviatur, welche nach erfolgtem Niederdrü>en den Wind
in die Orgelpfeifen führen. — Abſtraktion (Philoſ.) nennt man
die Abziehung der Gedanken von den einzelnen Erſcheinungen der
ſinnlich wahrnehmbaren Außendinge , beziehentlich die Verſenkung
ins Gebiet des Ueberſinnlichen.
abſtrus, dunkelſinnig, ſ{<werverſtändlich , abſtoßend.
Abſud, die durch Auskochen organiſcher Stoffe (Wurzeln,
Rinden, Blätter u. \. w.) gewonnene Flüſſigkeit; ferner das Weiß-
ſieden der kupferhaltigen Silbermünzen, um ſelbigen vor dem
Prägen reinen Silberglanz zu geben (Weißſud).
abſurd, unverſtändig, ungereimt, unvereinbar mit der Vernunft.
Jemandem das Widerſpruchsvolle und Unverſtändige einer Be-
hauptung beweiſen, heißt ihn ad absurdum führen.
Abt, aus dem Worte Abba, d. i. Vater, entſtanden, hieß ur-
ſprünglich jeder ältere Mönch ; ſeit dem 5. Jahrhundert jedoh nur
der Vorſtand eines Kloſters (\. d.). Dieſe Würde tauchte in Aegypten
zuerſt auf, wo zahlreiche Einſiedler zuſammentraten und Aebte als
Vorſteher erwählten, die über die Ordensregeln, die Erfüllung der
Mönchsgelübde und die Verwaltung des Kloſtervermögens zu wachen
hatten. Näher beſtimmt wurden die Rechte der Aebte erſt bei der
Reform des Mönchsweſens dur< Benedikt von Nurſia im J. 530
(\. beides). Jn der Folge erhielten ſie nach den Biſchöfen den erſten
Rang ſowie das Stimmrecht auf Kirchenverſammlungen , wozu ſich
auf der Synode zu Nicäa 787 noch das Necht geſellte, die Mönche
zu geiſtlichen Amtsverrichtungen zu weihen. Damit traten jedoch
Rangſtreitigkeiten mit den Biſchöfen ein, die ſchließlich dahin führ-
ten, daß die Aebte von jenen unabhängig und unmittelbar unter
den Bapft geftellt wurden, eine Maßregel , die mehrfach lo>ernd auf
die Kloſterdisziplin einwirkte, da die Päpſte von Rom aus die Auf-
ſicht nicht gut führen konnten. Verderblich für viele Klöſter wurde
es, daß die Abteien (d. h. die Klöſter höhern Ranges, wo ein Abt
ſeinen Sik hat) von den Landesfürſten an ihre Günſtlinge, Ritter
und Hofleute vergeben wurden, die nun als Laienäbte, Abt-
grafen oder Rommendaturäbte fih damit begnügten, die
reihen Pfründen einzuziehen, während ein Unterabt, Brisr
oder Dekan das Kloſter ſelbſt zu überwachen hatte. — Mebtiffin,
Oberin, heißt die oberſte Vorſteherin eines Frauen kloſters, welche
indeffen, gleich den Nonnen, priejterliche Handlungen nicht verrichten
darf. — Auf die Würde eines Abtes wurde ein immer größerer
Werth gelegt und die äußeren Abzeichen derſelben, wie Mitra
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Abi — abtakeln 24
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Nr. 19, Ein infulirter Abt und eine Aebtiſſin.
(Biſchofsmüße) und Abtſtäbe (Nr. 20), Anfangs von einfacher
Form, näherten ſi< im Ausſehen immer mehr jenen der Biſchöfe.
Dagegen führten wiederum die Vorſteher gewiſſer Klôd-
fter aus Demuth nür geringer gewirdigte Namen:
Broabbates, Coabbates, Prioren (bei den
Dominikanern, Karmelitern u. ſt. w.), Superioren |
(bei den Franziskanern), Guardiane (bei denſelben |
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und Kapuzinern), Rektoren (bei den Jeſuiten). Die
Aebte des Benediktinerordens, welche den Biſchöfen |
gleich ſtanden, hießen infulirte Aebte; auch gab |
es in Deutſchland und in der Schweiz gefürſtete Ih;
z. B. zu Fulda, Quedlinburg, Gandersheim, St. Cal:
(en u. |. w., und dieſe wurden den Reichsfürſten bei- ||
gezählt. Während in den proteſtantiſchen Ländern die 7 ?
Abteien mit der Auflöſung der Klöſter untergingen, 20. Abtfäbe.
beſtehen ſie in katholiſhen Gegenden weiter fort, ebenſo in der grie-
iſchen Kirche, deren Aebte „Archimandriten“ (ſ. dieſe) heißen.
Abt, Franz, berühmter deutſcher Liederkomponiſt, geb. 22. De-
zember 1819 zu Eilenburg, ſtudirte in Leipzig Theologie, wandte
ſi dann ganz der Muſik zu; lebt ſeit 1855 als Kapellmeiſter in
Braunſchweig. Seine Kompoſitionen gehören ſämmtlich der Led-
form an; von den einſtimmigen Liedern wurde u. a. volksthümlich
„Wenn die Schwalben heimwärts ziehn.“ Auf dem Gebiete des
Männergeſanges iſt er einer der beliebteſten Tonfeßer.
Nr, 21, "Abgetakeltes älteres Schiff, als Gefangenenſhif dienend.
abtakeln heißt, Segel, Tauwerk und Stengen von einem Schiffe
wegnehmen. Alte, abgetakelte Schiffe, die nicht mehr ſeetüchtig ſind,
wurden vormals oft zu Gefangenenſchiffen benußt (f. Abb, Nx. 21).
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