Full text: A (1. Band)

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23 Abſtimmung — Abt 
Abſtimmung, Ermittelung des endgiltigen Willens einer Ver- 
ſammlung, einer Gemeinſchaft oder auh eines ganzen Volkes über 
eine vorliegende Frage, z. B. die Wahl eines Präſidenten. Vergl. 
„Allgemeines Stimmrecht“ (Sulkrage universel). 
Abſtinenz, Enthaltſamkeit, z. B. in der katholiſchen Kirche von 
Fleiſchſpeiſen an Faſttagen. 
Abſtoßung, Repulſion, in der Phyſik die der Anziehung 
entgegengeſetzte Erſcheinung, z. B. das Entfernen oder Zurücweichen 
gleichnamigerBole eines Magnets von einander]. „Magnetismus =. 
abſtrahiren, bei einem beſtimmten Gegenſtand gewiſſe Eigen- 
ſchaften deſſelben nicht in Betracht ziehen ; — verſchiedene Stoffe 
von einander abſondern oder ableiten; — von Etwas abſtra- 
hiren, Etwas nicht berücfichtigen, davon abjehen. 
abftrakt, im Allgemeinen betrachtet, Gegentheil von konkret. 
— Abſtrakte Begriffe (Philof.) find ſolche, welche nur die all: 
gemeinen und darum weſentlichſten Merkmale eines Gegenſtandes 
enthalten. — Abſtrakte Wiſſenſchaften oder reine I. (reine 
Mathematik, reine Bhilofophie u. |. w.) nenntman diejenigen Zweige 
des menſchlichen Wiſſens, welche von den ſpeziellen phyſiſchen Eigen- 
ſchaften der betrahteten Gegenſtände abſehen (abſtrahiren), — im 
Gegenſatze zu den angewandten oder praktiſchen Wiſſenſchaften (an- 
gewandte Mathematik, ang. Philoſophie u. |. w.), welche die Geſeße 
der reinen Wiſſenſchaften auf das Gebiet der unmittelbaren Er- 
fahrung übertragen. — Abſtrakten heißen hölzerne Stäbchen an: 
der Orgelklaviatur, welche nach erfolgtem Niederdrü>en den Wind 
in die Orgelpfeifen führen. — Abſtraktion (Philoſ.) nennt man 
die Abziehung der Gedanken von den einzelnen Erſcheinungen der 
ſinnlich wahrnehmbaren Außendinge , beziehentlich die Verſenkung 
ins Gebiet des Ueberſinnlichen. 
abſtrus, dunkelſinnig, ſ{<werverſtändlich , abſtoßend. 
Abſud, die durch Auskochen organiſcher Stoffe (Wurzeln, 
Rinden, Blätter u. \. w.) gewonnene Flüſſigkeit; ferner das Weiß- 
ſieden der kupferhaltigen Silbermünzen, um ſelbigen vor dem 
Prägen reinen Silberglanz zu geben (Weißſud). 
abſurd, unverſtändig, ungereimt, unvereinbar mit der Vernunft. 
Jemandem das Widerſpruchsvolle und Unverſtändige einer Be- 
hauptung beweiſen, heißt ihn ad absurdum führen. 
Abt, aus dem Worte Abba, d. i. Vater, entſtanden, hieß ur- 
ſprünglich jeder ältere Mönch ; ſeit dem 5. Jahrhundert jedoh nur 
der Vorſtand eines Kloſters (\. d.). Dieſe Würde tauchte in Aegypten 
zuerſt auf, wo zahlreiche Einſiedler zuſammentraten und Aebte als 
Vorſteher erwählten, die über die Ordensregeln, die Erfüllung der 
Mönchsgelübde und die Verwaltung des Kloſtervermögens zu wachen 
hatten. Näher beſtimmt wurden die Rechte der Aebte erſt bei der 
Reform des Mönchsweſens dur< Benedikt von Nurſia im J. 530 
(\. beides). Jn der Folge erhielten ſie nach den Biſchöfen den erſten 
Rang ſowie das Stimmrecht auf Kirchenverſammlungen , wozu ſich 
auf der Synode zu Nicäa 787 noch das Necht geſellte, die Mönche 
zu geiſtlichen Amtsverrichtungen zu weihen. Damit traten jedoch 
Rangſtreitigkeiten mit den Biſchöfen ein, die ſchließlich dahin führ- 
ten, daß die Aebte von jenen unabhängig und unmittelbar unter 
den Bapft geftellt wurden, eine Maßregel , die mehrfach lo>ernd auf 
die Kloſterdisziplin einwirkte, da die Päpſte von Rom aus die Auf- 
ſicht nicht gut führen konnten. Verderblich für viele Klöſter wurde 
es, daß die Abteien (d. h. die Klöſter höhern Ranges, wo ein Abt 
ſeinen Sik hat) von den Landesfürſten an ihre Günſtlinge, Ritter 
und Hofleute vergeben wurden, die nun als Laienäbte, Abt- 
grafen oder Rommendaturäbte fih damit begnügten, die 
reihen Pfründen einzuziehen, während ein Unterabt, Brisr 
oder Dekan das Kloſter ſelbſt zu überwachen hatte. — Mebtiffin, 
Oberin, heißt die oberſte Vorſteherin eines Frauen kloſters, welche 
indeffen, gleich den Nonnen, priejterliche Handlungen nicht verrichten 
darf. — Auf die Würde eines Abtes wurde ein immer größerer 
Werth gelegt und die äußeren Abzeichen derſelben, wie Mitra 
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Abi — abtakeln 24 
  
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Nr. 19, Ein infulirter Abt und eine Aebtiſſin. 
(Biſchofsmüße) und Abtſtäbe (Nr. 20), Anfangs von einfacher 
Form, näherten ſi< im Ausſehen immer mehr jenen der Biſchöfe. 
Dagegen führten wiederum die Vorſteher gewiſſer Klôd- 
fter aus Demuth nür geringer gewirdigte Namen: 
Broabbates, Coabbates, Prioren (bei den 
Dominikanern, Karmelitern u. ſt. w.), Superioren | 
(bei den Franziskanern), Guardiane (bei denſelben | 
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und Kapuzinern), Rektoren (bei den Jeſuiten). Die 
Aebte des Benediktinerordens, welche den Biſchöfen | 
gleich ſtanden, hießen infulirte Aebte; auch gab | 
es in Deutſchland und in der Schweiz gefürſtete Ih; 
z. B. zu Fulda, Quedlinburg, Gandersheim, St. Cal: 
(en u. |. w., und dieſe wurden den Reichsfürſten bei- || 
gezählt. Während in den proteſtantiſchen Ländern die 7 ? 
Abteien mit der Auflöſung der Klöſter untergingen, 20. Abtfäbe. 
beſtehen ſie in katholiſhen Gegenden weiter fort, ebenſo in der grie- 
iſchen Kirche, deren Aebte „Archimandriten“ (ſ. dieſe) heißen. 
Abt, Franz, berühmter deutſcher Liederkomponiſt, geb. 22. De- 
zember 1819 zu Eilenburg, ſtudirte in Leipzig Theologie, wandte 
ſi dann ganz der Muſik zu; lebt ſeit 1855 als Kapellmeiſter in 
Braunſchweig. Seine Kompoſitionen gehören ſämmtlich der Led- 
form an; von den einſtimmigen Liedern wurde u. a. volksthümlich 
„Wenn die Schwalben heimwärts ziehn.“ Auf dem Gebiete des 
Männergeſanges iſt er einer der beliebteſten Tonfeßer. 
  
  
  
  
  
Nr, 21, "Abgetakeltes älteres Schiff, als Gefangenenſhif dienend. 
abtakeln heißt, Segel, Tauwerk und Stengen von einem Schiffe 
wegnehmen. Alte, abgetakelte Schiffe, die nicht mehr ſeetüchtig ſind, 
wurden vormals oft zu Gefangenenſchiffen benußt (f. Abb, Nx. 21). 
  
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