671 Anlandung — Anlegemarfen
Anleihen 672
Beifügung am Rande des Hauptſchriftſtü>s mit einem ſtarken Striche
vermerkt wird, in der Bureau- u. Korreſpondenzſprache A. oder Beilage.
Anlündung, \. „Alluvium““.
anlaſchen oder anpläßen (im Forſtweſen), von Bäumen, die
verkauft oder ſonſt zum Fällen beſtimmt ſind, ein Stück Rinde ab-
hauen, um auf der entblößten Stelle mit dem Waldhammer ein
Zeichen einzuſchlagen. i
anlaſſen, bei der Verarbeitung des Stahls der wichtigſte Theil
des Härtens. Durch Eintauchen der aus weichem Stahl gefertigten
und glühend gemachten Waaren in kaltes Waſſer werden dieſelben
für die meiften Zwede, Teilen ausgenommen, überhart (glashart)
und äußerſt ſpröde ; durch das Anlaſſen aber, welches in mäßigem
Wiedexerhißen bis zu einem beſtimmten Grade (höchſtens Nothghut)
und darauf folgendem langſamen Ausglühen beſteht, wiſſen geſchi>te
Arbeiter eine ganze Reihe von Graden geminderter Härte und ver-
mehrter Zähigkeit hervorzubringen, wie ſie für die vielen Klaſſen
ſchneidender und ſpißer Waaren, dann für Schrauben, Federn u. ſt. w.
gerade erforderlich find. Den Anhalt für das Treffen des für den
Einzelfall paſſenden Härtegrades geben die ſogenannten Anlauffar-
ben, welche der Stahl beim Erhißen annimmt und die immer in der
nämlichen Ordnung auftreten, nämlich Strohgelb (bei 220°C), dann
bei fortwährend geſteigerter Hiße Goldgelb, Purpur, Violett , Blau
(3259), Grau (3409). Erhist man den Stahl mehr, ſo verliert
ſich ſeine Färbung wieder in derſelben Abſtufung mit umgekehrter
Reihenfolge, und die Güte des Stahles vermindert ſi< bedeutend.
Man kühlt ihn deshalb, ſobald er blau geworden, ſ{hnell ab. —
Angelaſſen werden ferner Maſchinen, Shmelzöfen, Mühlen, Ge-
bläſe 2c., wenn ſie aus dem Stillſtande wieder in Gang geſeßt, Teiche,
Abdampfpfannen u. dgl., wenn ſie nach Leerſtehen neu gefüllt werden.
Anlauf, die von einem niedrigeren zu einem höher liegenden
Punkte aufſteigende Richtung einer Fläche oder einer Linie; demnach
in der Bergwiſſenſchaft das allmählige Aufſteigen der Sohle eines
Stollens oder einer Stre>e; in der Jagdwiſſenſchaft das Herankom-
men eines Wildes zu dem auf dem Anſtande ſtehenden Jäger ; in den
Salzwerken der hintere, ſhräg aufwärts gehende Theil des Herdes. —
Anlaufen laſſen heißt in der Jägerſprache, dem auf den Jäger los-
ſtürzenden Shwarzwilde (Wildſchweine) den Hirſchſänger mit ſiche-
rer Hand vorhalten, damit ex ſi< in denſelben ſtürzt und auf dieſe
Weiſe ſich ſelbſt den Fang giebt. — Anlauf nennt man beim Turnen
oder überhaupt beim Springen das vorherige Laufen bis zur Sprung-
ſtelle, wobei durc die Fortdauer der Bewegungen der zum Sprunge
nöthige Shwung vermehrt werden ſoll. — Auch die etwas ſchräge
Stellung der Säge in den Schneidemühlen, die man ihr in der Ab-
ficht giebt, die Zähne des oberen Theiles der Säge eben ſo wirkſam
werden zu laſſen wie die unteren, heißt Anlauf.
anlaufen, als Kunſtausdru> in verſchiedenem Sinne gebraucht.
1. Eine Mauer läuft an, hat Anlauf, d. h. ſie weiht von der loth-
rechten Stellung derart ab, daß ſie oben weiter zurücſteht als un-
ten. 2. Das Terrain läuft an, bildet einen Anlauf, d. h. beſißt eine
geringe Steigung. 3. Ein Holz läuft gegen ein anderes Holz, eine
Mauer gegen eine andere Mauer an, d. h. {ließt ſi< an daſſelbe
unter einem jehr flachen Winkel an. 4. Eine Sode läuft gegen die
Mauer, ein Säulenfuß gegen den Schaft an, d. h. ift mit demſelben
dur einen Anlauf (eine anſteigende Viertelhohlkehle) verbunden.
5. Holz läuft bei Beginn der ſogenannten tro>nen Sto>ung zuerſt
weiß, dann bläulfich und endlich ſ{<wärzli<h an. (S. „anlaſſen“.
6. A., auch angehen (einen Ort), heißt bei Schiffen: auf kurze Zeit
an einem Orte landen, der niht Hauptziel iſt, alſo unterwegs bei
gewiſſen Stationen verweilen.
Anlegekapital, die auf ein Unternehmen, Geſchäft, Fabrik
verwendete Geldſumme, um ſolches rentabel zu machen, d. h. um
mittels des A.’3 einen größeren Umfat und infolge deſſen einen jähr-
lichen Ueberſhuß und womöglich höheren Zinſenertrag zu gewinnen.
Anlegemarken, vier runde Marken von Metall, Elfenbein, Achat
oder ſonſtigem Stoffe, mit denen man beifpielsweije beim Whiftipiel
die gemachten Points „anlegt“ oder markirt. Da 10 Points eine
Partie gewinnen, ſo müſſen die Zahlen O bi3 9 durch eine jedes-
malige Beränderung in der Zage jener vier Marken bezeichnet werden,
nämlich 1 Point durd) 2 -
eine einzelne Marfe, 2
Points durch zwei neben
einander liegende, dop-
pelt auf einander gelegte
Or, m ®
Marken = 00; die übri- FO Su C) ©
ei
gen nad) der auf un
jerm Schema bezeichneten O
7
Weiſe (die dunkleren ® O
Neihen bezeichnen Dop- ®&
pelmarfen). Tür 10 SS (2 ©
Points iſt keine Bezeich-
nung erforderlich, da Nr. 613. Die Anlegemarken beim Whiſtſpiel.
hiermit die Partie gewonnen iſ und die Marken wieder auf Null
zuſammengelegt werden, wenn niht ein Üeberlegen der gemachten
Points in die zweite Partie ſtattfindet. — Auch beim Ecartéſpiel
wird mit Marken angelegt, um den Stand des Spieles zu be
zeichnen.
Anleihen, Der Zwe> von Anleihen iſ die De>ung von Aus-
gaben, welche aus den Einnahmen nicht zu beſchaffen ſind. Es liegt
nun in der Natur der Sache, daß Niemand ſi< dazu verſtehen wird,
ein Darlehn zu machen, wenn ihm nicht eine beſtimmte Vergütung
dafür zugeſichert und zugleich die Rückerſtattung ſeiner dargeliehenen
Vermögensſtü>e in irgend einer Weiſe gewährleiſtet wird. Fehlt es
an der Sicherheit der Rü>kerſtattung, dann wird eine höhere Vergü-
tung feſtgeſtellt. Jt keine oder nur eine geringe Vergütung für das
Darlehn feſtgeſeßt, dann werden bei der Rückerſtattung beſondere
Vortheile ausbedungen, wie wir ſpäter ſehen werden. Das Verbot
des Zinſennehmens, welches - die Kirchengeſeße anordneten , kam in
Deutſchland erſt mit Verbreitung des römiſchen Rechts in Wegfall.
Noch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. wollten die Reichsgerichte
vertrag8mäßige Zinſen niht anerkennen. Die Darleiher halfen ſi
dadurch, daß fie fich die Nüderjtattung eines größeren Kapitals als des
dargelichenen auszubedingen pflegten. Die Vergütung für das Dar-
lehn, au< Zins genannt, pflegt bekanntlich für den Zeitraum eines
Jahres feſtgeſtellt und dur< einen Bruchtheil von 100 ausgedrükt
zu werden, z. B. 4 Prozent. Der Zins, d. h. der Miethzins eines
Kapitals, hängt von denſelben natürlichen Geſehen ab, welche über-
haupt die Preiſe aller Gegenſtände 2c. bedingen, von dem Angebot
und der Nachfrage. Dabei iſt zu unterſcheiden das Borgen zu Zwecken
der Gütererzeugung und das Borgen zu Zwe>en der Verzehrung.
Für die Miethe eines Kapitals zu produktiven Zwecken bildet regel:
mäßig der Nuten, welchen man aus dem erborgten Kapital erwartet,
die höchſte Grenze der Verzinſung, zu der man ſich verſtehen kann. Der
Zinsfuß wird im Allgemeinen unter dem Betrage jenes Nutzens
bleiben müſſen, weil der Entlehner no< einen Gewinn aus dem Ka:
pital beabſichtigt. Anders bei der Entlehnung von Kapitalien zu
Zwe>en der Verzehrung. Hier kommt die Dringlichkeit des Bedürf-
niſſes für -den Borgenden vor allem Andern in Betracht, und dieſe
Dringlichkeit kann den Lebteren veranlaffen, einen Zins zu bewilli-
gen, welcher den gewöhnlichen Zins bei produktiven Anlehen weit
überſteigt. Der Darleiher verlangt natürlich für die Wiedererlangung
jeines Darlehns und für den richtigen Bezug der aushedungenen
Zinſen eine beſtimmte Sicherheit, einerlei, worin dieſelbe beſteht oder
worin er ſie findet. Dieſe Sicherheit kann dur< beſondere Garan-
tien feſtgeſtellt werden; der Darleiher kann aber auch die perſönlichen
Verhältniſſe und die Vermögenszuſtände des Borgenden als eine ge-
nügende Sicherung ſeiner Anſprüche betrachten, d. h. ex kann Kredit
geben. Jn dieſem Falle verläßt ſi< der Darleiher auf die Fähigkeit
und den guten Willen des Schuldners, daß derſelbe das Darlehn zur
rechten Zeit vollſtändig zurü>erſtatte und die ausbedungene Ver-
gütung entrichten werde. Die meiften europäiſchen Staatsanleihen
de
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